Einvernehmliche Vereinbarungen nach der Ebay

Hallo - das ist natürlich ein ganz schönes Problem.

Ich persönlich hätte bei so einer Antwort Abstand vom Kauf genommen.

Das Problem ist Recht haben und Recht bekommen.

Nach BGH gilt:

Erhalten Sie, entgegen der Beschreibung, mangelhafte Ware, können Sie sich wehren - auch beim Handel zwischen Privatleuten gilt eine Gewährleistungszeit von bis zu zwei Jahren. Das betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Waren.

(Hier geht es aber nicht um Garantie!)

Hier ist nur das Problem dieses beim Verkäufer einzufordern - geht wahrcheinlich nur über einen Anwalt.

Als erstes würde ich die fehlenden Unterlagen noch einmal einfordern - mit Fristsezung, d.h. Datumsvorgabe. Gleichzeitig würde ich das Wort Anwalt
durchsickern lassen in Verbindung mit einer Rechtsschutzversicherung.

Führt dieses zu keiner Reaktion kann der Verkäufer zur Warnung an andere negativ bewertet werden.

In der Zwischenzeit zu einem Shop gehen, der I-Phones
verkauft und dort Fragen, ob man ermitteln kann wann
das Teil verkauft wurde man und daraus eine Gewährleistung gegenüber Apple erhalten kann.

Zu diesem Thema gibt es auch Seiten im Netz:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ausschluss-der-…

http://forum.chip.de/recht/ebay-kauf-rueckgaberecht-…

usw.

Ansonsten bleibt nur zu hoffen, das das Teil keine Mängel hat und einwandfrei funktioniert.

Olaf

Hallo,

herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.

Wenn der Verkäufer es zugesagt hat, dass er die Rechnung/Gewährleistung mitschickt, dann muss er diese Zusage auch einhalten.
Aber - bitte nicht böse sein - solche Fragen muss man vorher stellen. Trotzdem hat er es zugesagt.

Vorsorglich sollten Sie den Fall bei ebay melden, das heißt unter mein ebay - mitgliedskonto - probleme klären - Ich habe einen Artikel erhalten der nicht entspricht… Hier das Problem kurz schildern.
Solange dieser Fall offen ist, kann der Verkäufer Ihnen keine negative Bewertung geben.
Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist von 8 Tagen (Endtermin genau angeben) sollten die Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, treten Sie vom Kauf zurück, so Sie es wollen.
Bitte alles höflich formulieren, denn dann funktioniert es oft am besten.
Aber wie gesagt nächstes Mal VOR dem Kauf alle Fragen klären und sich nicht vom „Schnäppchenwahn“ :wink: vernebeln lassen (Ich kenne das nur zu gut).
Lieben Gruß
UFONET

Hallo, vielen lieben Dank.
Der VK stellt sich stur.
Und über ebay und Paypal habe ich den Fall verloren, da der Käuferschutz nur für materielle Güter abgesichert ist. Also keine Rechnungen, Konzertkarten, Gutscheine …
Den Anwalt und eine Rechtschutz, habe ich auch schon durchblicken lassen.
Ebenso eine negative Bewertung.
Dem VK interessiert das nicht.
Nun droht mir der VK mit Verleumdnung.
Ich habe bei T-Mobile angegerufen, um zu erfahren, ob die IMEI Nr in Ordnung ist.
Nun droht der VK mit „illegale Beschaffung von persönlichen Daten“
Ich weiß nicht mehr weiter.
Nun wollte ich zum Anwalt, da mir die Sache doch sehr komisch vor kommt.
Ich bin immer höfflich geblieben.

Hallo, vielen lieben Dank.
Der VK stellt sich stur.
Und über ebay und Paypal habe ich den Fall verloren, da der Käuferschutz nur für materielle Güter abgesichert ist. Also keine Rechnungen, Konzertkarten, Gutscheine …
Den Anwalt und eine Rechtschutz, habe ich auch schon durchblicken lassen.
Ebenso eine negative Bewertung.
Dem VK interessiert das nicht.
Nun droht mir der VK mit Verleumdnung.
Ich habe bei T-Mobile angegerufen, um zu erfahren, ob die IMEI Nr in Ordnung ist.
Nun droht der VK mit „illegale Beschaffung von persönlichen Daten“
Ich weiß nicht mehr weiter.
Nun wollte ich zum Anwalt, da mir die Sache doch sehr komisch vor kommt.
Ich bin immer höfflich geblieben…

Hallo, vielen lieben Dank.
Der VK stellt sich stur.
Und über ebay und Paypal habe ich den Fall verloren, da der Käuferschutz nur für materielle Güter abgesichert ist. Also keine Rechnungen, Konzertkarten, Gutscheine …
Den Anwalt und eine Rechtschutz, habe ich auch schon durchblicken lassen.
Ebenso eine negative Bewertung.
Dem VK interessiert das nicht.
Nun droht mir der VK mit Verleumdnung.
Ich habe bei T-Mobile angegerufen, um zu erfahren, ob die IMEI Nr in Ordnung ist.
Nun droht der VK mit „illegale Beschaffung von persönlichen Daten“
Ich weiß nicht mehr weiter.
Nun wollte ich zum Anwalt, da mir die Sache doch sehr komisch vor kommt.
Ich bin immer höfflich geblieben…

Hallo, vielen lieben Dank.
Der VK stellt sich stur.
Und über ebay und Paypal habe ich den Fall verloren, da der Käuferschutz nur für materielle Güter abgesichert ist. Also keine Rechnungen, Konzertkarten, Gutscheine …
Den Anwalt und eine Rechtschutz, habe ich auch schon durchblicken lassen.
Ebenso eine negative Bewertung.
Dem VK interessiert das nicht.
Nun droht mir der VK mit Verleumdnung.
Ich habe bei T-Mobile angegerufen, um zu erfahren, ob die IMEI Nr in Ordnung ist.
Nun droht der VK mit „illegale Beschaffung von persönlichen Daten“
Ich weiß nicht mehr weiter.
Nun wollte ich zum Anwalt, da mir die Sache doch sehr komisch vor kommt.
Ich bin immer höfflich geblieben.

Hm, schwere Entscheidung.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, das die ganze Geschichte gut ausgehen wird bzw. irgend etwas vom Verkäufer zu erwarten ist.

Ich würde noch einmal versuchen eine Kopie des Kaufbeleges zu bekommen.

Mir überlegen, ob sich der Aufwand lohnt für den
Kaufpreis. Ist das Handy in Ordnung braucht man
vielleicht keine Gutschrift.

Muss aber letztendlich jeder für sich entscheiden.

Von meiner Seite auf jeden Fall Toi Toi Toi,

Gruss

Olaf

Hi,

ich fasse nochmal zusammen: du hast ein Handy „wie aus dem Geschäft“ ersteigert, das vom Zustand und Zubehör aus auch so ist. Von einer Rechnung war in der Auktion nicht die Rede, die hat der VK erst im Nachhinein zugesagt. Diese Zusage möchte er jetzt offensichtlich nicht einhalten.

Aus welchem Grund möchtest du dem VK jetzt eine negative Bewertung geben? Er hat das, was in der Auktion versprochen wurde, offensichtlich eingehalten - das Handy. Ich würde das als Erfahrung verbuchen und zukünftig entweder nachfragen, wenn die Auktion noch läuft, oder bei einem gewerblichen VK kaufen (ich vermute mal, deiner war privat).

Sorry, dass ich das so sage! Rechtlich fundiert ist meine Meinung aber nicht - du kannst dir gerne einen Rat vom Anwalt holen. Würde mich interessieren, was der dazu sagt.

Viele Grüße,
Julia

„wie aus dem Geschäft“
Im Geschäft bekomme ich immer eine Quittung und zusätzlich eine Rechnung.

Hallo,

haben Sie ebay und paypal schon kontaktiert?
Denn eine Gewährleistung ist keine Rechnung und auch kein Gutschein.

Möchten Sie mir mal die Auktionsnummer nennen, dann schaue ich mir das Angebot an.

Lieben Gruß
Ufonet

Und über Paypal habe ich den Fall verloren, da der Käuferschutz nur für materielle Güter abgesichert ist. Also keine Rechnungen, Konzertkarten, Gutscheine …
Und ohne Rechnung keine Gewährleistung / Garantie anspruch.
Verzwickte Sache.

Hallo,

möchten Sie mir mal die Artikelnummer geben. Dann schau ich mir das Angebot mal an.
Aber bei soviel Geld, ich denke es handelt sich um ca. 500 Euro, alle Fragen VOR dem Kauf stellen und wenn nicht alles klar ist Finger weg von den Angeboten.
Auf der anderen Seite, wenn er zugesagt hat, dass er die Rechnung und die Gewährleistung mitschickt, dann muss er dies auch tun.
Auf ebay Problem klären gemacht? Solange kann er auf jeden Fall nicht negativ bewerten.