Hallo,
wenn man eine Versicherung abschließt, sind Schadensfälle, die vor Abschluss eingetreten sind, nicht versichert.
Was zählt hier als Schadensfall: Die Klage, je jemand gegen jemanden einreicht, oder das Ereignis, auf das sich die Klage bezieht?
Grüße
Carsten