Liebe Community,
ein Einzelunternehmer muss noch den Abschluss für 2018 einreichen (EÜR), rechnet laut selbst erstellter Zahlen mit einer ESt.-Nachzahlung iHv 3000-5000€
Da das Gewerbe in 2019 langsam eingestellt wurde und er sich auf Jobsuche befand, hat er in 2019 wesentlich weniger Gewinn erzielt wie 2018.
In 2020 war er fest angestellt und hat demnach nur noch Arbeitslohn, aber keinen Umsatz mehr erzielt. Derzeit ist er wegen Geschäftsschliessung seines Arbeitgebers aber arbeitslos und ohne aktuelles Einkommen.
Die hohe Nachzahlung würde ihn ziemlich hart treffen.
Er kennt zwar die Möglichkeit einer Investitionsrücklage, aber er hat logischerweise keine Investition vor, und müsste demnach die Steuer dazu später nachzahlen.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit für Einzelunternehmer, per Rücklagen- oder Rückstellungsbildung einen Teil des Gewinns von 2018 nach 2019 oder 2020 dauerhaft zu verschieben?
In diesen Jahren wäre die Steuerlast nicht so hoch, das würde sehr helfen.
Eine Corona-Hilfe möchte er nicht beantragen, weil er das Geschäft ja nicht fortführen will.
herzliche Grüße in die Runde, Hans-Georg