Elektrischer Fensterheber Grande Punto defekt

habe Auto meines Bruders ausgeliehen, Grande Punto 1.4 T-jet Bj.2008 120 PS - 4136 AJA

da Fenster beschlagen habe ich Fensterheber vorne links betätigt, waren aber wohl angefroren.
hat etwas geknirscht ging auch runter und rauf,
danach aber nichts mehr.

beim Betätigen klickt es noch(d.H.Strom i.O.)
aber keine Funktion.
bei Fiat Werkstatt Auskunft Fensterheber mit Gestänge kpl. Einheit ca.180.–€ zzgl.Einbau.

meine Frage:kann ich dies meiner Privathaftpflicht melden da ich ja den Fensterheber meines Bruder beschädigt habe, oder geht dies nicht?
Hat evtl. jemand Erfahrung,was wohl Fehler sein könnte, muß ja erst Verkleidung runter

Nein zum Glück nicht…!!!

Mann kann nicht alles versichern… Zum Glück

Dein Bruder hat einen Fensterheber? :smile:
Nein Spaß beiseite, die Frage bei der Haftpflicht ist immer, inwieweit den „Verursacher“ ein Verschulden trifft. Worin siehst du das? Falls es eins gibt, melde es deiner Haftpflichtversicherung.

Klares nein, denn geliehene Sachen sind von der Haftpflicht ausgenommen. Des weiteren ist Haftpflich innerhalb der Familie so gut wie nie möglich. Da wird dann immer eine Gefälligkeit vermutet.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Soccermad!

Ich fahre zwar das gleiche Auto, aber helfen kann ich Dir leider kaum.

Technisch kenne ich mich nicht besonders aus. Das fällt schon mal bezüglich Infos flach.

Bei der Privathaftpflicht würde ich mal direkt nachfragen. Denke aber, dass die Chancen eher schlecht sind, weil geliehene Gegenstände wie Eigentum behandelt werden, für das kein Versicherungsschutz besteht.

Schönen Gruß
Bernd

Guten Morgen soccermad71, diesen Fall wird die private Haftpflicht nicht regulieren. (Nutzen von Autos ist ausgeschlossen) Zum Technischen Problem kann ich nichts beitragen. versifa

Sie müssten mal in die Bedingungen Ihrer Privat-Haftpflicht schauen. Meistens sind geliehene Gegenstände ausgeschlossen. Dann werden Sie den Schaden wohl selber bezahlen müssen.

Vorsichtshalber sollten Sie den Schaden aber bei Ihrer Haftpflicht einreichen und schauen ob und mit welcher Begründung die Regulierung abgelehnt wird.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die beim Gebrauch oder Betrieb eines KFZ entstehen.

Über die Höhe der Reparaturkosten kann ich leider keine Auskunft geben, ebenso wenig über den Fehler.

Geliehene Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Nein, die Privathaftpflicht zahlt dafür nicht. Außerdem, wo liegt dein Verschulden? Du hast das Fenster geöffnet und danach ging es nicht mehr?

Hallo,

zwei sehr unterschiedliche Fragen - zum Thema Haftpflicht - klar. Du hast den FH unbeabsichtigt kaputt gemacht, also wird Deine Haftpflicht zahlen müssen.

Zum Thema FH, dieser ist mit einer Schere in der Tür verankert. Ist die Scheibe festgefroren, könnte sich die Scheibe aus der Führung gelöst haben. Verkleidung runter ist ne Sache von 5 Minuten, keine Angst.

Gruß, Sven