Hallo Skobbi,
um es ganz klar zu sagen, Du hast die Antwort bereits selbst gegeben.
Du hast ohne es zu bemerken, eine Einzugsermächtigung unterschrieben.
Nach dieser Einzugsermächtigung bucht nun der Vermieter die Miete vertragsgemäß ab.
Hast Du in der Zwischenzeit die Miete überwiesen, so wird sie der Vermieter wahrscheinlich behalten und nach einem angemessenen Zeitraum verrechnen.
Was ein angemessener Zeitraum ist, bestimmt der Vermieter.
Du hast einen Fehler begangen - nun musst Du die Konsequenzen tragen.
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Miete, egal durch welchen Vorgang, doppelt eingegangen ist.
Hätte er sie allerdings doppelt abgebucht - so wäre er für den wirtschaftlichen Schaden haftbar.
Der wirtschaftliche Schaden ist auf Grund Deines Verschuldens entstanden -
ergo haftest Du auch dafür.
Es bleibt Dir nur die gütlige Einigung mit dem Vermieter, das er im Folgemonat auf den Mieteinzug verzichtet.
Im besten Fall überweist er die überwiesene Miete zurück -
im schlechtesten Fall, behält er sie bis zur nächsten Jahresabrechnung der Nebenkosten, und verrechnet den Betrag.
Also:
IMMER Augen auf bei Verträgen -
da sind sämtliche Klauseln niedergelegt - auch die Abbuchungen.
Zusammenfassung:
NEIN - Du kannst weder vom Vermieter noch von der Bank den Dir entstandenenen wirtschaftlichen Schaden ersetzen lassen.
Der Vermieter hat keine Prüfungspflicht ob die Miete doppelt bezahlt wurde - er kann die doppelt bezahlte Miete für einen angemessenen Zeitraum behalten.
Er kann, wie vertraglich vereinbart, die Miete per Bankeinzug einziehen.
Die Informationen sind zwar nicht die besten, aber Du weißt jetzt, wie es aussieht und welche Chancen Du hast.
Gruß
Manfred