Einwanderer: Haft, da Frauen mit AIDS angesteckt

In Australien hat ein Mann eine hohe Haftstrafe erhalten, da er 2 Frauen wissentlich mit AIDS angesteckt hat.

http://www.netzeitung.de/vermischtes/370620.html

Wie beurteilt Ihr diese Entscheidung?

Ich finde sie richtig, da es sich meiner Meinung nach um indirekten Mord handelt, ähnlich einer Vergiftung.

Wie beurteilt Ihr diese Entscheidung?

Ich finde sie richtig, da es sich meiner Meinung nach um
indirekten Mord handelt, ähnlich einer Vergiftung.

Das ist ja wohl das letzte, den Familienvater seiner Familie wegnehmen.

Schuld sind doch die Weiber, die wissentlich mit einem Familienvater zum Spass ins Bett gehen und sogar ohne Kondom zu verlangen.

Allein Freispruch wäre gerechtfertigt gewesen! Die Frauen haben moralisch verwerflich gehandelt und haben lediglich Gottes Strafe erhalten!

Eencockniedo

:wink:

hallo.

In Australien hat ein Mann eine hohe Haftstrafe erhalten, da
er 2 Frauen wissentlich mit AIDS angesteckt hat.

http://www.netzeitung.de/vermischtes/370620.html

eine der seriösesten blätter überhaupt :smile:

Wie beurteilt Ihr diese Entscheidung?

haftstrafe ok, aber wenn’s wirklich 9 bzw. sogar 12 jahre wären, fänd ich das zu hoch angesetzt. schließlich wird seit 20 jahren gepredigt, daß ungeschützter verkehr mit unbekannten personen riskant ist. wer’s trotzdem tut - selbst schuld. zumal es sich um touristinnen gehandelt hat, denen der kongolesische einwanderer ziemlich unbekannt gewesen sein dürfte.

Ich finde sie richtig, da es sich meiner Meinung nach um
indirekten Mord handelt, ähnlich einer Vergiftung.

naja… mord wär’s wohl nicht. dann müßten die frauen ja tot sein. und auch mit hiv kann man inzwischen - entsprechende behandlung vorausgesetzt - ne ganze weile relativ gut leben.

gruß

michael

von Blindheit gestraft…
Hi -

…Familienvater zum Spass ins Bett gehen und sogar ohne Kondom
zu verlangen.

wo liest’n du das nu wieder?

Gruß
Demenzia

Ich finde sie richtig, da es sich meiner Meinung nach um
indirekten Mord handelt, ähnlich einer Vergiftung.

Das wäre nur bei einer Vergewaltigung der Fall!

Wer freiwillig mit einem Fremden schläft, setzt sich nunmal einem Risiko aus. Wer kein Kondom dabei benutzt, ist ein Selbstmörder.

Gruß
dataf0x

z.B. hier:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,387809,00.html

Hallo,

meine Meinung enthielt zum Schluss ein :wink:. Das bedeutet, dass ich das nicht im Ernst gemeint hatte.

Ernsthaft meine ich, soweit die Fakten so sind, wie sie angegeben werden, dass der Mann mit 12 oder 9 Jahren noch gut bedient ist.

Es gibt KEINE Teilschuld der Touristinnen in diesem Fall.

Er hat wissentlich in Kauf genommen die Frauen beim Sex anzustecken und allein das ist wesentlich.

Eencockniedo

Eine Vergiftung führt nicht zwangsläufig zum Tod, eine HIV-Infektion auch nicht. Die Frage ist halt, solange der Betroffene noch lebt, ist eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ausgeschlossen. Konsequenterweise wurde in diesem Fall auch auf schwere Körperverletzung erkannt. Übrigens genauso wie im Jahre 1989 in der Bundesrepublik. Damals gabs allerdings nur 18 Monate auf Bewährung. In den USA wurde vor einigen Jahren jemand zu 14 Jarhen Haft verurteilt.

Im australischen Fall gabs jetzt übrigens neun Jahre, wobei es dort schon im Frühjahr ein ähnliches Urteil gab (14 Jahre). All dies erfährt man, wenn man mal ein bißchen recherchiert und nicht einfach so eine „Nachricht“ in die Gegend ballert. Google ist Dein Freund.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt KEINE Teilschuld der Touristinnen in diesem Fall.

Er hat wissentlich in Kauf genommen die Frauen beim Sex
anzustecken und allein das ist wesentlich.

In Deutschland wäre das anders ausgegangen:

Zitat:

Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist keine Gewalttat

Wer sich freiwillig auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Opfer einer Gewalttat anzusehen und erhält daher auch keine staatliche Entschädigung. (Urteil des Landessozialgerichts Saarbrücken vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95)

http://www.presseprofil.de/14.htm

Gruß
dataf0x

In Deutschland wäre das anders ausgegangen:

Zitat:

Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist keine Gewalttat

Wer sich freiwillig auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit
einer Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids
infiziert worden ist, ist nicht als Opfer einer Gewalttat
anzusehen und erhält daher auch keine staatliche
Entschädigung. (Urteil des Landessozialgerichts Saarbrücken
vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95)

http://www.presseprofil.de/14.htm

Gruß
dataf0x

Das Urteil ist ziemlich alt und wurde dabei auch berücksichtigt dass der „Täter“ von seiner eigenen Infizierung wußte und auf Nachfragen diese nicht bekannt gegeben hat, wie es im besprochenen Fall gewesen sein soll?

Ansonsten ist das der Hammer. Naja…davonkommen würde der Täter in keinem Fall, würde ich denken.

Eencockniedo

Das Urteil ist ziemlich alt und wurde dabei auch
berücksichtigt dass der „Täter“ von seiner eigenen Infizierung
wußte und auf Nachfragen diese nicht bekannt gegeben hat, wie
es im besprochenen Fall gewesen sein soll?

Die Infektion fand in jedem Fall freiwillig statt.
Es war keine Vergewaltigung! Es ist allgemein bekannt, was ungeschützter Verkehr mit Fremden bedeutet.

Gruß
dataf0x

äh…

z.B. hier:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,387809,00.html

… ich besorg mir dann wohl mal ne Armbinde…

auch hier kann ich nicht lesen, dass die Frauen Sex ohne Kondom gefordert haben…

Demenzia

Die Infektion fand in jedem Fall freiwillig statt.
Es war keine Vergewaltigung! Es ist allgemein bekannt, was
ungeschützter Verkehr mit Fremden bedeutet.

Deine Einstellungen sind echt krass. :wink:

Als hinkender Vergleich nur soviel:

Der Anleger der Geld am Aktienmarkt verliert, bekommt auch sein gesamtes Geld zurück vom Finanzinstitut, wenn nachweisbar ist, dass er nicht über die Risiken aufgeklärt wurde, die die Anlage mit sich bringt.

Dass aber eine Aktienanlage Risiken mit sich bringt, ist ja wohl auch allgemein bekannt.

Eencockniedo

Das Urteil ist ziemlich alt und wurde dabei auch
berücksichtigt dass der „Täter“ von seiner eigenen Infizierung
wußte und auf Nachfragen diese nicht bekannt gegeben hat, wie
es im besprochenen Fall gewesen sein soll?

Die Infektion fand in jedem Fall freiwillig statt.
Es war keine Vergewaltigung! Es ist allgemein bekannt, was
ungeschützter Verkehr mit Fremden bedeutet.

Wir treffen uns in einem Café. Du findest mich sympathisch. Ich lade Dich auf einen Kaffee ein. Da die Bedienungen schnarch langsam sind, hole ich den Kaffee selbst. Auf dem Weg zurück zu Dir versetze ich ihn mit Zyankali. Du stribst. Du bist nicht das Opfer einer Gewalttat geworden? Es weiß doch jeder, was es bedeutet, von Fremden Getränke anzunehmen!

Wir treffen uns in einem Café. Du findest mich sympathisch.
Ich lade Dich auf einen Kaffee ein. Da die Bedienungen
schnarch langsam sind, hole ich den Kaffee selbst. Auf dem Weg
zurück zu Dir versetze ich ihn mit Zyankali. Du stribst. Du
bist nicht das Opfer einer Gewalttat geworden? Es weiß doch
jeder, was es bedeutet, von Fremden Getränke anzunehmen!

Der Vergleich war wohl treffender. Vielen Dank.

Es weiß doch
jeder, was es bedeutet, von Fremden Getränke anzunehmen!

Wieviele Menschen, die sterben, haben Kaffe von Fremden getrunken? Wieviele Menschen, die AIDS haben, haben mit jemand Fremdem geschlafen?!!

Gruß
dataf0x

Der Anleger der Geld am Aktienmarkt verliert, bekommt auch
sein gesamtes Geld zurück vom Finanzinstitut, wenn nachweisbar
ist, dass er nicht über die Risiken aufgeklärt wurde, die die
Anlage mit sich bringt.

Wo gibt es diese Bank? :smile:)

Außerdem: wie ist nachweisbar, was diese Leute im Bett geflüstert haben? Es steht Aussage gegen Aussage. Ist doch klar, wenn sich jemand mit AIDS infiziert hat, dann muß es einen Schuldigen geben! Man selber kann es ja nicht gewesen sein…

Gruß
dataf0x

Es weiß doch
jeder, was es bedeutet, von Fremden Getränke anzunehmen!

Wieviele Menschen, die sterben, haben Kaffe von Fremden
getrunken?
Wieviele Menschen, die AIDS haben, haben mit jemand
Fremdem geschlafen?!!

Definiere „Fremde®“. Davon ab glaube ich, daß in Deutschland die Zahlen derer, die an AIDS sterben, weil sie ungeschützten Verkehr mit jemand hatten, der von seiner Infektion wusste und ihnen nichts davon erzählt hat, geringer sind als die Zahl derer, die sterben, weil sie von einer Person entsprechenden Bekanntheitsgrades heimtückisch vergiftet wurden.

Deine Rückfragen ziehen also nicht, genausowenig wie Dein Ausweichen:

Gewaltverbrechen oder nicht?

Gruß,

Malte

Definiere „Fremde®“.

Jemand mit dem man keine Beziehung hat. Das ist eben ein Risiko. Jedes Kind weiß das. Wer kein Kondom benutzt, ist einfach dumm.

Davon ab glaube ich, daß in Deutschland
die Zahlen derer, die an AIDS sterben, weil sie ungeschützten
Verkehr mit jemand hatten, der von seiner Infektion wusste und
ihnen nichts davon erzählt hat, geringer sind als die Zahl
derer, die sterben, weil sie von einer Person entsprechenden
Bekanntheitsgrades heimtückisch vergiftet wurden.

Verstehe nicht warum du das so einenegst. Ob der der das wußte oder nicht, ist doch völlig egal. Und selbst wenn er 10x sagt „Ich hab nix“, dann darf mans trotzdem nicht tun. Gehst du auch über die Straße, weil ein xbeliebiger Fremder sagt „nein da kommt nichts“ oder schaust du doch lieber nach links und rechts?!

Gewaltverbrechen oder nicht?

Ist es nicht.

Wäre es aber, wenn die Aussage beispielsweise von einem Arzt kommt: Arzt X bestätigt, daß Herr A aidsfrei ist, obwohl er es besser weiß. Daraufhin hat A ungeschützten Sex mit seiner Partnerin Frau B, die sich daraufhin ansteckt. In diesem Falle ist der Arzt wegen schwerer Körperverletzung dran, denn einem Arzt muß man vertrauen können - das ist seine Aufgabe.

Irgendein Typ kann einem alles erzählen. Ein Verkäufer kann dir auch alles erzählen. Wenn du drauf reinfällst, bist du dumm. Der Typ hat sich halt gut verkauft.

Aber Gegenfrage: was wäre der Unterschied zu einer Vergewaltigung mit absichtlicher Ansteckung? Für dich das gleiche?

Gruß
dataf0x

Du weichst mir aus. Was ist der Unterschied zwischen jemandem, der einen wissentlich mit HIV infiziert und jemandem, der einem anderen ein vergiftetes Getränk serviert?

Davon ab glaube ich, daß in Deutschland
die Zahlen derer, die an AIDS sterben, weil sie ungeschützten
Verkehr mit jemand hatten, der von seiner Infektion wusste und
ihnen nichts davon erzählt hat, geringer sind als die Zahl
derer, die sterben, weil sie von einer Person entsprechenden
Bekanntheitsgrades heimtückisch vergiftet wurden.

Gewaltverbrechen oder nicht?

Ist es nicht.

Nein? Mein Beispiel mit dem Kaffee wäre kein Gewaltverbrechen? Sorry, aber das dürfte so ziemlich jede Rechtsprechung weltweit anders sehen.

Aber Gegenfrage: was wäre der Unterschied zu einer
Vergewaltigung mit absichtlicher Ansteckung? Für dich das
gleiche?

Das wären dann zwei Gewaltverbrechen in Tateinheit.
Demzufolge wäre das nicht das Gleiche.

Gruß,

Malte