Einzahlung aufs verzinste Konto

Hallo Experten,

haben die Finanzinstitute gleiche Regeln, was die Daten für Buchung, Wertstellung und ersten Zinstag angeht?
Entspricht eine Buchung am Freitag, Wertstellung am Dienstag, erster Zinstag am Mittwoch den Regeln?

Gruß Franz

Guten tag,

zur der Buchungen mit abweichenden Valutentage sollten wir schon etwas nährers wissen. Zum Thema Wertstellnung:
http://sw.ixoft.com/texfinderx/

In diesem Artikel wird unten dann noch auf die Besonderheiten bei Wertpapieren, Devisen und Edelmetallen hingewiesen.

Ich vermute, dass es solches Geschäft bei Dir passiert ist.

Im übrigen hat jedes Kreditinstuitut Wertstellungsgrundsätze. Diese kannst Du Dir mal zeigen lassen.

Du kannst davon ausgehen , dass die Wertstellungsregeln bei alen Banken gleich ist. Denn es gelten gesetzliche Bestimmunmgen:

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass bei Bareinzahlungen die Wertstellung am selben Tag erfolgen muss (§ 676 g Abs. 1 BGB).

Ebenso werden Wertpapiergeschäfte in Deutschland immer mit einer zweitägigen Valuta verbucht.

Laut dem BGH Urteil vom 11. Januar 2007 muss auch bei Abbuchungen oder Gutschriften taggenaue Wertstellung erfolgen.

Gruß

divo

Hallo,

haben die Finanzinstitute gleiche Regeln, was die Daten für
Buchung, Wertstellung und ersten Zinstag angeht?
Entspricht eine Buchung am Freitag, Wertstellung am Dienstag,
erster Zinstag am Mittwoch den Regeln?

da Wertstellung nichts anderes bedeutet, als daß die Verzinsung ab diesem Tag erfolgt, mutmaße ich, daß Du irgendetwas falsch verstanden hast.

Ich würde mir an Deiner Stelle die Sache vor Ort noch einmal auseinandersetzen lassen. Daß bei Bareinzahlungen die Wertstellung (und damit die Verzinsung) am Tag der Einzahlung erfolgen muß, wurde ja schon erwähnt. Da das schon seit ewigen Zeiten so ist und das auch jedes Kreditinstitut mitbekommen hat, vermute ich auch aus diesem Grunde eher ein Mißverständnis als Vorsatz seitens des Kreditinstitutes.

Gruß
C.

Danke C.,
für deinen Beitrag!
Ein Datum im Kontoauszug mit dem Vermerk „Wert“ darf man doch als Wertstellungstag sehen. Wenn also z. B. im Zinsmodell 30/360 der 12. eines Monats der erste Wertstellungstag ist, dann hat doch dieser Monat 19 Wertstellungstage(=30-11)?
Und alle Wertstellungstage sind Zinstage, lese ich aus deinem Beitrag, das sagt auch Wikipedia zum Thema Wertstellung.

Wenn also ein Institut bei den Zinstagen gegenüber den Wertstellungstagen Abstriche macht, darf man das hinterfragen.

Gruß Franz

Hallo,

Ein Datum im Kontoauszug mit dem Vermerk „Wert“ darf man doch
als Wertstellungstag sehen. Wenn also z. B. im Zinsmodell
30/360 der 12. eines Monats der erste Wertstellungstag ist,
dann hat doch dieser Monat 19 Wertstellungstage(=30-11)?

Du führst neue Definitionen ein. Was Du wahrscheinlich mit Wertstellungstage meinst, sind die Tage, an denen der am 12. eingegangene Betrag im laufenden Monat verzinst wird. Es führt aber nicht weiter, wenn wir uns mit neuen Definitionen und Mutmaßungen befassen.

Wichtig und richtig sind die beiden folgenden Sätze: Der Wertstellungstag ist der Tag, ab dem ein eingegangener Betrag verzinst wird. Der Wertstellungstag ist bei Bareinzahlungen der Tag der Einzahlung.

Wenn also ein Institut bei den Zinstagen gegenüber den
Wertstellungstagen Abstriche macht, darf man das hinterfragen.

Ich verstehe diesen Satz nicht. Mutmaßlich, weil Du eigene Definitionen bzw. Begriffe verwendest.

Welches Datum steht in der Spalte Buchungstag und welches Datum steht in der Spalte Wertstellung/Valuta/o.ä.?

Gruß
C.

Hallo C.,

ok, ich bin nicht vom Fach, Hauptsache es stimmt, dass der Monat in meinem Beispiel 19 Zinstage hat (Zinsmodell 30/360).

Gruß Franz

Hallo,

ok, ich bin nicht vom Fach, Hauptsache es stimmt, dass der
Monat in meinem Beispiel 19 Zinstage hat (Zinsmodell 30/360).

bei 30/360 hat jeder Monat 30 Zinstage.

Ich fürchte, so kommen wir nicht weiter.

Gruß
C.

Ich versteh es ja auch nicht… aber ich mutmaße mal mal es geht darum welche der Tage verzinst werden… (der erst oder derletzte oder beide oder was auch immer)

Vielleicht hilft da ja:
http://zinsmethoden.de/

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