Einzug zum Grundwehrdiehnst verhindern?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Grundwehrdiehnst, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe ein Einschreiben von dem Kreiswehrersatzamt bekommen und soll den Grundwehrdienst zum 01.01.2010 antretten. In dem Schreiben war alles dabei, der Termin, Fahrkarten usw… (kennt ihr ja vieleicht noch von eurem Einzugsbescheid).

Meine Frage hierzu ist, kann ich den Wehrdienst noch verhindern oder verweigern? ich möchte auf keinen Fall zur Bundeswehr. Habe damals bei der Musterung T2 bekommen.
Ich bin momentan auf Ausbildungssuche würde ein Ausbildungsbeginn zum 01.02.2010 mich vor der Bundeswehr „retten“?
Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben, wie ich den Wehrdiehnst verhindern oder verweigern kann.

mfg. Whoppa20

Hallo,
mit dieser Frage bist du in diesem Brett falsch.
Lies doch noch mal die Brettbeschreibung.
Allerdings müsstest du dein Anliegen noch etwas neutraler Formulieren. Eine persönliche Rechtsberatung ist hier nämlich nicht zulässig.
Das könnte man etwa formulieren:

„Wenn Jemand X Jahre alt, auf der Suche nach einer Lehrstelle ist. Wenn dieser Jemand mit T2 gemustert wurde und einen Einberufungsbescheid zum 1.1. erhalten hat, unter welchen Bedingungen könnte eine Einberufung noch verhindert werden“

Oder so ähnlich.

Gruß
Werner