Elektroinstallation prüfen, Geselle oder Meister?

Hallo,
ich hatte das Problem, daß bei einer Steckdose in meiner Wohnung auf dem Erdkontakt die Phase angeschlossen war. Dies führte zu einer Beschädigung einiger Geräte bei mir (Schadenersatzforderung gegen Vermieter läuft). Ich hatte nach feststellen des Mangels auch eine Mängelanzeige bei meinem Vermieter gemacht und darin diesen auch aufgefordert einen Elektriker vorbeizuschicken der vorsichtshalber die anderen Steckdose in der Wohnung prüft. Jetzt brachte der Vermieter allerdings einen Elektriker-Gesellen (nach dessen eigener Angabe) der auch nicht als Elektriker arbeitet sondern zur Zeit wohl selbstständig als Veranstaltungstechniker arbeitet. Ich habe gehört, daß Elektroinstallationen und -messungen aber nur von einem Meister bzw. in Gegenwart eines Meisters (der für die Richtigkeit der Arbeit die Verantwortung garantiert) durchgeführt werden dürfen. Wie ist denn hier die Vorschriftenlagen und wo genau ist dies denn geregelt?
Viele Grüße,
Gunnar

Hi Kuno,

erstens zur Beweislast: Kannst du den Sachverhalt beweisen, wie festgestellt/dokumentiert?

Hat der Oberbeleuchter einen Arbeitsbericht dagelassen, der es dokumentiert? Briefkopf/Firmenname/Person ?

Zweitens: Was du gehört hast ist falsch. Es muss ein zugelassener Meisterbetrieb sein (Handwerkskammer/Installateursverzeichnis). Der Meister muss seblstverständlich nicht überall dabei sein - auch nicht bei der Prüfung anwesend! - Dafür hat er seine angestellten Fachleute

Das mit dem „geregelt“ kannst du hier nachlesen, da sind wir uns nicht ganz einig:

/t/bgv-a3/5717605

Gruss

Hallo,

erstens zur Beweislast: Kannst du den Sachverhalt beweisen,
wie festgestellt/dokumentiert?
Hat der Oberbeleuchter einen Arbeitsbericht dagelassen, der es
dokumentiert? Briefkopf/Firmenname/Person ?

Also er war da und ich hatte ihn explizit danach gefragt für welche Firma er arbeitet. Als er gemeint hat, er ist selbstständig, habe ich ihn nach einer Karte gefragt, woraufhin er mit seine Karte mit der Bemerkung gegeben hat, da steht aber Veranstaltungstechnik drauf, weil er das als Selbstständiger macht. Dann habe ich nachgefragt, ob er denn Elektriker Meister gemacht hat, da hat er erst mehrmals gezögert und nach dem nachhaken meinerseits, hat er mir gesagt daß er Elektriker Geselle ist (und wohl gerade einen Meister macht, wobei ich nicht ganz erkennen konnte ob er den Meister als Elektriker oder einen in Veranstaltungstechnik meint - so oder so hatte er zu dem Zeitpunkt der Messungen jedenfalls keinen Elektriker Meister). Da er ja auch Selbstständig ist das auch nicht als Elektriker kann man wohl die Bedingung „arbeitet für einen Meisterbetrieb“ auch ausschließen. Einen Bericht hat er nicht dagelassen. Als mein Vermieter mitbekommen hat, daß ich den nach seiner Firma und wegen des Elektriker Meisters gefragt habe, hat der Vermieter noch recht unfreundlich angeblafft, daß ich den „private“ Sache frage. Ich habe somit eine Karte von ihm mit Namen. Ferner lief meine Webcam wo das ganze in Bild und Ton festgehalten ist, inwiefern das natürlich als Beweismittel zulässig ist, ist eine andere Frage.

Zweitens: Was du gehört hast ist falsch. Es muss ein
zugelassener Meisterbetrieb sein
(Handwerkskammer/Installateursverzeichnis). Der Meister muss
seblstverständlich nicht überall dabei sein - auch nicht bei
der Prüfung anwesend! - Dafür hat er seine angestellten
Fachleute

Wie oben geschrieben, ist er wohl nach seiner Auskunft selbständig als Veranstaltungstechniker und hat auch keinen Meisterbrief. Somit ist er weder Meister noch arbeitet für einen Meister Betrieb.

Das mit dem „geregelt“ kannst du hier nachlesen, da sind wir
uns nicht ganz einig:

/t/bgv-a3/5717605

Wo könnte man das denn genau erfragen? Bei der Handwerkskammer? Falls er in meinem Fall vorschrifts- bzw. gesetzwidrig tätig geworden wäre, welche Behörde wäre denn da zuständig? Da sollte ich doch dann eigentlich auch eine definitive Auskunft erhalten können, ob es sich um eine zulässige Tätigkeit handelt.

Viele Grüße,
Gunnar

Hi nochmal,

wenn ich das richtig erkenne, wird die Beweislage etwas schwierig bzw angreifbar werden:

Hättest du die falsch angeschlossene Steckdose nicht selber geändert (das schliesse ich jetzt einfach mal) sondern einen Betrieb mit Firma, Briefkopf und Arbeitsbericht beauftragt, wäre der Schadensersatz jetzt schon Dein.
Anmerkung an Folge-Leser: Wenn Gefahr im Verzug ist, braucht man dem Vermieter oder Verursacher keine Gelegenheit einzuräumen, zu handeln, sondern darf selbst unmittelbar handeln.

Da aber weder ein Fachbetrieb noch der Schein-Elektriker des Vermieters den nunmehr (von Dir) geänderten Falsch-Anschluss dokumentieren kann, sehe ich die Beweislage eher dünne.

Ob der Ersatzelektriker eine rechtsgültige Prüfung durchführen darf, ist eine völlig andere Baustelle. Es spricht allerdings nicht sehr für den Vermieter.
Erfrag es einfach bei der Innung oder HWK oder Gewerbeaufsicht. Dann muss er es nochmal durchführen lassen, ob dir damit geholfen ist?

Einfacher wäre es wieder gewesen, wenn der Nicht-Eli an der Steckdose was geändert hätte, denn das darf wieder nur ein angemelder Installatiosbetrieb. Du übrigens auch nicht!

Schorsch

Hallo
Ein Elektrogeselle darf das prüfen und instandsetzen, aber nach VDE 1000-10 muß ein Elektromeister die Arbeitsverantwortung übernehmen.
Mfg
Werner

Es heisst in der Vorschrift es muss eine durch seine Ausbildung und Tätigkeit geignete Fachkraft sein . Also ist es nicht genau fest gelegt welchen Tietel der jenige führt.
Elektrische Anlagen , besonders die Anlagen die Vermietet werden müssen alle 4 Jahre geprüft werden . Diese Prüfung ist allgemein als E-Check bekannt.
Diese Prüfung kann nur von Betrieben ausgeführt werden die gewisse Voraussetzungen erfüllen.

  1. Meisterbetrieb mit zulassung beim EVU
  2. Mitgliedsbetrieb einer Innung
  3. Zusätzliche Außbildung im Bereich E- Check .
    Dann bekommt mann eine Dokumentation über den Zustand der Anlage , und wenn die Anlage ok ist eine Prüfplakette .
    Ich hoffe es ist ein link erlaubt der weiterfürende Erklärungen bietet.
    http://www.e-check.de/
    m.f.G. Horst

hi,

Es heisst in der Vorschrift es muss eine durch seine
Ausbildung und Tätigkeit geignete Fachkraft sein . Also ist es
nicht genau fest gelegt welchen Tietel der jenige führt.

Genau, im Gesetzestext, den du im gegebenen Link „BGV A3 Prüfung“ komplett nachlesen kannst, steht noch nichtmal drin, dass es eine Firma durchführen muss.

Elektrische Anlagen , besonders die Anlagen die Vermietet
werden müssen alle 4 Jahre geprüft werden . Diese Prüfung ist
allgemein als E-Check bekannt.
Diese Prüfung kann nur von Betrieben ausgeführt werden die
gewisse Voraussetzungen erfüllen.

  1. Meisterbetrieb mit zulassung beim EVU
  2. Mitgliedsbetrieb einer Innung
  3. Zusätzliche Außbildung im Bereich E- Check .
    Dann bekommt mann eine Dokumentation über den Zustand der
    Anlage , und wenn die Anlage ok ist eine Prüfplakette .

Leider ist das eine Verwechslung: Der e-check (eingetragenes Markenzeichen) ist ein Marketing-Gag der Innung. Der Begriff e-check ist Eigentum der Innung. Du machst ohne es zu wissen hier nur Werbung. Das IST KEINE BGV-PRÜFUNG!

Im Vergleich zum KFZ: BGV ist die wiederkehrende Prüfung und e-check der Wintervorsorgecheck der MAHAG

Ich hoffe es ist ein link erlaubt der weiterfürende
Erklärungen bietet.
http://www.e-check.de/

…nämlich der der Elektroinnung

m.f.G. Horst

Hallo,

ich hatte als der Schaden aufgetreten ist eine Elektriker Firma beauftragt, die den Sachverhalt festgestellt und auch dokumentiert hat. Die haben das dann auch gleich behoben. Ich selbst habe da nicht dran rumgefingert.

Ob der Ersatzelektriker eine rechtsgültige Prüfung durchführen
darf, ist eine völlig andere Baustelle. Es spricht allerdings
nicht sehr für den Vermieter.
Erfrag es einfach bei der Innung oder HWK oder
Gewerbeaufsicht. Dann muss er es nochmal durchführen lassen,
ob dir damit geholfen ist?

Werde ich dann dort mal direkt erfragen.

Einfacher wäre es wieder gewesen, wenn der Nicht-Eli an der
Steckdose was geändert hätte, denn das darf wieder nur ein
angemelder Installatiosbetrieb. Du übrigens auch nicht!

Als der Type hatte die Steckdosen alle abgeschraubt und wieder eingebaut. Ich weiß auch nicht genau, was der damit bezwecken wollte, weiß ich auch nicht genau - sich auf die Farben der Drähte zu verlassen und dann daraus zu schließen das alles ok ist, ist ja mehr als nur fragwürdig. Ich hätte auch erwartet daß der einfach mit einem Meßgerät an der Steckdose den Anschluß prüft…

Viele Grüße,
Gunnar

zurückrudern !
Stopp, alles zurück!

hab alles grad nochmal durchgelesen und durchdacht. Wer sagt denn eigentlich, daß der Vermieter einen offiziellen E-check beauftragt hat?

(e-check ist zwar ein Marketing-Produkt aber kürzer und griffiger als „Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0105“ also nennen wir es der Einfachheit halber so)

Er hat einfach nur seinem Kumpel gesagt er soll bei dir mal nach dem Rechten sehen, und wenns ein Bäcker oder Bademeister wär, wär es nicht verboten!

Nur eben: die offizielle Prüfung wurde nicht durchgeführt, aber wer behauptete dies auch?

Da würden wir bös eingehen, was ?

ich hatte das Problem, daß bei einer Steckdose in meiner
Wohnung auf dem Erdkontakt die Phase angeschlossen war.

Glückwunsch! Du hast diesen Fehler offenbar überlebt.
Wenn du den Kontakt berührt hättest, wären nicht nur deine Geräte beschädigt worden.