Einwurfeinschreiben weg, Post will keinen Ersatz zahlen

Ich habe vor Monaten ein Einwurfeinschreiben mit Geld verschickt.
Ich wusste nicht, dass der Empfänger verzogen ist, es wurde angeblich nachgesendet (er hatte Nachsendeauftrag).
Das Einschreiben kam nie an, auf meinen ersten Nachforschungsauftrag hat die Post nie reagiert, auf den zweiten mit Androhung von Anzeige erhielt ich innerhalb kurzer Zeit die Nachricht, dass das Einschreiben nicht auffindbar ist.
Ich erhalte auch mein Geld nicht zurück, allerdings habe ich im Internet gefunden:

EINSCHREIBEN EINWURF werden vom Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die Zustellung wird vom Zusteller/HIN+WEG-Fahrer dokumentiert .

Bedeutet ja, der Zustellfahrer muss beweisen, dass er es eingeworfen hat.

Kann ich eine Anzeige wegen Diebstahls machen? Oder irgendwas anderes gegen die Post, damit ich mein Geld wiedersehe?

Auf den Portokosten bleibe ich ebenfalls sitzen…

Hast Du bei der Post in dieser Richtung nachgefragt?

Hi Krümel,

bei Einwurf Einschreiben gilt wie folgt:

EINSCHREIBEN EINWURF

  • Zusteller dokumentiert Einwurf in Briefkasten bzw. Postfach
  • Online Sendungsverfolgung
  • Haftung bis 20 € bei Verlust oder Beschädigung

Dann gäbe es noch - extra für Bargeld - Einschreiben Wert
EINSCHREIBEN Wert

  • Einlieferung in der Filiale (Erhalt eines Einlieferungsbelegs)
  • Zustellung gegen Unterschrift des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten
  • Online Empfangsbestätigung mit Unterschrift
  • Online Sendungsverfolgung
  • Erhöhte Haftung für den nachgewiesenen Wert von Gegenständen maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €

Du wirst vermutlich mehr als 20 € in den Umschlag getan haben? Mehr als 20 € wirst du da wohl nicht zurück bekommen.

Viele Grüße
Karin

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ja waren 60 euro drin, mir geht es eher darum das sie es einfach abtun, mir auch keine 20 euro und auch nicht das porto erstatten.

und da es dokumentiert wird, muss der postzusteller es nachweisen, ansonsten wird er es sicher geklaut haben. und das gehört angezeigt. zumindest ist das mein logisches denken. die anfrage bekommt

die post jetzt von mir eine nachricht und auch mit dem hinweis, dass ich anzeige erstatten werde. geht ja so nicht …

Hast Du nen Nachweis, daß der Zusteller den Brief jemals in den Händen hatte? Vielleicht ist er schon vorher irgendwo daneben gefallen, und unter einen Tisch gerutscht? Oder in einer Sortiermaschine stecken geblieben oder… Es gibt viele Möglichkeiten wie Briefe verschwinden können. Das ist auch bei Einschreiben nicht anders.

Da ist es wieder, das verräterische „ja“.

Nein, das bedeutet lediglich, dass die Zustellung genauso dokumentiert wird wie der gesamte Weg der Sendung. Du hast Dir offenbar nicht mal die Mühe gemacht, mal nachzuschauen, wo die Sendung zum letzten Mal gescannt worden ist. Die Post hat Dir dann freundlicherweise geholfen und Dir trotz Deines rüpelhaften Auftretens Auskunft über den Verbleib der Sendung gegeben.

selbstverständlich. Oder auch wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB oder wegen Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB. Anzeigen kannst Du jeden wegen allem, was Dir durch den Kopf schießt.

Du wolltest Dir die 3,95 € Gebühr für einen Wertbrief sparen - das wäre die passende Versendungsform für Bargeld gewesen -, und das hast Du jetzt halt davon. Könnte man z.B. Lehrgeld nennen.

Schöne Grüße

MM

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Dass bedeutet lediglich, dass der Fragesteller gar nicht nachsehen kann! Das kann ausschließlich die Post. Wie diese den Sendungsverlauf dokumentiert, ob und wie lange sie das speichert, ob sie sich das an sie Wand malt oder nur ein Mal im Jahr zur Sommersonnenwende bekannt gibt, geht den Kunden auch gar nichts an. Immerhin ist das auch Geschäftsgeheimnis.

Ganz sicher wäre es rüpelhaft dominant, gleich bei der ersten Nachfrage bei der Post nach den Scanprotokollen zu fragen! So viel zum Thema Umgangston. Womit wir bei einem weiteren „was das beudeutet“ sind. Wass wir wissen und nachlesen können, dass du hier mal wieder einen Fragesteller niedermachst und anpöbelst. Und das übrigens in weit schärferem Ton, als der hier auftritt.
Was wir nicht wissen, wann der überhaupt in welchem Ton und auf welchem Weg mit der Post kommuniziert hat! Du weisst das also nicht, hast für dich aber einen Anlass zum pöbeln kreiert.

Zielführende Infos hast du, wie so oft, nicht gegeben. Die kamen von Karin. Was man jetzt nocj ergänzen kann, ist, dass es den offiziellen Nachforschungsauftrag braucht. Der geht schriftlich mit Formular, ohne Ton.
https://www.deutschepost.de/de/hilfe-kundenservice/formulare/nff-brief-verlust.html

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Doch kann er. Es gibt eine Einlieferungsnummer, somit auch eine Sendungsverfolgung.
Darauf hat Karin doch bereits hingewiesen:

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Hier, extra für Dich:

https://www.deutschepost.de/de/s/sendungsverfolgung.html

und, um der nächsten Infanterie-Welle schon mal zu begegnen:

Man braucht dafür nicht mal einen Einlieferungsschein - wenn man mit Pitney Bowes selbst freimacht, bekommt man ebenfalls eine Sendungsnummer.

Nun gibt die Sendungsverfolgung aber nicht sämtliche Scanpunkte an.

Extra für dich:
FAQ
https://www.deutschepost.de/de/hilfe-kundenservice/themenseiten/sendungsverfolgung/sendungsstatus.html
Die dann mal inhaltlich tief durchdringen.

Tja, eben sagte noch jemand:

so ganz weit her scheint es mit dem tiefen Durchdringen doch nicht zu sein.

So, und jetzt lass ich Dir mal wieder das letzte Wort, damit das Elend ein Ende nimmt, und sag schon mal vorab: Ja, jaa, hast ja Recht!

Er kann die Sendung nicht vollständig nachverfolgen. Mehr dazu in den FAQ. Steht da, schwarz auf weiß.
Du lenkst nur ab, sowohl von deinem von maximaler Unzufriedenheit durchdrungenem Rumpöbeln genauso wie deine Unkenntnis.

Abgesehen davon, dass das Nachsehen hier ohnehin übrigens komplett sinnfrei ist. Die Sendung ist nicht angekommen. Bis zu einer hier schon benannten Grenze ist die Post in der Pflicht.
Was wäre denn, mal angenommen, dass in der Sendungsverfolgung steht, dass die Sendung auf dem Weg in die Region des Empfängers ist. Dann hat das genau was für einen sittlichen Nährwert für den Kunden? Richtig. Genau gar keinen. Der Kunde kann sich nicht an die Strasse stellen und winken, mit Fahrern schimpfen oder Flirten bringt nix. Und den Nachforschungsauftrag beschleunigt man auch nicht, weil der Kunde keinen Deut mehr Info hat als die Post selbst, eher weniger.

Es ist also nichts weiter, als ein nerviger Akt von Besserwisserei ohne besser zu wissen.

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