Eintritt der Versicherungspflicht

Hallo,

wenn man eine Versicherung abschließt, sind Schadensfälle, die vor Abschluss eingetreten sind, nicht versichert.

Was zählt hier als Schadensfall: Die Klage, je jemand gegen jemanden einreicht, oder das Ereignis, auf das sich die Klage bezieht?

Grüße
Carsten

Hallo.

Die Frage scheint auf das Thema Rechtsschutz abzuzielen.

Hier gibt es Versicherer, die die sogenannte Folgeereignistheorie anwenden. Dann wären auch Schadensfälle, die bereits früher ihren Ursprung hatten, aber erst jetzt zu einem Streitfall werden, mitversichert.

Trotzdem muss man die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Hier wird häufig nach einem in naher Zukunft eintretenden Streitfall gefragt.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler in Saarbrücken
http://www.versicherung-saarbrücken.de