Einzug zum Zivildienst trotz baldiger Aussetzung

Am 12.09.10 erhielt ich ein Schreiben, dass besagt das eine Heranziehung zum Zivildienst am 01.01.11 für mich geplant ist. Dieses Jahr habe ich mein Abitur abgelegt und erhielt dieses Schreiben kurz nach der Einschreibung an die Uni. Da man mich während des Semesters(sprich: Vorlesungszeit) nicht zum Zivi einziehen darf wäre der nächste Termin der 01.04.11. Da jedoch die Wehrpflicht zum 01.07.11 ausgesetzt wird (und damit auch der Zivildienst) bestehen doch Chancen das Studium doch ohne Unterbrechung weiterzumachen. Sehe ich das so richtig? Zurzeit wohne ich in einem Studentenwohnheim und die Wohnung wäre mir im Falle des Zivildienstes auch entsagt, was wohl weniger toll wäre :smile:.
Ich bendake mich jetzt schon mal für antworten
mfg

Sorry, weiß ich nicht.
Allerdings: Ich sehe keinen Grund, warum das Bundesamt da nicht wahrheitsgemäß antworten soll. Frag einfach!

Viele Grüße
strandperle02

Hast vllt. recht. Wird bestimmt spannend in der Höhle des Löwen anzurufen. Vielen dank für deinen Rat.
mfg
lolmann42

Hallo Lolmann,
das Bundesamt für den Zivildienst hat ein Ankündigungsritual in vier Schritten: 1. Aufforderung an den Dienstpflichtigen, sich innerhalb von zwei Monaten eine Stelle zu suchen. 2. nach Ablauf der zwei Monate: Erinnerung des Dienstpflichtigen an die Stellensuche und neue Frist von einem Monat. 3. Nach Ablauf des Monats: Individuelle Stellenangebote. 4. Wenn immer noch keine Reaktion erfolgt: Einberufung von Amts wegen, sofern eine Stelle verfügbar ist.
Bei diesem Ablauf können Sie getrost abwarten, ob die Schritte 2 und 3 überhaupt noch eintreten. Ich vermute, dass das Bundesamt für den Zivildienst das Erinnerungsschreiben schon gar nicht mehr verschickt und Sie einfach nichts mehr von dieser Behörde hören, wenn Sie einfach gar nichts tun.
Nach meiner Beobachtung ist es so, dass nur diejenigen noch einberufen werden, die von sich aus einen Zivildienstplatz vorschlagen und so um die Einberufung bitten.
Also, studieren Sie einfach in aller Ruhe weiter und unternehmen nichts. Wenn doch noch ein Erinnerungsschreiben kommen, melden Sie sich einfach über unsere telefonische Hotline (siehe http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19) bei uns.
Ein erfolgreiches erstes und ein sich unmittelbar anschließendes zweites Semester wünscht Peter Tobiassen

Vielen Danke Herr Tobiassen, das beruhigt mich jetzt.
mfg lolmann 42

Hallo,

die ganz aktuellen Regelungen kenne ich auch nicht; prinzipiell denke ich, dass ein kurzer Anruf beim Bundesamt für Zivildienst Klarheit verschaffen sollte.

Gruß
PH

Lieber lolmann42,

sprechen Sie doch einfach direkt mit dem Bundesamt: 0221-36730 und erfahren somit direkt, wie es sich in Ihrem Fall verhält. Durch den Anruf entstehen Ihnen keine Nachteile, aber Sie wissen dann, wo Sie dran sind.

Liebe Grüße
Peter Knoll
Zivildienstbeauftragter