Hallo,
Der Vermerk in die Schulakte hört sich dramatisch an, du kannst dir diese Akte gerne einmal zeigen lassen, dazu hast du das Recht. Da sind die §90 Entscheidungen drin gesammelt (oder auch nicht) und sonst nichts, lediglich die Personalien und die „damalige“ Grundschulempfehlung, vielleicht noch die Unterlagen zur Fahrkarte. Es macht sich natürlich immer gut als Drohung (DAS STEHT IN DEINER AKTE!!! Na und? Nein, die wird nicht an potenzielle Arbeitgeber weiter gereicht, nein, da wird auch keine Auskunft gegeben. Das Zeug kommt ins Archiv und wird nach (30?) Jahren vernichtet.). Wenn sich das 2stündige Nachsitzen allerdings häufen sollte, aus immer dem gleichen Grund oder aus anderen Gründen, dann kann und wird die Schule anders reagieren (weitere „schärfere“ Sanktionen oder Schulsozialarbeit, …), davon seid ihr aber weit entfernt.
Wie Kreszenz schon schrieb: Wenn das Fehlverhalten außerhalb der Schule, in den Schulbetrieb hinein wirkt, dann kann die Schule mit Ordnungsmaßnahmen reagieren, sie muss aber nicht. Prügeleien auf dem Schulweg, Diebstahl der Bankkarte eines Mitschülers, Facebookmobbing, … alles Dinge die außerhalb passieren, aber in den Schulbetrieb hinein wirken. Da muss die Schule reagieren, sonst ist in der betroffenen Klasse der Teufel los. In diesen Beispielen wird man aber nicht mit 2 Stunden Arrest anfangen.
Spaßeshalber könnt ihr diesem Verwaltungsakt ja widersprechen - allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung (dafür wäre ein Gerichtsbeschluss notwendig und das muss wirklich nicht sein) - und feststellen lassen, ob die 2 Stunden Strafe wirklich angemessen sind und ob tatsächlich abgewogen wurde ob das Delikt nicht mit einer Stunde Arrest sanktioniert hätte werden können. Diese Abwägung muss eigentlich passieren (was in der Regel nicht passiert). Nachträglich wird man natürlich eine Begründung finden, aber aus Jux kann man sich die schon mal geben lassen.
Schönes Wochenende
MklMs