Hallo Leute, vielen Dank für Atworten:
Ich arbeite an einer Förderschule für körperlich- und geistig behinderte Kinder. Bei uns ist eine Autistin (11 J.) in der Klasse. Bedingt durch ihr Krankheitsbild stört sie erheblich den Unterricht und die anderen Schüler werden ständig abgelenkt durch ihr Verhalten, es ist für Pädagogen nicht mehr tragbar,(beim Chef stößt man auf Tauben) Gibt es eine Möglichkeit, für dieses Kind eine Einzelbetreuung, wärend der gesamten Schulzeit zu beantragen und wenn ja wo. (Sie lebt in einem Heim!)
Hallo Altmärker,
viele Autisten bekommen Schulbegleiter bewilligt (Jugendamt). Der sitzt im Unterricht neben dem Kind, geht mit ihm raus, wenns zu schlimm wird und hilft ihm, wieder aumerksam zu werden oder allgemeine Anweisungen des Lehrers auf sich zu beziehen, fungiert als Dolmetscher zwischen der Umwelt und dem Autisten. Mit einem guten Schulbegleiter (heißt: kann sich in das Kind hineindenken und einen Draht zu ihm bekommen, tritt dem Lehrer gegenüber so auf, dass der ihn als Unterstützung nicht als Kontrolle erlebt) kehrt meist sehr schnell Ruhe ein. Mit einem Schulbegleiter, der nicht zum Kind passt, wird es allerdings noch schlimmer.
Wenn das Jugendamt schon die Einrichtung und besondere Schule finanziert, wird es sich sperren, aber mit Beharrlichkeit, Unterstützung von diagnosestellender KJP und Therapeuten klappt es meist mit dem Antrag. Allerdings ist das Aufgabe der Eltern, den Antrag zu stellen, nicht der Schule. Die kann nur unterstützen, indem sie erstens den Antrag gutheißt und zweitens signalisiert: Wir können nicht mehr.
Grüße
Susi
Hallo,
Du kannst beim zuständigen Jugendamt eine Schulbegleitung / Schulassistenz / Integrationshelfer beantragen (Bezeichnungen werden unterschiedlich gehandhabt). Üblicherweise beantragt dies die Schule zusammen mit den Erziehungsberechtigten. Alternativ kann auch das Landesamt für Soziales… als Kostenträger herangezogen werden, manchmal kommt auch das Kultusministerium in Frage. Bei Autisten ist aber normalerweise das Jugendamt erster Ansprechpartner. Leider braucht man meistens einen seeehr langen Atem hierzu. Viel Erfolg!!!
Hallo, danke wegen der Anfrage.
Natürlich hat die junge Dame prinzipiell ein Anrecht auf Förderung und es gibt grade für AutistInnen schulische Einzelbetreuung. Ich bin dafür aber keine Expertin .-. Informationen hierzu erhalten Sie vor allem in einem Autismus-Therapie-Zentrum. Die ja täglich solche Fragestellungen haben.
viele Grüße und sorry, dass ich nicht besser weiterhelfen konnte
C. Hübner
Hallo, Sie wenden sich am besten - gemeinsam mit der Schulleitung - an das zuständige Sozialamt (Hilfen für Behinderte) oder an das zuständige Gesundheitsamt. Hilfe/Beratung können Sie ggf. auch vom Netzwerk „Hilfen für Menschen mit autistischen Behinderungen“(im Internet geben Sie einfach „Autismus“ ein!) und bei der „Lebenshilfe“ erhalten.
Viel Erfolg!
Hallo,
tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus.
Grüße
ulla
Tut mir sehr leid, aber dazu kann ich keine Informationen liefern.
Viele Gruesse
von
Griselda.
Hallo,
die Eltern/bzw. gesetzlichen Betreuer können beim Landratsamt (jedenfalls bei uns in Bayern) einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Dafür braucht ihr normalerweise ein Gutachten von einem Arzt (wohmöglich Amtsarzt), eine Stellungnahme der Schule und evtl noch einen Bericht von einem Psychologen (vielleicht habt ihr ja an eurer Schule einen). Leider muss dieser Antrag für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Das dauert zwar alles immer ein bisschen aber es ist für die Klasse und vorallem für das betroffene Kind die allerbeste Möglichkeit. Euren Chef braucht ihr dafür eigentlich nicht.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Steffi
Schulbegleitung ist möglich
Hallo Altmärker
Ich arbeite auch in einer Schule für GE (so heißt das jetzt in Niedersachsen). Bei uns gibt es so genannte Einzelfallhelfer/Schulbegleiter, die häufig auch Autisten begleiten. Kostenträger ist jeweils das Sozialamt und/oder Jugendamt. Beantragen muss das der gesetzliche Betreuer/Eltern in Zusammenarbeit mit der Schule. Dienstleister sind meistens irgenwelche Autistenzentren, die dann jemanden schicken. Wichtig ist eine Einstufung durch das Gesundheitsamt (Status: „seelische Behinderung“ und dadurch nicht in der Lage am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen §35a.) Die Kostenträger (das jeweilige Amt) wollen oft zusätzlich ein amtspsychiatrisches Gutachten. Die geben die Ärzte dann vor, die das machen. Solche Regelungen sind aber häufig von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß Georg
Tut mir Leid, aber darauf weiss ich leider keine Antwort…