Elektrische Fußboden-Heizung im Bad / Schutzbereiche

Wo ist das Verlegen einer elektrischen Fußbodenheizung, bzw Wandheizung im Bad erlaubt?
Das die Elektroinstallation grundsätzlich durch ein FI abgesichert sein muss ist klar.
Und dass für den Regler der Heizung, das gleiche gilt wie für Steckdosen/Lichtschalter, auch klar.

  1. Wo kann ich das nachlesen? Welches Regelwerk, welche Din, welche Vorschrift gilt?
  2. Darf eine elektrische Fußbodenheizung (im Fliesenkleber, bzw. im Ausgleich, nicht im Estrich verlegt) im Duschbereich verlegt werden?
  3. Wo darf eine elektrische Wandheizung verlegt werden? Gibt es Unterschiede, ob diese unter Fliesen oder unter Putz verlegt wird?

Die Heizung soll natürlich von einem Elektriker verlegt werden. Leider musste ich feststellen, 3 Elektriker = 3 Meinungen. Deshalb möchte ich für mich gerne wissen, wie es theoretisch fachlich richtig ist und allen geltenden Vorschriften entspricht.

Freu mich auf eure Hilfe! … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Hallo!

Das ist erlaubt und ja auch in der Praxis schon gut eingeführt.

Die entsprechenden Vorschriften gegen aus VDE 0700-96 hervor. Die Heizdrähte müssen der Schutzklasse I (mit Schutzleiter) oder Kl. III (Kleinspannung

Hallo Duck313,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Wenn ich dich richtig verstehe, kann ich die Heiznetzte überall im Bad verlegen lassen?
Denn einer der Elektriker meinte er könne die Matte nicht als Wandheizung verlegen, es könnte ja sein, dass jemand der später in die Wohnung einzieht an die Wand (über den Badewanne) z.B. einen Handtuchhalter anschraubt und die Schraube einen der Heizleitungen berührt (nicht durchtrennt). Nun könnte es sein, dass jemand der im Badewasser steht und das Handtuch von der Stange nimmt, dadurch einen Stromschlag bekommt. Deshalb dürften elektrische Heizungen nicht im Schutzbereich (1 und 2?-weiß nicht mehr genau) installiert werden.

Klang für mich plausibel… Oder hat er unrecht?

Hallo!

Das sprach ich ja kurz an. Die Aussage ist also nicht ganz falsch.

Meines Erachtens gibt’s keine extra Erwähnung von Wandheizungen in den Schutzbereichen 1 und 2, das wäre der Bereich oberhalb von Wannen/Duschmulden und 60 cm an den Seiten hinaus.

Wobei ja der Schutzbereich erst an der Wandoberfläche beginnt.

Und die Mindestüberdeckung von 6 cm für Leitungen IN den Abschlusswänden von Schutzzonen 1 und 2 kann ja durch mitgeführte Schutzleiter und geerdete Umhüllungen(Schutzrohre z.B.) für in den Zonen „fest installierte Endgeräte“ reduziert werden bis auf Null.

Daher sehe ich kein grundsätzliches Verbot einer Wandheizung dort.

Eher ein vorsorgliches und rein praktisches, eben wegen der Gefahr des Anbohrens.
Das aber auch in Wohnräumen mit solchen Heizungen, egal ob E-Heizung oder dünne Wasserheizungen, grundsätzlich bestehen würde.

Aber auch ich würde dort auf Wandheizungen verzichten !

MfG
duck313

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@Duck:
Kleinspannung kommt bei den notwendigen Leistungen ohnehin nicht in Frage.
Würde ggf. sogar einen zusätzlichen digitalen FI- Schalter mit 10mA Auslösestrom hinter den vorhanden schalten.
Wenn der Fragesteller das gesamte Bad elektrisch heizen will, einschließlich der Wände, ist das ganze noch Leistungsmäßig mit einer Phase 16A zu bewältigen? Es gaht ja auch um die Aufheizzeit, man möchte nicht ewig warten.

An den Fragesteller: Womit wird Deine restliche Wohnung beheizt? Gäbe es Alternativen zum Strom?

nabend boffel,

bin Elektromeister und halte es mit Duck - und mit den anderen 3 Elektrikern und 4 Meinungen

klar ist, daß

  • alle Stromkreise im Bad mit FI-Schalter gesichert sein müssen

  • der Fußboden NICHT zu einer der Schutzbereiche im Bad zählt. Der Fußboden ist rechtsfreier Raum, genauso wie alles über 2,25m Höhe über FB

Die Heizung darf also bis direkt an die Dusche herangehen. Der Regler dafür muss natürlich ausserhalb des Schutzbereiches (60cm Entfernung) sein

Bis hier sind sich wohl alle Elektriker einig. 3 Elektriker - eine Meinung

Bei der Wandheizung wird es schwieriger, weil sie in den Normen nicht unmittelbar erwähnt wird.
Die Vorschriften sagen hier nur, daß im Schutzbereich nur Kabel liegen dürfen, die einen fest angeschlossenen Verbraucher dort versorgen (Boiler, Lüfter)
und alle anderen Leitungen mindestens 6cm tief in der Wand sein müssen

Was ist jetzt die Wandheizung?
Klar, daß das jeder Elektriker anders handhaben wird. Wenn du 10 Elis fragst, bekommst du hierzu 10 verschiedene Aussagen, weil es hierzu keine normative Rechtssicherheit gibt

Recht haben alle ein Bisschen
Recht hat der, der die Vorschriften wörtlich auslegt und sagt: „was nicht verboten ist ist erlaubt“

aber Recht hat auch der, der sagt: „die Wandheizung im Duschbereich ist eine grosse Gefahr für den Nutzer auch bei fehlendem Verbot“

Ich tendiere eindeutig zu letzterem, weil die VDE-Normen dem verantwortlichen Ausführenden IMMER eine Eigenverantwortung lassen, die Sicherheit einzuhalten, auch bei fehlendem expliziten Verbot.
Die VDE-Regeln SIND NUR VORSCHLÄGE, wie man die Sicherheit einhalten kann
Der, der sich darauf beruft, fühlt sich in der beschriebenen Situation also nur in scheinbarer Sicherheit.
Im Unfall-Fall wird die Schlaufe um seinen Hals aber sehr eng.

Deshalb, es ZÄHLT

  1. was der Hersteller in seiner Produktbeschreibung vorgibt
    und
  2. die EIGENVERANTWORTUNG des Errichters dem Nutzer gegenüber

Gruss S.
Elektromeister

Die Heizung darf also bis direkt an die Dusche herangehen. Der
Regler dafür muss natürlich ausserhalb des Schutzbereiches
(60cm Entfernung) sein

Ich habe erst kürzlich eine Dusche mit verdeckter Ablaufrinne vormontiert, wo speziell NUR der Duschbereich der gefliesten bodengleichen Dusche mit einer elektrischen Fussbodenheizung ausgestattet wurde.