In den Geschäftsordnungen der Kommunen in NRW fndet sich gewöhnlich unter § 18 Fragerecht von Einwohnern.
Kann ein Bürgermeister dieses Recht aushebeln indem er argumentiert, daß die Frage, die er ja noch nicht kennt und nur ahnt, später in der Tagesordnung behandelt würde ?
Fragen sind natürlich erlaubt, in manchen Kommunen nur zu Themen die auf der Tagesordnungsteh, aber auch der Bürgermeister kann nicht alles wissen und muss in solchen Fällen die Antwort schuldig bleiben, in Halle(Saale) antwortet der Bürgermeister dann schriftlich.
Wir sind einer Meinung : Fragen sind erlaubt. Die Zeilrichtung meiner Einlassung war festzstellen, ob ein BM schon bei der Meldung zu einer Frage diese mit dem Hinweis auf die kommende Abhandlung der Tagesordg ablehnen kann.