nabend boffel,
bin Elektromeister und halte es mit Duck - und mit den anderen 3 Elektrikern und 4 Meinungen
klar ist, daß
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alle Stromkreise im Bad mit FI-Schalter gesichert sein müssen
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der Fußboden NICHT zu einer der Schutzbereiche im Bad zählt. Der Fußboden ist rechtsfreier Raum, genauso wie alles über 2,25m Höhe über FB
Die Heizung darf also bis direkt an die Dusche herangehen. Der Regler dafür muss natürlich ausserhalb des Schutzbereiches (60cm Entfernung) sein
Bis hier sind sich wohl alle Elektriker einig. 3 Elektriker - eine Meinung
Bei der Wandheizung wird es schwieriger, weil sie in den Normen nicht unmittelbar erwähnt wird.
Die Vorschriften sagen hier nur, daß im Schutzbereich nur Kabel liegen dürfen, die einen fest angeschlossenen Verbraucher dort versorgen (Boiler, Lüfter)
und alle anderen Leitungen mindestens 6cm tief in der Wand sein müssen
Was ist jetzt die Wandheizung?
Klar, daß das jeder Elektriker anders handhaben wird. Wenn du 10 Elis fragst, bekommst du hierzu 10 verschiedene Aussagen, weil es hierzu keine normative Rechtssicherheit gibt
Recht haben alle ein Bisschen
Recht hat der, der die Vorschriften wörtlich auslegt und sagt: „was nicht verboten ist ist erlaubt“
aber Recht hat auch der, der sagt: „die Wandheizung im Duschbereich ist eine grosse Gefahr für den Nutzer auch bei fehlendem Verbot“
Ich tendiere eindeutig zu letzterem, weil die VDE-Normen dem verantwortlichen Ausführenden IMMER eine Eigenverantwortung lassen, die Sicherheit einzuhalten, auch bei fehlendem expliziten Verbot.
Die VDE-Regeln SIND NUR VORSCHLÄGE, wie man die Sicherheit einhalten kann
Der, der sich darauf beruft, fühlt sich in der beschriebenen Situation also nur in scheinbarer Sicherheit.
Im Unfall-Fall wird die Schlaufe um seinen Hals aber sehr eng.
Deshalb, es ZÄHLT
- was der Hersteller in seiner Produktbeschreibung vorgibt
und
- die EIGENVERANTWORTUNG des Errichters dem Nutzer gegenüber
Gruss S.
Elektromeister