Elektrische Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Hallo,

für die Profis vermutlich simpel: bei meinem Arbeitgeber hat sich der Elektriker angekündigt, der ortsveränderliche elektrische Verbraucher auf Sicherheit testen möchte (wie im Zweijahrestakt davor). Für meinen Chef brauche ich eine Quelle, aus der eine Pflicht oder wenigstens dringende Empfehlung erkenntlich wird.

Vielen Dank im Voraus
Pierre

Hallo,

das ist die sog. DGUV 3-Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Gruß
C.

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Perfekt, mit Link. Danke.

Da die Systematik inzwischen rund 20 Jahre besteht, sollte eingentlich jeder Unternehmer aus dem Schlaf wissen, dass es solche Art Vorgaben beim Arbeitsschutz & Co. quasi nicht mehr gibt. Er steht selbst die Fristen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung(en).

In folgendem Dokument wird das Thema behandelt. Fristen werden in Kapitel 7 behandelt: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787

BTW: Ist schon auffällig. Früher wurden Unternehmer UVVen genau instruiert. Das war denen zuviel. Dann gibt der Gesetzgeber ein Mittel an die Hand, mit dem dem Wunsch nachgekommen wird. Das ist aber dann scheinbar auch nicht richtig.

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Hallo zusammen,
genauso isses. Der Betreiber muss im Rahmen einer (Gefährdungs-) Beurteilung festlegen, in welchen Abständen die ortveränderlichen Betriebsmittel geprüft werden müssen.

z.B. Habe ich in einer Baufirma die ortsveränderlichen Betriebsmittel nach jedem Einsatz, also wenn sie wieder zurück in der Firma waren, geprüft. Dazu noch jährlich. Der Grund dafür war die Einschätzung, das die Betriebmittel in einer rauhen Umgebung eingesetzt werden. Die Büros in dieser Firma wurden 2-jährlich geprüft und die Betriebsbmittel im Lager und auf dem Firmengelände jährlich. Neue ortsveränderliche Betriebmittel wurden in die jeweiligen Interwalle eingegliedert, da bei neuen Betriebmitteln keine Eingangsprüfung erforderlich ist.

Viele Grüße
Andreas

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Hatte noch vergessen zu erwähnen, dass Versicherer abseits der gesetzlichen Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften (z. B. Feuerversicherung) auch Auflagen machen können, aus denen sich Prüffristen wie auch -art ergeben können.

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Hallo,

genau so sollte es sein. Die Prüfungen sind ja kein Selbstzweck, sondern verhindern im Zweifel Schäden an Menschen und Material. Bei uns wird genau das gemacht, was Pflicht ist: Mitarbeiterschulungen für Arbeits- und Betriebssicherheit (die halt Pflicht sind) und eine Prüfung der Anlagen in den Büros. Als wir zu Hause noch offizielle Telearbeitsplätze hatten, kam da auch alle Jubeljahre mal einer kucken, aber seit wir „mobiles Arbeiten“ betreiben und eben keine echten Telearbeitsplätze mehr haben, gilt der ganze vorgeschriebene Rotz natürlich nicht mehr und wird halt auch vom AG nicht mehr durchgeführt.

Trotzdem sind es natürlich die gleichen Personen, die zu Schaden kommen könnten und natürlich die gleichen sündhaft teuren Laptops, die uns zur Verfügung gestellt werden. Aber es ist halt keine Pflicht mehr, weswegen man die Prüfungen halt einfach eingestellt hat. :man_shrugging:

Gruß
C.

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