Eintrag in der Schülerakte

Hallo,
durch einen anderen Beitrag kam ich ins Grübeln über den „Eintrag in der Schülerakte“. Was hat ein solcher Eintrag für Folgen? Wird er nach einer gewissen zeit gelöscht oder bleibt er für immer da drin?
Danke und gruß!

Hallo,
durch einen anderen Beitrag kam ich ins Grübeln über den
„Eintrag in der Schülerakte“. Was hat ein solcher Eintrag für
Folgen? Wird er nach einer gewissen zeit gelöscht oder bleibt
er für immer da drin?

Hallo,

keine Ahnung, ob sowas „für immer“ drin bleibt, oder nach 10 Jahren gelöscht wird :smile: Die Schülerakte wird doch wohl nur von Lehrern eingesehen. Da ist man als Schüler so oder so unten durch oder nicht. Ob mit oder ohne Eintrag.

Schlimmer als solche Akteneinträge sind Einträge im Zeugnis. Insbesondere, wenn das ein Abschlusszeugnis ist. Dann kann es Bewerbungen schon massiv stören.

Gruß

Fritze

Hallo Barbara! Die „Schülerakte“ begleitet einen Schüler sein gesamtes Schülerleben, wandert von Schule zu Schule mit. Ein Eintrag dort hinein kann aber nicht einfach so erfolgen, sondern dem ist eine bestimmte Anzahl von stufenförmig aufgebauten Vorgängen vorhergegangen.
Begonnen mit Klassenbucheinträgen, Briefe/Gespräche mit den Eltern, Klassenkonferenz und als „Urteil“ aus einer Klassenkonferenz kann ein sogenannter „Verweis“ erfolgen. Verweis bedeutet, dass ein Eintrag in die Schülerakte erfolgt. Mehrere Verweise können wiederum zur Folge haben, dass ein Ausschluss vom Unterricht beschlossen werden kann oder Ausschluss von einer Klassenfahrt. Diese Disziplinarmaßnahmen gehen maximal bis zum Rauswurf von der Schule. Angelika

kleine Korrektur

gehen maximal bis zum Rauswurf von der Schule. Angelika

Das theoretische absolute Maximum ist Ausschluss vom
Unterricht aller Schulen eines gesamten Bundeslandes :smile:

Gruss, Marco

1 Like

Das theoretische absolute Maximum ist Ausschluss vom
Unterricht aller Schulen eines gesamten Bundeslandes :smile:

Das machste dann in jedem Bundesland und bist die Schulpflicht los *g*

Gruß,

Dennis