Wenn ich eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung meiner Strom oder Telefonkosten zum Beispiel erteile, habe ich doch meine bringschuld erfüllt. Oder? Was ist wenn die fälligen Beträge nicht eingezogen werden.
hi
Wenn ich eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung meiner Strom
oder Telefonkosten zum Beispiel erteile, habe ich doch meine
bringschuld erfüllt. Oder? Was ist wenn die fälligen Beträge
nicht eingezogen werden.
dann würde ich mich an den Strom- bzw. Telefonanbieter wenden, um nicht irgendwann eine teure „Überraschung“ zu erleben.
Gruß
Edith
Wenn ich eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung meiner Strom oder Telefonkosten zum Beispiel erteile, habe ich doch meine bringschuld erfüllt.
Wenn Du nachweisen kannst, daß Du eine korrekte Einzugsermächtigung erteilt hast, und wenn Dein Konto immer gedeckt ist, dann evtl. schon.
Oder? Was ist wenn die fälligen Beträge nicht eingezogen werden.
Dann rufe dort einfach mal an und, und kläre das. Nachzahlen mußt Du sowieso.
Erdbeerzunge