Guten Tag,
ich würde mein Einzelunternehmen (e.K.) gerne in eine UG umwandeln, ich würde nun gerne wissen was es rechtlich zu bedenken gibt, auch steuerrechtlich.
Viele Grüße
Benni
Guten Tag,
ich würde mein Einzelunternehmen (e.K.) gerne in eine UG umwandeln, ich würde nun gerne wissen was es rechtlich zu bedenken gibt, auch steuerrechtlich.
Viele Grüße
Benni
Eine UG? Wenn das so ein Hungerharkenunternehmen ist, dass es nicht zur GmbH reicht, dann wirst du wohl kaum viel Freude damit haben. Bedenke, eine UG kostet deutlich mehr (Jahresabschluss, Hinterlegung etc.), die Möglichkeiten des Haftungsausschlusses sind begrenzt (einer UG gibt sowieso niemand Kredit, und Krankenkassen, Finanzamt und Insolvenzverwalter halten sich zum Schluss ohnehin an den Geschäftsführer; den Geschäftsführer einer UG, der durch hohe kaufmännische Sorgfalt eine Haftung ausschließen kann, den habe ich jedenfalls noch nicht gesehen). So, wo sind die Vorteile?
Ansonsten gehst du einfach mal zum Steuerberater und dann zum Notar, rein rechtlich ist das schnell geschehen, kostet halt ein paar Mücken. Möglicherweise sind auch ein paar Euro Steuern zu bezahlen, aber bei einer UG ist ja wahrscheinlich nichts vorhanden, somit wird wohl auch nichts zu besteuern sein.
Naja eine UG würde ich nun nicht als Hungerharkenunternehmen bezeichnen, viele haben eine UG als Unternehmens Rechtsform gewählt anstatt eine GmbH weil es eine leichte Einstiegs Rechtsform, und ich will mein Einzelunternehmen in eine UG umwandeln weil ich dann nur mit dem Stammkapital hafte und nicht mit meinem Privatvermögen.
Ich habe gelesen das die Steuern sich nach dem Gewinn berechnen, ist das korrekt?
Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das ist der Gewinn, der noch um ein paar Größen bereinigt wird (z.B. Ertragsteuern werden nochmal draufgerechnet).
Die UG bezahlt Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (5,5% darauf), Gewerbesteuer (ca. 15 - 18%, je nach Stadt), dann zahlt der Gesellschafter-Geschäftsführer noch Einkommensteuer, entweder als Kapitalertragsteuer auf Gewinne oder als Lohnsteuer auf Lohn. Insgesamt liegt die Steuerbelastung bei etwa 45 - 50 %. Der kleine Gewerbetreibende in der Rechtsform des Einzelunternehmers zahlt meist deutlich weniger, da er meist einen geringeren Steuersatz bei der Einkommensteuer hat und da er als Einzelunternehmer den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € bekommt, den die UG nicht bekommt. Außerdem kann er natürlich häufig den Gewinn vorteilhaft durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, hat eine bessere Bonität, deutlich geringere Kosten. Dass die Haftungsbegrenzung in der Praxis meist nicht funktioniert, habe ich ja bereits erwähnt…