Einwanderung nach österreich

hallo

folgendes hat sich in meinem leben ereignet
habe 2008 einen us citizen kennengelernt bin im selben jahr zu ihm gezogen und wir haben in der zeit des besuchervisas hier in usa geheiratet
nun ware wir zu naiv zu glauben dass dies für meinen legalen aufenthalt hier in usa reicht
ich bin zwar noch in usa aber zur zeit illegal
und dass ist kein gutes gefühl glaube mir
nun habe ich mir überlegt wie schwer es wäre ihn ganz legal nach österreich zu bringen und könnte er dann in österreich arbeiten gehen
ich bin österreichischer staatsbürger
und es wäre von österreich aus viel einfacher dass geld für mein visa zusammenzubekommen da ich ja arbeiten gehen könnte
zur zeit bin ich ziemlich ratlos und für jede erdenkliche hilfe recht dankbar im voraus
hoffe auf baldige antwort

lg

mara lee

Hallo!
Ich kann da nicht viel weiterhelfen. Inzwischen wird das - denke ich - in Ö genauso gehandhabt wie in den USA. Sprich: Besucher-Visum, begrenzter Aufenthalt,etc. Näheres wäre über das Innenministerium (www.bmi.gv.at) zu erfahren.
Lg
Helmut

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Suche deine Rechte bei einem Österreichischen Rechtsanwalt oder Botschaft. Sehe, ob deine Steuer in den Vereigniten Staaten und Österreich in Ordnung ist.
Gebe deine Arbeitswünsche durch einen Lebenslauf bei dem
Arbeitsamt in Österreich an. Suche welche Umgebung ihr
wohnen werden, lieber eine in der Nähe deiner beruflichen
Stelle. Viel Glück

einwanderung nach österreich

Hallo Mara,

wenn Du in Österrech noch einen Wohnsitz hast
und er auch Arbeit findet ist es nicht schwierig.
Die Fremde oder der Fremde muss grundsätzlich ihren oder seinen Antrag auf Ersterteilung einer Aufenthaltsbewilligung persönlich und vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) stellen.

Die Vertretungsbehörde prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrages und leitet diesen an die zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich weiter. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung vorliegen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Niederlassungsbehörde das Verfahren positiv abschließt, teilt sie dies der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland mit und beauftragt diese gegebenenfalls zugleich mit der Erteilung eines Visums. Die Vertretungsbehörde informiert die Antragstellerin oder den Antragsteller meist schriftlich darüber.

Die Fremde oder der Fremde kann mit dem gültigen Visum oder, falls keine Visumpflicht besteht, ohne Visum (sichtvermerksfrei) nach Österreich einreisen und muss den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Niederlassungsbehörde persönlich abholen.

Wenn eine Inlandsantragstellung zulässig ist, können Sie den Antrag bei der zuständigen Niederlassungsbehörde einbringen.

Nach positivem Abschluss des Verfahrens wird der Aufenthaltstitel von der österreichischen Niederlassungsbehörde ausgefolgt, wenn das Verfahren noch während des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich abgeschlossen wurde.

Sollte das Verfahren länger als der erlaubte rechtmäßige Aufenthalt dauern, ist jedenfalls eine Ausreise notwendig. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Niederlassungsbehörde das Verfahren positiv abschließt, teilt sie dies dann der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland mit und beauftragt diese gegebenenfalls zugleich mit der Erteilung eines Visums. Die Vertretungsbehörde informiert die Antragstellerin oder den Antragsteller meist schriftlich darüber.

Der Titel wird nach Wiedereinreise im Inland ausgefolgt.
Achtung:

Wenn Sie bereits den Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ innehaben und die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels verlängern möchten, müssen Sie den Verlängerungsantrag persönlich, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels, frühestens jedoch drei Monate vor diesem Zeitpunkt, bei der zuständigen Niederlassungsbehörde in Österreich einbringen. Danach gelten Anträge als Erstanträge.

Liegen die Voraussetzungen vor, informiert die zuständige Niederlassungsbehörde die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Erteilung des Aufenthaltstitels. Die Fremde oder der Fremde muss den Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen inländischen Niederlassungsbehörde abholen.

Hinweis: Auskünfte über die Dauer des individuellen Verfahrens erhalten Sie bei der zuständigen österreichischen Niederlassungsbehörde. Die Dauer des Verfahrens hängt ab von der Art des Aufenthaltstitels sowie davon, ob die Unterlagen vollständig sind.
Erforderliche Unterlagen

* gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
* Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde
* aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
* eventuell: Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss bzw. -urteil mit Rechtskraftstempel, Urkunde über die Adoption, Nachweis oder Urkunde über das Verwandtschaftsverhältnis
* Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft wie beispielsweise Mietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise
* Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt
* Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)

Hinweis: Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Gruß
Olympia

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hallo, kenne mich mit den österr. einwanderungsgesetzen nicht so aus, aber in deutschland ist der schutz der familie sehr hoch, so ist es in ö glaub ich auch, d.h. wenn du österr. staatsbürgerin bist, darfst du einreisen und dann einen antrag auf familiennachzug stellen, dann darf dein mann auch kommen. aber erkundige dich doch einfach mal bei den behörden in ö, die geben dir schon auskunft.

viel glück,
a.

hallo! also soviel ich weiß ist der aufenthalt für ihn nicht das große problem. weil du ja österreicer(in?) bist.

das mit der arbeitsgenehmigung ist da schon schwerer. auf jeden fall müsst ihr das mit arbeitsgenehmigung und so so in den usa bei einer österreichischen botschaft oder kosulat machen. ist dann on ö einfacher.

zur zeit wird an den einwanderungsregel viel herumgeändert, dass ich auch nicht ganz auf stand bin. aber wie gesagt in einer österreichischen vertretung in den usa können sie euch sicher helfen. was ich empfehle, dass er schon ein wenig deutsch kann.

alex

hallo,

du solltest auf alle fälle mir der österreichischen oder deutschen botschaft (welcher staatsbürger du eben bist) kontakt aufnehmen. du kannst diesen fall erklären. es ist nicht so das die dich dann gleich abschieben, sondern die werden dir versuchen zu helfen. ich weiss es da ich selber an einer botschaft tätig bin.

die voraussetzungen um deinen mann nach österreich zu bringen sind vergleichsweise leicht im gegensatz dazu das du dort bleiben darfst. amerika möchte das seine bürger überall dort leben können wo sie wollen aber rein lassen will man sogut wie niemanden. ich würde dir echt raten mit deiner botschaft kontakt aufzunehmen. wenn du dich nicht traust persönlich zu erscheinen dann schreib eine e-mail! aber du kannst mir glauben botschaftsmitarbeiter haben sehr viel verständiss für solche sachen und wollen helfen!

alles gute!