Einzugsermächtigung kündigen, Abbuchungswiderspruch

Hallo liebe Community,

wie die meisten Haushalte werde auch ich seit 2013 gezwungen Rundfunkgebühren zu zahlen (als Stundent im wahrsten Sinne am Rande des Existenzminimums).
Damals (Februar 2013) habe ich mich für das Lastschriftverfahren entschieden, weil ich alle Hände mit dem Lernstoff zu tun hatte und mir wenigstens hier ein wenig Arbeit ersparen wollte.

Vor einigen Tagen wurden nun wieder 54 Euro eingestrichen per Einzugsermächtigung.
Gleich morgen wollte ich das Kündigungsschreiben für die Einzugsermächtigung schreiben und abschicken.

Kann ich (auch wenn die Abbuchung im derzeitigen rechtlichen Rahmen vorliegt) einen Widerspruch einlegen, die sofortige Einzugsermächtigungskündigung abschicken, auf die Zahlungsaufforderung warten und dann die Gebühr unter Vorbehalt zahlen, in der Hoffnung, dass nächstes Jahr diese Gebührenregelung von einem Gerichtshof aufgehoben wird und ich mein Geld zurück kriege, was ich so dringend brauche.

Mit freundlichen Grüßen
Vegas

Vor einigen Tagen wurden nun wieder 54 Euro eingestrichen per Einzugsermächtigung.

Der Quartalsbeitrag.

Gleich morgen wollte ich das Kündigungsschreiben für die Einzugsermächtigung schreiben und abschicken.

Warum ? Die Zahlungspflicht besteht weiter und wenn Du nicht rechtzeitig zahlst, landest Du im Mahnverfahren, was zusätzlich kostet.

Kann ich (auch wenn die Abbuchung im derzeitigen rechtlichen Rahmen vorliegt) einen Widerspruch einlegen,

Nein, weil Du zahlungspflichtig bist und bleibst.

Zahlungsaufforderung warten und dann die Gebühr unter
Vorbehalt zahlen, in der Hoffnung, dass nächstes Jahr diese
Gebührenregelung von einem Gerichtshof aufgehoben wird und ich
mein Geld zurück kriege, was ich so dringend brauche.

Das kannst du mit einem einfachen Brief erreichen, ohne das Lastschriftverfahren zu unterbrechen.

Zahlungsaufforderung warten und dann die Gebühr unter
Vorbehalt zahlen, in der Hoffnung, dass nächstes Jahr diese
Gebührenregelung von einem Gerichtshof aufgehoben wird und ich
mein Geld zurück kriege, was ich so dringend brauche.

Das kannst du mit einem einfachen Brief erreichen, ohne das
Lastschriftverfahren zu unterbrechen.

Kann man das auch rückwirkend machen, da die Zahlung bereits erfolgt ist bzw. das Geld per Einzugsermächtigung abgebucht wurde?

Hi,

Kann man das auch rückwirkend machen, da die Zahlung bereits
erfolgt ist bzw. das Geld per Einzugsermächtigung abgebucht
wurde?

nochmals: Jeder Wohnungsinhaber ist verpflichtet, diese Gebühren solange zu bezahlen, bis er davon befreit ist. Als erstes müsste man also die Gebührenzentrale anschreiben und um eine Befreiung bitten (das geht z.B. bei WGs, in denen mindestens einer zahlt, ziemlich zügig). Erst danach kann man denen die Einzugsermächtigung entziehen.

Entzieht man ihnen vorher die Einzugsermächtigung, werden sie dem säumigen Zahler ziemlich schnell mit dem Kukuckpapper auf den Pelz rücken und man darf zudem noch die angefallenen Extrakosten zahlen.

I.ü.: Zahlung auf Rechnung gibt es für Rundfunkgebühren nicht mehr, da hatte die GEZ davor schon genügend Probleme damit.

Gruß
E.

Hallo,

I.ü.: Zahlung auf Rechnung gibt es für Rundfunkgebühren nicht
mehr, da hatte die GEZ davor schon genügend Probleme damit.

das ist nicht richtig, ich bekomme quartalsweise die Rechnung zugestellt, eine Einzugsermächtigung habe ich nicht erteilt und überweise den Betrag manuell.

Grüße
Deli