Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag

Kann mich eine Verwaltung zwingen, eine Einzugsermächtigung für die Zahlung des monatlichen Wohngeldes zu unterschreiben, oder kann ich auf einem Dauerauftrag bestehen ?

Wohngeld ist doch eine Einnahme und wird überwiesen. Eine Einzugsermächtigung erteilt man doch für Ausgaben wie wiederkehrende Zahlungen wie Steuern, Versicherungen, Zeitungsabos udgl.
Ist die Frage richtig gestellt oder verstehe ich etwas nicht richtig?

Vermutlich verstehst Du nicht, dass die Einnahmen des einen die Ausgaben des anderen sind…

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Das verstehe ich schon, aber aus der Sicht einer Person ist es entweder eine Einnahme oder eine Ausgabe.
Finde Ihren Beitrag weder hilfreich noch zielführend, sondern polemisch.

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Es geht darum, dass mich ein neuer Verwalter zwingen will, ein Formular zu unterschreiben, das weder das Konto (IBAN) noch den Namen des Empfängers (entsprechende WEG) für die monatliche Wohngeldzahlung enthält.
Mit anderen Worten, es könnte sich z.B. um ein Treuhandkonto unter seinem Namen handeln, wo er mit dem Geld machen kann was er will. Er weigert sich, mir diese Daten zur Verfügung zu stellen

stimmt Helmut, das ist absolut polemisch von Aprilfisch, ignorier es einfach

Wohngeld oder Miete?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss.

Denk mal über eine Mitgliedschaft im Mieterbund nach.

Bei so unklaren Angaben kann kein sinnvoller Rat gegeben werden.
Überleg noch mal um was es sich handelt.

Bist du sicher, dass du Wohngeld und nicht Hausgeld meinst? Vielleicht solltest du einfach mit den richtigen Begriffen umgehen.

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung. Was Du zu meinen scheinst, ist das sogenannte Hausgeld oder - richtiger - die Vorschusszahlungen an die Hausverwaltung.

Kommt darauf an, was die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat (§28 Abs. 3 WEG).

Es ist das Wesen eines Treuhandkontos, dass der Treuhänder mit dem Geld eben nicht machen kann, was er will. Im Übrigen sollte man sehr vorsichtig mit solchen unterschwelligen Anschuldigungen sein. Die Grenze zur Strafbarkeit ist da schneller überschritten als mancher glaubt.

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Durchaus. Es kann - bloß halt nicht von jedem, daher ist die Formulierung im Passiv hier nicht angezeigt. Hier, schau mal:

Schöne Grüße

MM