Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag

Hallo zusammen,

mal angenommen alle Kunden des Unternehmens U bezahlen ihre Rechnungen per Lastschrift. Die Kunden haben alle ein von U vorgegebenes Formular ausgefüllt und unterschrieben, auf dem „Abbuchungsauftrag“ steht. Die Formulare sind aber nicht als Abbuchungsauftrag an die Hausbanken der Kunden gesendet worden, sondern zurück zu U und werden als „normale“ Einzugsermächtigungen genutzt.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Ein Abbuchungsauftrag, der beim Unternehmen liegt bringt ja nichts. Ist der Lastschrifteinzug den U macht überhaupt rechtens?
Liegt U dadurch, dass im Formular zwar das Wort „Abbuchungsauftrag“ steht, der Adressat aber U ist, dem Unternehmen automatisch eine „normale“ Einzugermächtigung vor?

Danke für Eure Hilfe
Sara

Hallo,

Liegt U dadurch, dass im Formular zwar das Wort
„Abbuchungsauftrag“ steht, der Adressat aber U ist, dem
Unternehmen automatisch eine „normale“ Einzugermächtigung vor?

es soll eine Einzugsermächtigung erteilt werden, das Unternehmen möchte eine Einzugsermächtigung und wird Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren einziehen. Somit ist egal, was auf dem Zettel steht, weil alle das gleiche wollen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_…

Darüber hinaus sind alle Angaben vorhanden, die eine solche Einzugsermächtigung lt. AGB der Kreditinstitute enthalten muß.

Gruß
C.