Einwohnermeldeamt stellt Einwohnerdaten den Parteien zur Verfügung?

Ein Verwandter ist dement und lebt im Pflegeheim und hat von einer Partei eine Wahlwerbung per Post erhalten. Er selbst ist erst vor 2 Jahren aus einem anderen Bundesland in dieses Pflegeheim eingezogen. Auch war er noch nie in seinem Leben Mitglied in dieser Partei.

Liegt hier ein Verstoß gegen die DSGVO vor?

Hallo,

das ist hier geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html

Viele Grüße
Karin

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Moin,

ich habe keine Ahnung, wie der Titel zur Frage passen soll.

Wer zwei Jahre irgendwo lebt taucht geradezu automatisch in den Datenbanken der Adresshändler auf. Ich glaube kaum, dass eine Partei sich die Mühe machen würde, das Einwohnermeldeamt zu befragen.

Statt dessen gibt es einen Auftrag z.B. an die Deutsche Post, man möge doch bitte diesen Brief an alle älteren, vermögenden, konservativen Personen im Wahlkreis schicken. Meinungsforschungsinstitute bieten auch den Service an, Wählerpotzenzial in bestimmten Gegenden / Straßenzügen zu bestimmen. Als ich noch politisch aktiv war, gab es vor den Wahlen Karten, die Gebiete kennzeichneten, wo es voraussichtlich viele Unterstützer / Gegner / Unentschlossene gibt. In Bereichen, die sowieso verloren sind, wurde nicht geworben, bei den Unterstützern wurde mittlerer Aufwand getrieben und die Viertel, bei denen man einen hohen Anteil Unentschlossener vermutete oder bei denen das Ergebnis eng werden wird wurde halt viel geworben.

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Ich habe persönlich adressierte Wahlwerbung erhalten, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Adressdaten vom Einwohnermeldeamt stammen.

Nein. Das ist einer der ganz großen Kritikpunkte am „neuen“ Meldegesetz. Kommunen dürfen die Daten an die Parteien verkaufen. Sekundär-Link 1,Sekundär-Link 2, Serviceseite von BW

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Das habe ich persönlich noch nie erlebt und wusste es daher auch nicht. Bei uns wurden damals keine solchen „Rundumschläge“ gemacht. Ich meine, die Mutterpartei bezog die Analysen von Infratest und beauftragte dann einen Adressverhökerer mit dem Frankieren und Adressieren.

Die Frage ist wohl, was am Ende billiger ist.

Servus,

hierzu - da Du in diesem Zusammenhang offenbar keiner „Zielgruppe“ so richtig angehörst:

die hübsche Formulierung aus dem Eingangsdialog in „Da zero a dieci“ von Luciano Ligabue - einem trotz allem Nasenrümpfen der „Kritik“ sehr sehenswerten Film:

„Ja, damals haben sich wenigstens die Marktforscher noch für uns interessiert - jetzt sind wir nur noch dafür da, an irgendwas schuld zu sein…“

In diesem Sinne

MM

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Danke für deine Antwort - hat mir weiter geholfen.

Ich habe keine Ahnung, was du mir mit dieser Antwort mitteilen möchtest.

Meine Frage wurde außerdem bereits beantwortet!

Ein: ich brauche die Daten der männlichen Personen, die dem Alter nach das erste Mal wählen dürfen - geht am schnellsten über das EMA.
ist am vollständigsten (wenn die sich gemeldet haben).
Genaus so bekommen auch die Kirchen Daten für deren Zwecke.

Der Weitergabe der eigenen Daten an Dritte kann man beim zuständigen Einwohnermeldeamt widersprechen.

Genau. Hab ich auch gemacht.

Möglicherweise muss der Wiederspruch nach Umzug auch noch beim neuen EMA eingelegt werden.