Hallo ich hätte mal folgende Frage. Bin seit Juni mit einem selbstständig. Mache Büro Dienstleistungen für verschiedene Firmen. Der Chef der einen Firma hat mir jetzt angeboten, dass er nächstes Jahr zusammen ne GmbH gründen möchte. Finde die Idee gut. Nun meine Frage. Muss ich dann wenn ich dort Gesellschafter bin mein Einzelunternehmen aufgeben oder kann ich es nebenbei weiter führen? Habe nämlich mit einem anderen bekannten noch einen Onlineshop was meine Firma auch anbietet. Ist aber alles Kleingewerbe.
Hallo,
Idee gut. Nun meine Frage. Muss ich dann wenn ich dort
Gesellschafter bin mein Einzelunternehmen aufgeben oder kann
ich es nebenbei weiter führen?
natürlich; es sei denn, daß der Gesellschaftsvertrag oder sonstige Vereinbarungen eine parallele Tätigkeit im gleichen Segment untersagen.
Gruß
C.
Hi Sven,
Dein Einzelunternehmen musst Du nicht aufgeben. Die neu zu gründende GmbH erhält seine eigene Steuernummer und ist somit unabhängig von Dir privat. Lediglich der Gesellschaftervertrag könnte Dich mit dem Verbot einer weiteren Gesellschaft theoretisch ausbremsen. Bedenke aber, die Einkünfte die Du inder GmbH erziehlst müssen bei Deiner privaten Steuererklärung mit angegeben werden. Nähere Auskünfte hierzu kann Dir aber jeder Steuerberater(in) geben.Die Einzelgesellschaft handelt mittels Deiner privaten Steuernumemr und ist so einzeln zu betrachten.Gruß
Carina
Multimedia design & communication @ Debitoor
Servus,
kannst Du dieses hier:
, die Einkünfte die Du in der GmbH erzielst müssen bei Deiner privaten Steuererklärung mit angegeben werden.
bitte noch konkretisieren? Was genau muss da angegeben werden?
Schöne Grüße
MM
Hi,
In der privaten Steuererklärung müssen alle Einkunftsarten angegeben werden. Der Gewinn aus einer Einezelgesellschaft sind Erträge aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewinne aus Gerwerbebetrieb. Die Gewinne aus einer GmbH sind Erträge aus Kapitalvermögen bzw. Beteiligungen etc.
Frage aber im Zweifelsfall (D)einen Steuerberater(in), was für die GmbH in jedem Fall zur Ergebniserstellung genutzt werden sollte.
Gruß
Carina
Multimedia design & communication @ Debitoor
Die Gewinne aus einer GmbH sind Erträge aus
Kapitalvermögen bzw. Beteiligungen etc.
dass es jetzt nicht mehr angegeben werden muss wg dieser abgeltenssteuer?
gruß inder