Einverständniserkärung die 2

Hallo,

wenn ich eine Einverständniserklärung (mit Unterschrift beider Eltrnteile) der Eltern meiner Nichte habe, damit sie(meine Nichte) mit mir nach Spanien fliegen darf und die Kopien die Personalausweise der Eltern fabeisind, muß ich die Reisevollmacht bzw. die Unterschrift dann noch amtlich bestätigen lassen? Auf den Seitem vom AA und der spanischen Botschaft kann ich nichts finden.

Gruß Kruemmel

Hallo!

Wenn, dann wäre eine Übersetzung der Einverständniserklärung ins spanische sehr hilfreich. Denn wenn man in die Verlegenheit kommt, sich gegenüber Fluggesellschaft oder eher Behörden auszuweisen, dann kann im Zweifel niemand den Schrieb auf deutsch verstehen.

Und „normal“ müsste man ja innerhalb der EU nicht mal die Ausweise vorzeigen, nur jetzt aktuell drehen ja alle am Rad und haben die abgeschafften Kontrollern innerhalb der EU wieder eingeführt.

Schönen Urlaub !

mfG
duck313

Hallo, wie alt seid ihr denn überhaupt?

Das Eine hat ja schon Kollege „Duck“ geschrieben: „eine Übersetzung der Einverständniserklärung ins spanische wäre sehr hilfreich“ … unbedingt machen, ist wichtig!

Was ich noch sagen kann ist, dass es ebenfalls gut wäre - gerade in der aktuellen Zeit - wenn ihr auch die Ausweise der Eltern deiner Nichte kopieren und die von irgend einer Behörde (könnt ja mal fragen wer das alles darf) bestätigen lasst … wegen der Unterschrift auf der Vollmacht, denn sonst hättet ihr die ja auch selber unterschreiben können.

Ebenfalls schönen Urlaub, Gruß Bernd

Hallo,

die Reisevollmacht ist in deutsch und englisch, mit allen wichtigen Daten drauf. Unterschrift der Eltern meiner Nichte und Kopie der Personalausweise. Beim Check-in am Abflughafen muß man doch die Ausweise vorzeigen, oder nicht?

Gruß Kruemmel

Hallo,

ich bin 37 und meine Nichte 14. Kopien der Ausweise von den Eltern habe ich. Mir geht es darum um diese amtlich beglaubigt werden müßen. Im Internet findet man darüber sehr verschiedene Ausagen und beim AA und bei der spanischen Botschaft kann ich darüber nichts finden.

Gruß Kruemmel

Naja, ich gehe davon aus, dass du die Ausweise bei eurem Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen kannst.

Ich bin mal mit meiner Tochter in die Karibik (Guadeloupe) geflogen und sie hat ihre 13-jährige Freundin mitgenommen. Guadeloupe ist zwar weit weg (fast Afrika), ist aber eine Kolonie von Frankreich. Da hat das mit dem Einwohnermeldeamt auch genügt.

Grüße Bernd

ist für romanische Länder (zumindest die stolzeren von ihnen, zu denen Spanien sicherlich gehört) ein Signal, das ungefähr bedeutet „Ach, leck mich doch…!“ Ob das im Umgang mit spanischer Grenzpolizei so angemessen ist, sei dahingestellt.

Die Reisevollmacht braucht keinerlei Stempel oder Dienstsiegel oder sowas, aber sie braucht dringend einen spanischen Text.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für die Info mit der spanischen Übersetzung.

Hallo,

vermutlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Frage war nicht ob die reisevollmacht oder die Ausweise beglaubigt werden müßen, sondern die Unterschriften auf der Vollmacht.

Gruß Kruemmel

Hallo Kruemel, das war mir schon klar.

Du musst zum EWM natürlich die Originalausweise mitnehmen :grinning:

Grüße Bernd