Einwanderer: Haft, da Frauen mit AIDS angesteckt

Du weichst mir aus. Was ist der Unterschied zwischen jemandem,
der einen wissentlich mit HIV infiziert und jemandem, der
einem anderen ein vergiftetes Getränk serviert?

Ein Getränk zu trinken ist nicht fahrlässig, mit einem Unbekannten zu schlafen aber schon.

Nein? Mein Beispiel mit dem Kaffee wäre kein Gewaltverbrechen?

Doch.

Gruß
dataf9x

Du weichst mir aus. Was ist der Unterschied zwischen jemandem,
der einen wissentlich mit HIV infiziert und jemandem, der
einem anderen ein vergiftetes Getränk serviert?

Ein Getränk zu trinken ist nicht fahrlässig, mit einem
Unbekannten zu schlafen aber schon.

„Unbekannt“ ist so eine Sache… Ich hab mich mit der Materie zugegebenermaßen nicht näher beschäftigt, könnte mir aber vorstellen, daß hinreichend viele Fälle der bewussten Ansteckung nicht im Rahmen von „Sex mit einem Unbekannten“ stattfinden, sondern im Zusammenhang mit „Beziehungen“, die zumindest einige Wochen oder Monate andauern - und das wäre dann in meinen Augen schon kein „Unbekannter“ mehr.

Außerdem kann ich mir vorstellen, daß Vergiftungen häufiger sind als diese bewussten Ansteckungen, womit dann das Annehmen eines Getränkes fahrlässiger wäre als Sex - rein zahlenmäßig.

Zusammengefasst verstehe ich zwar Deinen Einwand, und widerspreche Dir auch gar nicht darin, daß eine gewisse Fahrlässigkeit vorliegt, wenn man mit jemandem ungeschützten Verkehr hat, dem man nicht hinreichend vertrauen kann, aber ich bin der Überzeugung, daß das nichts daran ändert, daß ein Gewaltverbrechen vorliegt, welches in jeder Hinsicht sehr gut mit einer Vergiftung vergleichbar ist. Auch rechtlich (IANAL) dürfte „Fahrlässigkeit“ nicht ausreichen, um den Punkt „Gewaltverbrechen“ aufzuheben. Strafrechtlich sowieso nicht, und ob ein Urteil wie das des Landessozialgerichtes von '95 heute auch noch so gefällt werden würde… ich weiß nicht. Man darf zweifeln.

Gruß,

M4lte