Elektroauto verbieten - darf der das?

Die olle Susi mal wieder, ne? Also, die Susi wohnt schick in einem Zweifamilien-Holzhaus zur Miete beim Hugo. Zu ihrem Haus gehört ein ebenfalls hölzerner Carport, in dem sie ihr Auto parken kann. In diesem Carport ist auch eine Steckdose vorhanden, aber keine weitere Ladestation für ein Elektroauto oder so.

Nun ist Susis treuer alter Verbrenner inzwischen in die Jahre gekommen und sie möchte ihn gerne über kurz oder lang in ein rein elektrisch betriebenes Auto umtauschen. Strom liegt ja da (und wird auch von ihrem Zähler abgebucht), eine Wallbox wäre sie ggf. bereit auf ihre Kosten zu installieren.

Aber der Vermieter, der, nennen wir es vorsichtig ein wenig konservativ ist, möchte das nicht. Denn bekanntlich brennen Elektroautos ja „ständig“ und sein Kumpel der Feuerwehrmann sagt, dass wenn das Auto mal losbrennt, das ganze Holzhaus (mit beiden Wohnungen) ebenfalls fröhlich mit abfackelt.

So, nun ist mir - wie Euch vermutlich auch allen auch - klar, dass Elektroautos nicht üblicherweise und mehrfach täglich brennen. Genauso ist uns wohl allen klar, dass in so einem Fall das „Holzhaus“ nicht mehr das größte Problem ist. Und auch dass Elektroautos wenn sie mal brennen nicht ganz leicht zu löschen sind, können wir als bekannt voraussetzen. Genauso ist Susi bekannt, dass ohne „eigenen Strom“ das mit dem Elektroauto nur so halb-optimal ist (aber auch dafür gibt es durchaus Gründe, die ich hier Susis Wunsch entsprechend nicht breit treten möchte). Das alles wären voll spannende Diskussionen, wenn Ihr mögt, eröffne ich dazu gerne jeweils eigene Themen :wink:

Mir geht‘s nur drum: dürfte der Vermieter das, wenn‘s hart auf hart kommt überhaupt verbieten? Momentan fährt Susis Verbrenner ja noch tapfer durch die Lande, es ist also momentan eher eine hypothetische Frage…

Leider muss ich diesen Sch… von AFD-Leuten auch immer wieder hören.

grafik

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Danke für Deine Antwort. Aber wie ich schon schrieb, ist mir und der Susi das völlig klar. Und es geht auch nicht um Brände in Folge eines Unfalls sondern um Brände beim Laden (also im Holz-Carport). Aber wie gesagt, es wird wohl der Susi nicht gelingen diesen trotteligen Vermieter zu überzeugen, darum war meine Frage, ob er ihr was könnte, wenn da. plötzlich das Elektroauto im Carport stünde.

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Das wird er nicht können wenn der Carport mietvertraglich zur Nutzung überlassen wurde und ein Eauto von der Nutzung nicht explizit ausgeschloßen wurde.
Wobei ein brennendes KFZ auf der Straße vor dem Holzhaus denselben Effekt wie im Carport haben wird, nämlich den, dass durch Funkenflug die Holzhütte Feuer fängt.
ramses90

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Und zur Ergänzung: jedes Elektrogerät im Haus kann irgendwann mal durchbrennen und dann ein Feuer auslösen.

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Knifflig. Es gibt ein Urteil, dass das Einstellverbot für E-Autos in der Tiefgarage einer Wohneigentumsgemeinschaft für nichtig erklärte. Da war aber die Grundlage der neulich eingeführte Rechtsanspruch auf eine Ladestelle aus dem Wohneigentumsgesetz. Hier reden wir aber nicht von einer WEG, sondern von einem Vermieter, einem Mieter und einem Stellplatz.

Ich fürchte, auf die Frage wird es keine rechtssichere Antwort geben, so dass sich Susi überlegen muss, ob sie gegen den Vermieter klagt oder das Auto mit Verlängerungskabel ein paar Meter vom Carport entfernt lädt.

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…oder zwischen Carport und Wohnhaus eine Firewall baut.
Z.B. aus (gebrauchten) Asbestplatten. :crazy_face:

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Ach, das ist doch eine gute Idee. Hatte hier nicht neulich noch jemand Dämmplatten unbekannter Zusammensetzung gefunden? Da ließe sich doch bestimmt etwas arrangieren.

Da es keine gesetzliche Regelung gibt, die das Parken von E-Autos grundsätzlich im Zusammenhang mit bau- und insbesonderen brandschutzrechtlichen Aspekten beschränkt, und hier auch kein vertraglicher Ausschluss bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde, hat Susi das Recht ein beliebiges, den deutschen Zulassungsbestimmungen entsprechendes E-Auto dort zu parken. Ob Susi sich deshalb mit ihrem Vermieter anlegen will, steht auf einem anderen Blatt.

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Parken ja - aber auch laden?

@Frau_Jana_Boemer schrieb

In diesem Carport ist auch eine Steckdose vorhanden,

Strom liegt ja da

Aber vermutlich nur in haushaltsüblicher Absicherung.

eine Wallbox wäre sie ggf. bereit auf ihre Kosten zu installieren.

Dazu ist wahrscheinlich eine neue Leitung vom Hausanschlusskasten notwendig.

Und da stellt sich mir die Frage, ob das ohne Einwilligung des Vermieters möglich ist …

Gruß,
Max

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Seit 01.12.2020 hat man als Mieter Anspruch auf Zustimmung zur Installation einer Wallbox, die nur in begründeten Fällen abgelehnt werden kann (§ 554 BGB). Die Kosten für die Anschaffung und Installation (auch für einen ggf. gewünschten Rückbau nach Ende der Mietzeit) muss der Mieter tragen. Auch kann der Vermieter hierfür eine zusätzliche Mietsicherheit verlangen.

Das Laden über die normale Steckdose ist zwar langsam, aber bei einer vorschriftsmäßig installierten Steckdose kein Problem und auch zulässig. Bei Susi läuft die Steckdose im Carport ja auch über den eigenen Zähler.

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Danke, das wusste ich beim Schreiben des Beitrags noch nicht. Hatte es mittlerweile selbst rausgefunden und wollte schon eine Ergänzung schreiben …

Das Laden über die normale Steckdose ist zwar langsam, aber bei einer vorschriftsmäßig installierten Steckdose kein Problem und auch zulässig.

Nachdem so vehement von verschiedenen durchaus seriösen Stellen davor gewarnt wird und es immer wieder heißt, das sei nur eine Notlösung: Bist Du dir sicher, dass der Vermieter das Laden an der Schuko-Steckdose nicht untersagen kann?

Gruß,
Max

Ah, kuck. Ich hatte nur die Änderung des WEG mitbekommen.

Wenn eine Anlage sauber nach DIN VDE 0100 aufgebaut wurde und auch nach wie vor dem vorgeschriebenen Niveau entspricht, dann passen Querschnitte, Verlegeart und Absicherungen so zusammen, dass da nichts passieren darf. Bei einer Wallbox gelten auch keine grundsätzlich anderen Anforderungen. Du stellst ja auch nicht den Betrieb eines E-Herdes oder Durchlauferhitzers oder anderer Großverbraucher infrage. Einzige Besonderheit bei einigen Wallboxen ist, dass die ausdrücklich einen RCD vom Typ B verlangen, der ansonsten noch nicht so weit verbreitet ist, da er recht teuer ist.

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Das erfolgt grundsätzlich mit stark reduzierter Leistung - auf Grund der Dauerbelastung wird die Dose nur mit 10A belastet und nicht mit den für haushaltsübliche Lasten möglichen 16A. Diese 2300 Watt sind bei einer halbwegs normgerechten Installation völlig unproblematisch.
Der Ladevorgang dauert halt ewig und ist furchtbar ineffizient - denn beim Laden schalten sich diverse Syteme im Auto an, welche Hunderte Watt benötigen.
Mit 10 A oder gar nur 6 A würde ich daher nur Laden, wenn der Strom nahezu umsonst ist, etwa weil ich Überschuss an Solarstrom habe.

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