Die Dinger sind nahezu unkaputbar und es gibt nirgendwo eine Vorschrift oder gar ein Gestzt, dass die nach einem bestimmten Alter aus dem Verkehr zu ziehen sind weil zu alt!
Gib´s zu, Du hast einfach keine Ahnung von Ölöfen und wie die betrieben werden.
Merke: ein Ölofen ist keine Petroleumlampe sondern ein Blech- oder Gußeisenofen der mit Heizöl betrieben wird und auch heutzutage noch zur Wärmeerzeugung in Wohnungen und Werkstätten zum Einsatz kommt.
Ein Mieter der eine derartige Wohnung mieten will hat keinen Anspruch darauf, dass diese Öfen entfernt und durch eine Brennwertheizung ersetzt werden. Natürlich kann er reihum alle Kaminfeger des Sprengels anrufen die ihm dann die gleiche Info geben werden die ich ihm schon gab.
https://testblatt.de/oelofen/
ramses90