Hallo,
da müsste der Vorfahre Deutscher gewesen sein, sonst würde es nur in dem Land wo dieser her kam von Bedeutung sein, was über die Freizügigkeitsregeln in der EU aber auch interessant sein könnte.
Soweit ich weiß, war die durch Abstammung begründete deutsche Staatsbürgerschaft bis 1999 nicht begrenzt. Wenn man also nachweisen kann dass irgendein Vorfahre in direkter Abstammungslinie deutscher war, dann hat man das Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Irgendjemand hat mal überschlagen, dass danach etwa 1/3 aller US-Amerikaner die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen könnten.
Wie üblich ist das aber juristisch bestimmt alles viel komplizierter, darum wäre die Frage im Jura-Brett wohl besser aufgehoben.
Gruß
Werner