Hallo liebe Community,
wie die meisten Haushalte werde auch ich seit 2013 gezwungen Rundfunkgebühren zu zahlen (als Stundent im wahrsten Sinne am Rande des Existenzminimums).
Damals (Februar 2013) habe ich mich für das Lastschriftverfahren entschieden, weil ich alle Hände mit dem Lernstoff zu tun hatte und mir wenigstens hier ein wenig Arbeit ersparen wollte.
Vor einigen Tagen wurden nun wieder 54 Euro eingestrichen per Einzugsermächtigung.
Gleich morgen wollte ich das Kündigungsschreiben für die Einzugsermächtigung schreiben und abschicken.
Kann ich (auch wenn die Abbuchung im derzeitigen rechtlichen Rahmen vorliegt) einen Widerspruch einlegen, die sofortige Einzugsermächtigungskündigung abschicken, auf die Zahlungsaufforderung warten und dann die Gebühr unter Vorbehalt zahlen, in der Hoffnung, dass nächstes Jahr diese Gebührenregelung von einem Gerichtshof aufgehoben wird und ich mein Geld zurück kriege, was ich so dringend brauche.
Mit freundlichen Grüßen
Vegas