Hallo zusammen,
mal angenommen alle Kunden des Unternehmens U bezahlen ihre Rechnungen per Lastschrift. Die Kunden haben alle ein von U vorgegebenes Formular ausgefüllt und unterschrieben, auf dem „Abbuchungsauftrag“ steht. Die Formulare sind aber nicht als Abbuchungsauftrag an die Hausbanken der Kunden gesendet worden, sondern zurück zu U und werden als „normale“ Einzugsermächtigungen genutzt.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Ein Abbuchungsauftrag, der beim Unternehmen liegt bringt ja nichts. Ist der Lastschrifteinzug den U macht überhaupt rechtens?
Liegt U dadurch, dass im Formular zwar das Wort „Abbuchungsauftrag“ steht, der Adressat aber U ist, dem Unternehmen automatisch eine „normale“ Einzugermächtigung vor?
Danke für Eure Hilfe
Sara