Hallo Ihr Lieben!
Ich hätte mal eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Mal angenommen ein Einzelunternehmer, der 5 Angestellte hat, stirbt plötzlich und die Firma wäre vorher schon in leichten Liquiditätsschwierigkeiten, aber bisher klappte es immer noch mit dem Bezahlen der Rechnungen. Es wird angenommen, dass für seine Firma ein Nachlassverwalter bestimmt wird. Bei diesem angenommen Fall wären die Fragen:
- Wenn den Angestellten gekündigt würde, gäbe es dann die „normale Kündigungsfrist“? Gäbe es auch eventuell eine Abfindung?
- Wenn die Firma größere Liquiditätsschwierigkeiten hätte als bisher angenommen, würden die Angestellten bevorzugt vor anderen Gläubigern bezahlt? Würde das in dem Fall nur für den Lohn gelten oder auch für andere Ausstände, z.B. Reisekosten, der Angestellten?
Falls jemand Antworten für diesen fiktiven Fall hätte, wäre das klasse
Viele Grüße
Bernd