Hallo,
aus unserer Tageszeitung der RHEINPFALZ:
Gefälligkeit: Elektriker haftet für Schäden (epd). Eine unentgeltliche Nachbarschaftshilfe schließt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz eine Haftung bei fehlerhafter Arbeit nicht aus. Auch bei Personenschäden liegt keine Haftungsbefreiung vor, nur weil die Arbeit unentgeltlich war, wie es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Gerichts heißt (AZ: 5 U 311/12). Hilfsbereite Nachbarn könnten keinen stillschweigenden Ausschluss der Haftung bei gefahrenträchtiger Arbeit in Anspruch nehmen. Im konkreten Fall hatte ein Elektriker als Gefälligkeit seiner Vermieterin eine Außenlampe montiert und verkabelt. Dabei hatte er versäumt, zu überprüfen, ob die Lampe Strom führt. Bei späteren Fassadenarbeiten stieß ein Arbeiter auf einem Gerüst an die Lampe und erlitt so schwere Schäden, dass er heute zu hundert Prozent behindert ist. Der Mann verklagte neben der Auftraggeberin auch den Nachbarschaftshelfer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts haftet der Elektriker, obwohl er um Hilfe gebeten wurde und unentgeltlich half. Die Richter revidierten damit eine vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Koblenz. Der Beklagte habe bei seinen Messungen nach der Montage der Lampe fahrlässig übersehen, dass die Außenleuchte Strom führe, hieß es.
Das heißt konkret, alle die solche Arbeiten durchführen und eine „Elektrofachkraft“ im Sinne des VDE sind, haften für alles, was sie an Arbeiten ausführen.
MfG