Einzelne Kündigung innerhalb WG

Hi! Ich wohne in einer 4er WG. Mit einer Mitbewohner bin ich Hauptmieter und die zwei anderen Mitbewohner sind Untermieter. Ich möchte nun kündigen, alle anderen werden dort weiter wohnen. Ich gehe aktuell davon aus, dass ich der Hausverwaltung als Vermietung und zudem den beiden Untermietern kündigen muss? Was muss ich beachten (Form, Frist, …)?
Danke!

Hallo!

nein.
Du bist Hauptmieter und trittst selbst als Vermieter auf. Nur Du (oder ihr zwei) müsst dem Untermieter kündigen. Ich wundere mich etwas über die Frage. Ihr müsst doch auch den Untermietvertrag gemacht haben.

Hausverwaltung hat damit nichts zu tun. Die hat doch allenfalls zugestimmt dass ihr untervermieten dürft.
Die Fristen ergeben sich aus dem Mietrecht.

Ist das Zimmer möbliert, dann gelten ganz kurze Fristen (2 Wochen).

Sonst die normalen von 3 Monaten(wenn Du z.B. Eigenbedarf geltend machen kannst) sonst 6 Monate (ohne Begründung).
Die Fristen verlängern sich wie sonst auch wenn man länger als 5 Jahre dort gewohnt hat.

Schriftlich kündigen.

MfG
duck313

Servus,
Das ist nciht ganz so einfach, denn es gibt da zwei Arten von Möglichkeiten, entweder das Ganze war von Anfang an als WG geplant, dadurch ist der Tausch der Hauptmieter möglich, oder aber es war nicht so geplant und es wurden nur Untermieter Beantragt und stattgegeben.

Ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter hilft da weiter, denn ggf möchte er die WG weiterhin haben.

Aber die Hausverwaltung muss doch sicher auch in Kenntnis gesetzt werden, dass ich dort als Hauptmieter aus selbiger Wohnung verschwinde?! Es bleibt für diese dann in der Wohnung nur noch die eine Hauptmieterin, plus - nach meinem Auszug - drei Untermieter übrig.

Zur Erklärung: ich wohne aktuell noch selber mit in der Wohnung und ziehe bald zu meiner Freundin.

Ich rechne aktuell damit, dass ich innerhalb von drei Monaten dort raus könnte, wenn denn rechtzeitig gekündigt (3 Monate, zum Monatsende).

Da muss zunächst geklärt werden wie Euer Verhältnis zueinander ist oder war als Ihr eingezogen seid.
Wenn der Mietvertrag beim Einzug auf Euch Beide ausgestellt wurde, ist es dem Wohlwollen des Eigentümers überlassen, Dich aus dem Mietvertrag zu entlassen!
Nur wenn jeder einen eigenen Mietvertrag hat ist das problemlos möglich.
Die Kündigung muss schriftlich an den Eigentümer gehen.
ramses90

Da habe ich dich missverstanden.

Das geht gar nicht.
Die Verwaltung könnte dich aus dem Vertrag entlassen und mit dem anderen Hauptmieter fortsetzen.
Aber sie muss es nicht und Du allein kannst es auch nicht verlangen.

Es ginge nur, wenn beide Hauptmieter kündigen, dann müssen auch die Untermieter raus (Frist) und dann könnte man neue Verträge machen.

Oder man redet mit der Verwaltung ob sie dich „einfach so“ aus dem vertrag entlässt.
Das verschlechtert ihre rechtliche Lage und deswegen machen die so etwas ungern.

Das bedeutet, dass ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt?
Dann ist eine „Entlassung“ aus dem gemeinschaftlichen Vertrag nicht vorgesehen.
Einen gemeinsam eingegangenen Vertrag kann man nur gemeinsam kündigen.

Hier heißt es, mit dem Vermieter zu reden.
Dieser darf sich darauf einlassen, den MV mit dem anderen Hauptmieter weiterzuführen. Im Prinzip ist es eine gemeinschaftliche Kündigung des MV mit sofortigem Neuabschluss des Vertrags mit nur dem einen Hauptmieter.

In der Praxis machen das Vermieter ungerne: Bei zwei Hauptmietern ist jeder für die VOLLE Mietzahlung haftbar zu machen. Das ist recht angenehm, denn man hat die doppelte Wahrscheinlichkeit, seine Miete zu bekommen!