Einwurfeinschreiben kommt zurück - wie abwesenden Mieter kündigen?

Hallo,
weil der Mieter von X von Miete bezahlen nicht viel halten und auch das Arbeitsamt immer weniger Miete überweist (weil der Sohn ins Gefängnis und die Tochter ins Behindertenheim gezogen ist und das Arbeitsamt nach Personen abrechnet) will X ihnen mal wieder kündigen und es diesmal auch gerichtlich durchsetzen, koste es was es wolle.

Das Einwurfeinschreiben kam zurück mit dem Vermerk dass der Empfänger nicht zu ermitteln sei - aber auf dem Briefkasten steht noch der Name und bei der Gemeinde sind zumindest die beiden Hautpmieter auf der Adresse eingeschrieben. Für mich gibt es deshalb keinen Grund wieso das Eoinwurfeinschreibendiesmal nicht zugestellt werden konnte.

Laut der Nachbarn wohnen die Mieter aber schon seit einer Weile nicht mehr dort sondern kommen nur noch ab und zu um den Briefkasten zu leeren - und um den Hauptwasserhahn wieder aufzudrehen den ich abgedreht hab damit keine Leitung einfriert. Jetzt darf X zusehen wie die Leitungen evtl. vom Frost bersten…

Was die Intention der Mieter ist? Meine Theorie ist, dass sie sich in einem komfortableren Haus eingemietet haben und dort genau so wenig die Miete bezahlen wie bei X - wenn sie dort rausfliegen kommen sie einfach wieder in das Haus von X zurück.

Habt ihr einen Tipp für den genervten X in diesem hypothetischen Fall?

Gruß und Dank
Desperado

Hallo,
Kündigung per Postzustellungsurkunde. Kontakt mit örtlich zuständigem Gerichtsvollzieher aufnehmen. Die Kosten sind recht überschaubar. Statt viel Text einfach ein Link zur Erläuterung.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,
einfach die Kündigung per Boten zustellen:

  1. Boten mit aktueller Tageszeitung und Kündigung fotografieren - Kündigungstext sollte zu lesen sein
  2. Boten quittiert, die Kündigung gelesen und zugestellt zu haben.
  3. Boten beim Einwurf der Kündigung fotografieren - Briefkasten und Haus!
    Zur Absicherung: Wohnungsamtsanfrage, wo der Mieter aktuell gemeldet ist.
    Kündigungsfrist abwarten und dann klagen…
    Viel Glück!
    MfG

Wenn das sicher ist und der Name auch leserlich ist, ist das ein Fehler der Post, und die müssten es nochmal versuchen.

Aber ob ein Einschreiben hier ausreicht, ist fraglich. Das Mittel der Wahl wäre hier wohl, wie anderweitig erwähnt, die Zustellung mit Zustellungsurkunde.

Danke, das klingt wirklich am besten. Hab zwar schon von der Möglichkeit gehört aber wußte nicht dass dies auch rechtlich gültig ist wenn der Gerichtsvollzieher den Brief einfach in den Briefkasten einwirft.

Ist das sicher, das die rücksendung von der Post veranlaßt wurde?
Weil wenn der Name am Breifkasten steht darf der Postbote das garnicht den Brief zurück gehen zu lassen. ramses90

Der Gerichtsvollzieher hat das gleiche Problem wie der Postbote, von dem ich immer noch nicht weiß warum er ein EInwurfeinschreiben nicht eingeworfen hat, wenn Briefkasten und Name dran waren.
Der kann doch gar nicht wissen, ob Mieter dort schon nicht mehr leben !
Und Klingeln und Unterschrift besorgen musste er ja nicht.
Seltsam.

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Ich kann mir vorstellen, dass er das wohl irgendwie wusste, z. B. von den Nachbarn oder so, und dass er meinte, besonders schlau zu sein. Er hätte den Brief aber einwerfen müssen, auch wenn die da nicht mehr wohnen.

Andernfalls hat er den Namen vielleicht einfach nicht gefunden oder hat bei der falschen Adresse geguckt.

Eine Kündigung ist wirksam zugestellt sobald sie in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist, in diesem Fall also im Briefkasten des Mieters gelandet ist. Wenn er sich um seine Sachen nicht kümmert ist das sein Problem. Zum Zweck des Nachweises empfehle ich ebenfalls eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Vielleicht mit dem abklären wann das geschieht, daß man selber vor Ort ist

Warum denn selber vor Ort sein?

Um ihm zu zeigen wo er den Brief bitte einwerfen möge…

Der Gerichtsvollzieher kann doch wahrscheinlich nicht nur lesen, sondern kennt möglicherweise auch die Rechtslage.

Ach, ich habe mir angewöhnt lieber nichts für selbstverständlich zu nehmen…

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Nein, da gibt es die Möglichkeit die Räume zu betreten, da Gefahr in Verzug ist. Ein freundlichen Zeugen mitnehmen, der die Gefahr auch erkannt hat und die Sache mit den Wasser ist geregelt. Dabei das Türschloss zerstören, ein neues Schloss einbauen und einen Hinweis für den Mieter an der Tür hinterlassen wo er einen Schlüssel abhohlen kann. ( Nicht ganz sauber aber durchfürhbar)

Zustellung Per Gerichtsvollziher oder Öffentliche Zustellung über das Gericht wenn anschrift nicht ermittelbar.

Eigentlich glaube ich auch gar nicht, dass der Gerichtsvollzieher persönlich den Brief einwirft, sondern dass er ihn der Post übergibt .

Für die Folgen der Nichtzustellung eines solchen Briefes haftet aber die Post, jedenfalls gab es vor ca einem Jahr so einen Fall, der durch die Medien ging. da wurde die Post zu Schadenersatz verurteilt.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__193.html

Danke, das klingt schonmal gut. Jetzt wurde erstmal der Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Kündigung beauftragt - der kannte die Mieter natürlich schon sehr gut und wußte auch schon genau dass diese verzogen sind.

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