Einvernehmliche Vereinbarungen nach der Ebay

Hallo,
ich habe ein iphone bei ebay ersteigert.
In der Auktion steht: Ganz neu ist sogar eingeschweißt !!! Alles dabei wie aus dem Geschäft.

Nach dem Kauf frage ich nach einer Rechnung / Garantie.
Die Antwort des VK :
Ich kann ihnen die Garantie mitschicken das Handy hat sogar eine Versicherung die über eplus läuft… 24monate sogar auf Sturz und Wasserschaden…man verkauft doch kein Handy ohne Garantie zudem noch für diesen Preis…ich hoffe das sich das jetzt mal alles erledigt hat und morgen endlich das Geld überwiesen wird!!

Nun hat er mir nur das iPhone geschickt, keine Rechnung, keine Versicherung.
Und nun ? Habe ich ein Recht auf die Garantie und Versicherung.

Vielen lieben Dank

Hallo,

bin kein online-Anwalt, aber wenn es nicht Teil der Auktion war, wohl eher nicht. Solange alles wie in der Auktion beschrieben ist, war die Email eben ironisch gemeint…

Aber billig und ohne Rechnung etc. könnte auch geklaut sein und wenn das auffliegt, ist das Handy auch bei Ihnen wieder weg, denn an geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben, auch wenn man sie bezahlt hat…

Gruß Olaf

Hallo bia76,

stand in der Auktion etwas von „mit Rechnung“? Wie aus dem Geschäft impliziert ja nur Handy und Zubehör in OVP.

Hast du den Verkäufer nach dem Erhalt des Handys nochmal gefragt? Vielleicht hat er es ja einfach vergessen.

Viele Grüße,
Julia

Hallo,
meines Wissens haben sie kein Recht das einzufordern wenn er das nicht in seiner Artikelbeschreibung angegebenhat das dies inclusive ist.

Hallo, wenn der VK GARANTIE und RECHNUNG mit im Angebot erwähnt hat, muss alles komplett geliefert werden! Einige VK stellen jedoch solch einen Artikel ein, den sie selbst nicht GEKAUFT haben:frowning:
Daher ohne Rechnung (Garantie). Hier sollte man die Finger von lassen. ENTWEDER den Kauf rückgängig machen (erst das Geld zurück, dann das iphone schicken). Hierbei würde ich aber in jedem Fall ebay einschalten über „Probleme klären“. Ist mit Paypal gezahlt worden? Dann ist der Kauf ja eh abgesichert. ODER das iphone genießen und hoffen, dass es einwandfrei lange hält!!
Sorry, aber bei solchen Artikeln bleibe ich selbst lieber bei einem TOP-Verkäufer (mit Shop-Angabe). Bin da leider selbst schon auf die Nase gefallen. VIEL GLÜCK!

Hast du beim Verkäufer mal nachgefragt wo die
dir zugesagte Rechnung ist.
Vielleicht hat er es jetzt vergessen.
Die Formulierung : ich kann ihnen die R. mitschicken,
würde das vielleicht noch als Möglichkeit hergeben.

Würde das als erstes versuchen den Verkäufer freundlich anzuschreiben.
( Rechnung - so wie du das schilderst war ja nicht Auktionsbestandteil und du hast auch erst nach Kauf danach gefragt, deshalb denke ich hast du kein Recht darauf )
Bisschen solltest du dich dazu vielleicht auch an deine eigene Nase fassen. ( sorry meine Offenheit )
Und eben deshalb erstmal wenigstens freundlich.

Stellt der sich dann auf stur …
dann denke ich ergibt sich Weiteres nur aus dem Angebot, ( was für Verkäufer, wie bezahlt z.B. )
Dann kannst du dich gerne nochmal melden aber dann mit Auktionsnummer, …

drücke dir die Daumen …
liebe Grüße marita

Danke für die schnelle nette Antwort.
Ist echt nicht so leicht.
„so wie aus dem Geschäft“, im Geschäft bekomme ich eine Rechnung.
Und nach der Auktion, war es ja ein einvernhemlicher Zusatz.

bin kein online-Anwalt, aber wenn es nicht Teil der Auktion
war, wohl eher nicht. Solange alles wie in der Auktion
beschrieben ist, war die Email eben ironisch gemeint…

Aber billig und ohne Rechnung etc. könnte auch geklaut sein
und wenn das auffliegt, ist das Handy auch bei Ihnen wieder
weg, denn an geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben,
auch wenn man sie bezahlt hat…

Gruß Olaf

Hallo, danke für die schnelle und nette Antwort.
Ist echt nicht so leicht.
„so wie aus dem Geschäft“, im Geschäft bekomme ich eine Rechnung.
Und nach der Auktion, war es ja ein einvernhemlicher Zusatz. Freiwillig vom Verkäufer !

Hallo, danke für die schnelle und nette Antwort.
Ist echt nicht so leicht.
„so wie aus dem Geschäft“, im Geschäft bekomme ich eine Rechnung.
Und nach der Auktion, war es ja ein einvernhemlicher Zusatz. Freiwillig vom Verkäufer !

Hallo,
meines Wissens haben sie kein Recht das einzufordern wenn er
das nicht in seiner Artikelbeschreibung angegebenhat das dies
inclusive ist.

Hallo, danke für die schnelle und nette Antwort.
Der Verkäufer hat sich lange nicht gemeldet und dann wurde er unfreundlich.
„so wie aus dem Geschäft“, im Geschäft bekomme ich eine Rechnung.
Und nach der Auktion, war es ja ein einvernhemlicher Zusatz. Freiwillig vom Verkäufer !
Naja, ih brauche Rechnung oder einen Beleg auf für die Freischaltung des Simlocks.
Ich das aber auch gemein.

Hallo, danke für die schnelle und nette Antwort.
Der Verkäufer hat sich lange nicht gemeldet und dann wurde er unfreundlich.
„so wie aus dem Geschäft“, im Geschäft bekomme ich eine Rechnung.
Und nach der Auktion, war es ja ein einvernhemlicher Zusatz. Freiwillig vom Verkäufer !
Naja, ih brauche Rechnung oder einen Beleg auf für die Freischaltung des Simlocks.
Ich das aber auch gemein…

Hallo!
Soweit ich weiß, kann man das iphone bei apple registrieren, dann hat man über apple die Garantie und weiß ob es wirklich neu ist….
Diese Zusatzversicherung wurde eventuell über den shop(Media Markt abgeschlossen, diese hätte man natürlich nur über die Originalrechnung!!
Am Besten Käufer noch einmal anfragen oder gucken ob der VK recht gute Bewertungen hat und gegebenenfalls mit einer evtl. negativen drohen!
Viel Glück!

du schreibst …
er wurde unfreundlich.

Also das soll er dann mal … aber das interessante an der Sache wäre dann mal, ob er was gesagt hat warum er dir die zugesagte Rechnung nicht mitgeschickt hat.

Würde immer noch freundlich bleiben ( unfreundlich kann ja noch kommen ) denn die Formulierung wie aus Geschäft die hat es in sich.
( aber denke daraus kannst du nichts ableiten wie Anspruch auf Rechnung / allerdings könnte die es auch in sich haben in Bezug auf den Verkäufer )
Habe gelesen du hast da Tipp bekommen wie auch ansonsten Freischaltung möglich ist …
Aber ich würde den Verkäufer trotzdem versuchen festzunageln dass er dir Rechnung zugesagt hat.
( geht ja auch um Garantie )
Erstmal nochmal freundlich …
Aber nochmal : Angebotsnummer könnte auch vielleicht helfen.
liebe grüße marita

Natürlich, wurde ja zugesagt. Aber ich denke ohne Unterlagen hast Du keinen Beweis über die abgeschlossene Versicherung und ohne Rechnung wird es auch mit der Garantie Probleme geben (man weiß ja nicht einmal wo es gekauft wurde, geschweige dem wann). Unbedingt beim VK auf Einhaltung seiner gemachten Zusagen pochen. War das telefonisch oder gabs da Mail-Verkehr? Problem bei Ebay einmelden unter „Artikel entspricht nicht der Beschreibung“.Wurde per Paypal bezahlt? Wenn ja, dann unbedingt Problem auch bei Paypal einmelden, die können die Zahlung bis zur Klärung sperren. Dem VK unbedingt mitteilen, dass man bei der Bewertung darauf eingehen wird, falls das nicht i.O. kommt. Hoffe es hilft. Alles Gute und LG.

So leicht ist es leider nicht.
Der Verkäufer stellt sich stur. Immer wieder angeschrieben, mit Anwalt gedroht, nichts zu machen.
Paypal Käuferschutz wurde abgeleht, da Paypal nur für materielle Güter und nicht für Rechnungen, Gutscheine usw. haftet. Was ja nicht heißt das ich im unrecht bin.
Wurde alles per email geschrieben.
Echt gemein.

Was sagt Ebay dazu?

Das interessiert ebay nicht.
Leider.

Was sagt Ebay dazu?

Hat der VK die Unterlagen nicht oder verweigert er die Herausgabe. Unter Umständen fällt das Handy unter bedenklichen Ankauf, heißt der VK hat es NICHT rechtmäßig erworben. Versuche es über den Konsumentenschutz, denn der Kauf ist unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen. Leider weiß ich auch, dass Geschäfte zwischen Privaten anders behandelt werden als zwischen privat und Händler/Firma. Da ist die Hilfestellung von allen Seiten eher schwierig zu bekommen. Trotzdem Konsumentenschutz kontaktieren und/oder Rechtsauskunft bei Gericht (sollte kostenlos möglich sein)einholen. LG

Hallo,
wahrscheinlich handelte es sich bei dem VK um einen privaten?
Wenn er keinerlei Rechnung über das Gerät mitschickt, was ja neu sein soll, und Dir damit auch beweist, daß er das rechtmäßig erworben hat, wäre ich vorsichtig.
Garantie hat man ja nur mit dem Original Kaufbeleg.
Hierbei kommt es einem ja so vor, als wäre das Handy „vom LKW gefallen“, wie man so schön sagt, also gestohlen.
Hast Du mit paypal bezahlt?
Ich würde vom Kauf zurücktreten und mein Geld zurückverlangen.
Liebe Grüße
Martina

Hi,

du merkst schon, über das „wie aus dem Geschäft“ kann man zwei Meinungen haben. Hier stehst du meines Erachtens rechtlich auf wackligen Füßen. Auch der einvernehmliche Zusatz war NACH der Auktion. Nur was IN der Auktion steht oder währenddessen geklärt wird, ist bindend.

Nichtsdestotrotz, da der Verkäufer es ja angeboten hat, würde ich ihn auf jeden Fall damit noch einmal nerven. Hast du ihn denn schon einmal gefragt? Kann man ja auch erst nett machen.

PS: Hast du das Handy schon ausgepackt? Wenn nicht, lass es erstmal noch in dem Zustand wie vom Verkäufer bekommen.