Hallo,
es stellt sich folgendes Frage.
Es wurde am 02.10.2013 ein Fahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug mit 32 km/h zu schnell erfasst.
Daraufhin ging ein Anhörungsbogen mit dem Austellungsdatum des 18.10.2013 ein Anhörungsbogen auf den nicht reagiert wurde.
Recherchen zufolge also sollte am 18.01.2014 die Verjährung zu diesem Verstoß eingetreten sein.
Heute ( 22.01.2014 ) ist ein Bußgeldbescheid eingegangen mit dem Ausstellungsdatum 20.01.2014. 188,50€, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Die Frage hierzu lautet nun ob der Bußgeldbescheid unwirksam ist und Einspruch dagegen erhoben werden kann oder nicht?!
Ist es von Bedeutung das der 18.01.2014 ein Samstag war?
Fällt dann eventuell automatisch die Verjährung auf den 20.01.2014?
Ist selbst dann die Verjährung eingetreten wenn das Austellungsdatum der 20.01.2014 ist??
Vielen Dank bereits jetzt für alle Antworten.