Einzugsermächtigung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage:

Ich habe bei Telekommunikationsunternehmen 2010 die Einzugsermächtigung entzogen weil diese von meinen Konto des öffteren mehr abgebicht haben als vereinbart war. Von 2010 bis heute lief das auch als Überweisung recht gut. Heute stellte ich fest, dass dieses Unternehmen wieder von meinen Konto Geld abgebucht hat (zuviel).

Meine Frage ist, wie sieht hier die Rechtslage aus? 2010 habe ich diesem Unternehmen die Einzugsermächtigung entzogen. Das mehrmals und immer per Einschreiben / Rückschein oder per Fax. Trotzdem buchen die jetzt von meinen Konto ab.

Kann ich mich dagegen wehren? Wie verhält sich das Verhalten des Unternehmens im Strafrechtlichen?

Danke im voraus.

Michael

Hallo Michael,
Du solltest darüber mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Bank sprechen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit einer dauerhaften Sperrung.

Gruß
Lutz

Hallo Michael,

ärgere Dich nicht mit dieser Sache, gebe einfach die Lastschrift zurück. D.h. bitte Deinen Bankberater, die Lastschrift zurückzubuchen. Damit hast Du Dein Geld wieder.

Gruß
Franz

Hallo,

die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung ist zunächst nicht erlaubt.
Sie haben die Möglichkeit die Lastschrift bis zu 8 Wochen über Ihre Bank zurückzugeben. D.H. das Geld wird wieder Ihrem Konto gutgeschrieben.
Wenn die Firma die Abbuchung nicht unterlässt, würde ich das nochmal durch ein Schreiben eines Anwalts bekräftigen.
Hier noch ein interessanter Link: http://www.pfiffige-senioren.de/bankeinzug.htm

MfG
docskh

Hallo,

ich bin kein Jurist und kann daher keinen rechtlichen Rat erteilen.

Aus banktechnischer Sicht kann die Abbuchung mind. für die letzten sechs Wochen zurückgegeben werden mit dem Grund „Keine Einzugsermächtigung“. Das können Sie bei der Bank veranlassen.

Die Telefonfirme muss dann ggf. die Einzugsermöchtigung vorlegen, sodass dan mit Ihrem Widerruf normal alles klar sein müssten.

mfg