Einzelunternehmer Nachlassverwalter Arbeitsnehmer Lohnzahlung

Hallo Ihr Lieben!

Ich hätte mal eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Mal angenommen ein Einzelunternehmer, der 5 Angestellte hat, stirbt plötzlich und die Firma wäre vorher schon in leichten Liquiditätsschwierigkeiten, aber bisher klappte es immer noch mit dem Bezahlen der Rechnungen. Es wird angenommen, dass für seine Firma ein Nachlassverwalter bestimmt wird. Bei diesem angenommen Fall wären die Fragen:

  1. Wenn den Angestellten gekündigt würde, gäbe es dann die „normale Kündigungsfrist“? Gäbe es auch eventuell eine Abfindung?
  2. Wenn die Firma größere Liquiditätsschwierigkeiten hätte als bisher angenommen, würden die Angestellten bevorzugt vor anderen Gläubigern bezahlt? Würde das in dem Fall nur für den Lohn gelten oder auch für andere Ausstände, z.B. Reisekosten, der Angestellten?
    Falls jemand Antworten für diesen fiktiven Fall hätte, wäre das klasse

Viele Grüße
Bernd

Servus,

im Insolvenzverfahren kämen sie nach Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeit dran (falls nicht die Löhne nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Fortführung des Unternehmens gemeint sind, die gehören zur Masseverbindlichkeit), aber vor einigen anderen „nachrangigen Insolvenzforderungen“.

Je nach vorhandener Masse ist es gut möglich, dass bereits nichts mehr da ist, wenn Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeit befriedigt sind.

Ein gewisser Teil der zu dem Zeitpunkt, wo ein Arbeitnehmer von der Insolvenz Kenntnis erhält, ausstehenden Lohnzahlungen ist aber durch das Insolvenzgeld gedeckt, das die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag bezahlt.

Schöne Grüße

MM