Einzugsermächtigung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage:

Ich habe bei Telekommunikationsunternehmen 2010 die Einzugsermächtigung entzogen weil diese von meinen Konto des öffteren mehr abgebicht haben als vereinbart war. Von 2010 bis heute lief das auch als Überweisung recht gut. Heute stellte ich fest, dass dieses Unternehmen wieder von meinen Konto Geld abgebucht hat (zuviel).

Meine Frage ist, wie sieht hier die Rechtslage aus? 2010 habe ich diesem Unternehmen die Einzugsermächtigung entzogen. Das mehrmals und immer per Einschreiben / Rückschein oder per Fax. Trotzdem buchen die jetzt von meinen Konto ab.

Kann ich mich dagegen wehren? Wie verhält sich das Verhalten des Unternehmens im Strafrechtlichen?

Ich als Laie vertrete die ansicht, das ist wie ein Diebstahl oder ein Betrug. Aber wie gesagt, ich bin hier Laie.

Danke im voraus

Michael

Schwierig. Sicher handelt es sich dabei um eine Variante von Betrug. Am besten sie konsultieren einen Anwalt und legen diesem alle Beweise vor.

Das fällt in den Bereich Vertragsrecht, da hab ich nicht so viel Durchblick.

Hallo Michael,
eine Abbuchung ohne Einzugsermächtigung ist nicht nur rechtswidrig, sondern als Betrug strafbar. Sie können innerhalb einer 5 (?)-Wochen-Frist die Beträge zurückbuchen lassen durch Erklärung gegenüber ihrer Bank. Ich empfehle Ihnen, Strafanzeige zu erstatten.

Gruß
Michael

Hallo, Herr Schulze!

Sie sollten das Unternehmen nochmals darauf hinweisen, dass Sie die Einzugsermächtigung im Jahre 2010 zurückgezogen hatten.
Fordern Sie das zuviel abgezogene Geld zurück (14 Tage Zahlungsfrist).
Sie können natürlich androhen, dass bei fehlender Rückzahlung, eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges erfolgt.
Ein Diebstahl liegt hier nicht vor, da der Tatbestand „die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache“ nicht zu trifft.
M.f.G.

Hallo Michael,

ja, das Problem ist bekannt. Das Schlimmste ist, dass oftmals nicht mal die Bank reagiert, wenn Du zu ihr hingehst und sagst: „XY darf von meinem Konto nicht mehr einziehen“.

Strafbar ist das Ganze allerdings nicht, abgesehen davon, dass niemals einer konkreten Person der Vorwurf vorsätzlichen Handelns gemacht werden kann; der ganze Krempel läuft in aller Regel entweder automatisiert oder ist ein Versehen (Gegenteil jedenfalls nicht nachweisbar; Fahrlässigkeit insoweit nicht strafbar).

Zivilrechtlich kenne ich mich nicht sonderlich gut aus, aber Du würdest das Unternehmen sicherlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen können. Dafür brauchst Du aber bestimmt einen Anwalt, und ob sich der (finanzielle) Aufwand lohnt…???

Schreib mal an den Geschäftsführer der Firma, so einen richtigen Brief, widerrufe noch mal, beschwere Dich und kündige eine Unterlassungsklage im Wiederholungsfall an. Das wirkt oft Wunder (vor allem, wenn’s an die Chefetage geht).

Mit freundlichen Grüßen
OpiWahn

Hallo,

also nicht jede Überschreitung der erteilten Ermächtigung ist strafrechtlich relevant. Diebstahl geht nicht (keine Sache ist Tatobjekt), und auch für einen Betrug braucht es mehr als nur die Auffassung, hier werde vertragswidrig abgebucht. Ist schon keine Täuschung ersichtlich, muß jedenfalls auch ein Vorsatz bewiesen sein, es werde vertrags- und rechtswidrig gehandelt.

Am besten nochmal schriftlich mit Empfangsnachweis (Bote?) auf Entzug der Ermächtigung hinweisen und Bestätigung unter Fristsetzung verlangen. Danach Anwalt einschalten.

MfG

Hallo Michael,
leider ist es mir erst heute möglich zu antworten.
Das unberechtigt abgebuchte Geld kannjst Du zurückholen; ich gehe jedoch davon aus, dass das schon geschehen ist.
Zudem kannst Du bei der örtlichen Polzei Strafantrag stellen.
Liebe Grüße Ernst

Sorry,
war im Ausland.

Denke die Anfrage hat sich erledigt.

Grüße,
strucki