Deine Eltern sind die Wohnungsgeber und haben eine Wohnungsgeberbestätigung nach §19 Bundesmeldegesetz zu erstellen. Damit erfolgt die Anmeldung durch deine Freundin beim Einwohnermeldeamt.
Sind deine Eltern die Eigentümer der Wohnung / des Hauses oder wohnt ihr dort zur Miete?
Als Mieter ist bei der Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte der Vermieter zu informieren, dass er bitte diese Gebrauchsüberlassung gestattet. In der Regel MUSS er dem zustimmen. Aber dazu mehr, wenn das überhaupt zutrifft.
So Dinge wie Nebenkosten (falls gemietet) oder Grundbesitzabgaben (Müllabfuhr zum Beispiel) werden automatisch angepasst (= teurer), denn Stadt und Vermieter wissen ja Bescheid.
Falls die Unterbringung in einer ortsfesten, baulich abgeschlossenen Einheit erfolgt, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist, so kann sich die Beitragspflicht zum Rundfunkbeitrag ergeben (Ausnahmen für Schüler, Azubis und Studenten existieren).