Hallo !
Ja,die Vorschrift gibt es, VDE 0800,Teil 1 und auch Einzelvorschriften der Post(Telekom).
Und die gelten(galten auch für Sachsen,denn VDE Vorschriften gelten bundesweit.
Ich kenne nicht die alten DDR-Vorschriften,aber die werden nicht anders gewesen sein,denn der Schutzzweck ist ja gleich.
Die Post(Telekom)-Vorschrift FTZ 731… verlangte einen Abstand in solchen Kombinationen von Mitte Dose zu Mitte Dose von >= 80 mm !
Das war nicht mit der normalen Koppelung der uP-Dosen zu erreichen,das ergibt 71 mm.
Man setzte die Telefondose(auch Antennendose) etwas seitwärts,zum Einhalten der Waagerechte gabs einen längeren „Tunnelstutzen“ zum Kombinieren mit den Schalterdosen.
So fluchtete die Einzelabdeckung genau mit dem anderen Rahmen.
Die Vorschrift sagte,es darf beim Lösen der gemeinsamen Abdeckung nicht versehentlich der Netzspannungsbereich berührt werden.
Das ist bei alten Steckdosen/Schaltern stets der Fall,bei neuen Modellen nicht.
Evtl. müsste man also die alten Geräteeinsätze auswechseln damit man normgerecht eine Telefon/Antennendose unter gemeinsamem Deckel betreiben kann.
Heute kann man es auch mit Einzelabdeckungen unter der Zentralabdeckung machen. Die Steckdosenkontakte und Anschlussklemmen sind umhüllt und somit berührungssicher gegen zufällige Berührung mit den Fingern.
Damit darf man auch direkt kombinieren.
Die Durchbrüche von Dose zu Dose müssen aber geschlossen bleiben und bei den Doppel-Gerätedosen(Wannen) muss eine Trennwand eingesetzt werden,die Schwach- und Starkstromseite trennt.
Denn auch die Anschlussadern in den zwei Kammern dürfen sich nicht verlagern oder gar berühren !
MfG
duck313