Hallo,
ich habe auf Raten eine Brille gekauft, sollte per Einzugsermächtigung immer am 1, des Moants bezahlt werden.
die haben die ersten Monate nie eingezogen und dann immer unregelmäßig aber nur nicht am 1. des Momats wie vereinbart.
Ich habe dann mindesdesn 3-4 mal die Einzugsermächtigung entzogen und die monatlichen Raten per Dauerauftrag am ersten des Monats überwiesen.
Die habe immer wieder versucht abzubuchen obwohl entzogen ging dann zurück. und die verlangen immer wieder Gebühren dafür.
Nun kommen die mir, da ich den Einzug widersprochen habe würde jetzt die Brille auf Einmalzahlung fällig, da ich der Einzugsermächtigung nicht wiedersprechen könne.
Wenn ich hätte die Brille bar bezahlen hätte können würde ich diese nicht auf Raten zahlen. Nun soll ich den Rest auf einmal bezahlen, dies ich als Rentnerin nicht so einfach kann… Zahle ja pünklich aber halt per Dauerauftrag.
Ich meine ich kann doch immer noch selber entscheiden wer auf meinem Konto einziehen darf und wer nicht.
Wie ist den das Rechtens?
Hallo,
du hast einen Vertrag abgeschlossen.
Dieser Vertrag umfasst als Zahlungsweise die Lastschrift (mit Einzugsermächtigung).
Für dich mögen Einzug und Überweisung das gleiche sein, für den Verkäufer ist es aber u.U. deutlich aufwändiger den Eingang der Überweisungen zu kontrollieren als sich einfach von der Bank eine Liste der fehlgeschlagenen Einzüge geben zu lassen.
Gruß,
Steve
danke, wäre ja keinProblem gewesen wenn die wie vereinbart am 1. des Moats abgebucht hätten aber die ersten Monate nicht und dann zu nicht vereinarten Daten. Ich will ja auch die Kontrolle
Dann wäre es besser gewesen, das direkt mit ihnen zu klären, anstatt dich nicht an deinem Teil der Vereinbarung zu halten und die Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen, und du sitzt wohl gerade am kürzeren Hebel.
hatte ich ja versucht, bakam ja keinerlei Rückmeldung habe hier x e-mails mit dem Versuch das zu klären und ich wollte ja meine Brille bezahlt wissen und nicht in Rückstand mit der Zahlung kommen.
lg
In der Tinte sagt man(n).
Hallo!
Naja, das sind verschiedene Dinge…
Erstmal: Es liegt in deren Verantwortung, daß das Geld rechtzeitig von deinem Konto eingezogen wird.
Du hast lediglich dafür zu sorgen, daß genügend Geld auf dem Konto ist, und das Abbuchen klappt.
Solange das so ist, kannst du nicht in Zahlungsrückstand kommen.
Dann: Wenn du die Ermächtigung widerrufen hast, haben die kein Recht, das Geld weiter von deinem Konto einzuziehen. Ich denke (!), irgendwelche Gebühren für fehlgeschlagene / zurückgeholte Zahlungen dürften zu deren Lasten gehen. Natürlich bedingt das, daß du denen auch etwas Zeit zum Reagieren gelassen hast.
Allerdings, wenn vertraglich festgelegt ist, daß die Zahlung ausschließlich per Lastschrift erfolgen soll, dann kannst du nicht einfach auf eigene Faust was anderes machen. Dann kann es schon sein, daß die dir kündigen, und damit einhergehend den kompletten Restbetrag einfordern.
In sofern war das keine besonders gute Idee.
Hi,
das Problem ist wohl, dass der Laden das nicht wie vereinbart jeweils am 1. des Monats eingezogen hat, sondern „nach Belieben“, was morgentau06 nicht gepasst hat (wobei ich nicht verstehe, wo das Problem ist: das Geld kann ja trotzdem auf dem Konto verbleiben, auch wenn die das ein paar Tage später erst abbuchen!). Wie du aber schreibst, was ich im Grunde genommen auch schon schrieb:
Einerseits hast du natürlich Recht, dass die nicht weiter Geld einziehen dürfen, WENN sie vom Widerruf der Einzugsermächtigung wussten (das ist noch die Frage! Wer weiß, wo die E-Mails gelandet sind, und auch nur der Herr im Himmel weiß, warum man nicht anruft oder persönlich hingeht, wenn auf die E-Mails nicht reagiert wird!), andererseits würde ich als Gläubiger auch angesäuert reagieren, wenn der Schuldner sich nicht an getroffene Vereinbarungen hält.
Gruß
Christa
ers war einfacdh so, dass die ersten 4 Monaten garnicht abgebucht worden ist, dann mal wieder dann ein Monat wieder nicht usw.ich mich immer mit denen in Verbindung gestzt habe auch der Optiker meinte die habe zur Zeit irgendwelche Probleme … und ich nur unter der Vorausetzung den Vertag machte, dass nur am 1. des Monats abgebucht wird dieses auch so nortiert wurde, liegt auch so beim Opiker vor.
Nachdem das alles nicht geklappt hatte, habe ich die angeschrieben und dem Einzug Widersprochen und Mitgeteilt, dass die Zahlungen per Dauerauftrag weiter zahlen würde… die Firma hatte sich nicht an die Vereinbarung gehalten.
Ich sehe da kein Problem, wenn nicht abgebucht wird, steht das Geld doch spaeter immer noch auf dem Konto bereit.
Da hast Du dich m.E. nach völlig korrekt verhalten.
Behalte den Dauerauftrag bei und zahle die Raten damit ab.
Sollte die Firma aber einen Mahnbescheid( über Restsumme plus Gebühren) erlassen, dann musst Du schnell handeln und dich rechtlich beraten lassen.
MfG
duck313