Hallo - das ist natürlich ein ganz schönes Problem.
Ich persönlich hätte bei so einer Antwort Abstand vom Kauf genommen.
Das Problem ist Recht haben und Recht bekommen.
Nach BGH gilt:
Erhalten Sie, entgegen der Beschreibung, mangelhafte Ware, können Sie sich wehren - auch beim Handel zwischen Privatleuten gilt eine Gewährleistungszeit von bis zu zwei Jahren. Das betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Waren.
(Hier geht es aber nicht um Garantie!)
Hier ist nur das Problem dieses beim Verkäufer einzufordern - geht wahrcheinlich nur über einen Anwalt.
Als erstes würde ich die fehlenden Unterlagen noch einmal einfordern - mit Fristsezung, d.h. Datumsvorgabe. Gleichzeitig würde ich das Wort Anwalt
durchsickern lassen in Verbindung mit einer Rechtsschutzversicherung.
Führt dieses zu keiner Reaktion kann der Verkäufer zur Warnung an andere negativ bewertet werden.
In der Zwischenzeit zu einem Shop gehen, der I-Phones
verkauft und dort Fragen, ob man ermitteln kann wann
das Teil verkauft wurde man und daraus eine Gewährleistung gegenüber Apple erhalten kann.
Zu diesem Thema gibt es auch Seiten im Netz:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ausschluss-der-…
http://forum.chip.de/recht/ebay-kauf-rueckgaberecht-…
usw.
Ansonsten bleibt nur zu hoffen, das das Teil keine Mängel hat und einwandfrei funktioniert.
Olaf