Einzugsermächtigung - Umzug - Bankwechsel

Hallo,

eine Freundin hat bis vor über 2 Jahren scheinbar aus jugendlichem Leichtsinn eine Lastschriftermächtigung an eine (Betrugs-)Einrichtung, die angeblich behinderten Menschen hilft, erteilt. Monatlich 10€.

Zu diesem Zeitpunkt ist Sie weggezogen und hat auch die Bank gewechselt.

Meine Frage ist nun, was kann da nach den fast 2 1/2 Jahren noch passieren? Eigentlich ist dies doch enorm schlimm, denn auch wenn es angeblich eine gemeinnützige Firma ist, werden die ja auf Ihr Recht pochen, da seit nunmehr 28-30 Monaten kein Geld einging, sprich 280€ - 300€ Schulden entstanden sind.

Beginnt die Forderung der Sache mit der 1. Versäumnis und verjährt Ende diesen Jahres? Mahnungsbescheide werden ja, wenn gestellt auch ohne Nachsendeauftrag etc. an neue Adressen zugestellt soweit ich das überblicke, also gehe ich davon aus, dass es soweit noch nicht gekommen ist.

Kann es auch sein, dass mit Wechsel der Bank, die Einzugsermächtigung einfach unwirksam wurde und somit eventuell gar keine Kosten entstanden sind, da die Einzugsermächtigung ja nur für das Konto galt und es außer der Einzugsermächtigung keinerlei vertragliche Unterlagen gab (davon gehe ich jetzt aus)?

Ich will Ihr einfach helfen, so etwas sollte nicht passieren, aber sowas passiert halt doch und Ich finde als Freund greift man da unter die Arme.

Vielen Dank im Voraus

Fragensteller

Hallo,

Kann es auch sein, dass mit Wechsel der Bank, die
Einzugsermächtigung einfach unwirksam wurde und somit
eventuell gar keine Kosten entstanden sind, da die
Einzugsermächtigung ja nur für das Konto galt und es außer der
Einzugsermächtigung keinerlei vertragliche Unterlagen gab
(davon gehe ich jetzt aus)?

da dieser Punkt genau der entscheidende ist, läßt sich die Frage nicht beantworten. Die Einzugsermächtigung ist jedenfalls vollkommen uninteressant. Entscheidender ist, ob und in welcher Form Deine Bekannte sich verpflichtet hat, monatlich Beiträge zu leisten. Es ist durchaus nicht unüblich, daß Vertrag und Einzusermächtigung auf einem Zettel stehen. Sie soll den also mal rauskramen und schauen, was sie damals unterschrieben hat.

Gruß
C.