Elektrokasten Sicherungen und Co.?

sondern wo nochmal genau?

äh, erstens wäre es sinnvoller, zur Problemlösung als zum Problem beizutragen. Zweitens habe ich mich schon dazu geäußert, dass ich durchaus jederzeit uneingeschränkt Zugang zu unserem Zähler habe, den Sinn aber nicht erkenne, also schon kein wirkliches Problem sehe, es sei denn, es geht nur ums Prinzip. Und drittens … den Sinn der Vermieteraktion sehe ich ebenfalls nicht. Deine ganzen in der Antwort an @Bernd54 geäußerten Phantasien haben mit der Situation vor Ort, wie sie vom UP beschrieben wurde, absolut nichts zu tun.

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Ich empfehle jedem Kunden, monatlich oder wöchentlich die Zählerstände aufzuschreiben.

Da hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Stromzähler intelligent werden sollen, um ggf. sogar die Leistung in Echtzeit abrufen zu können und du sagst, eigentlich brauche man das noch nicht einmal monatlich?

Regelmäßig jammern mir Leute vor, die Nachzahlung sei so hoch, der Zähler sei bestimmt defekt, andere Mieter würden Strom klauen - und wenn ich nach dem Verbrauch frage, insbesondere nach einer monatlichen Übersicht, kommt gar nichts. Null. Da werden mir irgendwelche Geldbeträge genannt - aber sonst herrscht Funkstille. Dann sollen sie sich halt nicht beschweren. Genau wie die „Benzin zu teuer“-Jammerer, die stets an „ihrer“ Aral oder Shell zur Unzeit tanken, ohne sich mal die Preise anzuschauen. Kein Mitleid.

Zurück zum Thema.
Ein Mieter hat das Recht, mindestens einmal im Monat den Stromzähler abzulesen. Der Vermieter hat ihm dazu unentgeltlich den Zugang zu gewähren. (AG Köln 15.02.2013 - 201 C 464/12)

Der Mieter muss Zugriff auf den Sicherungskasten haben. ( AG Celle, 25.11.2016 - 151/110 C 1176/16)

Der Mieter muss jederzeit Zugriff Einrichtungen haben, die typischerweise auch zur Benutzung und Einsichtnahme durch einen Laien geeignet und bestimmt sind. Dazu zählen sowohl der Sicherungskasten mit den der Wohnung des Mieters zuzuordnenden Sicherungen, als auch der Stromzähler. (AG Charlottenburg – Az.: 203 C 60/18 – Urteil vom 03.07.2018)

Die SH-Schalter (Selektive Hauptschalter) vor dem Zähler sind ausdrücklich laienbedienbar.

Der Zählerschrank wurde vom Vermieter dorthin verlegt. Er hat aber in einem vermieteten Kellerraum nichts zu suchen. Den Konflikt, wie der Vermieter sich es vorstellt, den jederzeitigen Zugang zu einem vermieteten Kellerraum durch anderer Mieter und den Netz- und Messstellenbetreiber sicherzustellen, muss den Fragesteller hier nicht interessieren.

Ich habe regelmäßig Diskussionen über den Standort des Zählerschranks. Dabei lehne ich regelmäßig Vorschläge ab, diesen in nicht jederzeit und allgemein zugänglichen Räumen zu installieren. Ich habe mich bislang auf die VDE AR-N 4100 (ehemals TAB) berufen und habe mir nun extra noch ein paar Urteile herausgesucht.

Vermieter und fehlberatender Elektroinstallateur haben da einen Bock geschossen - der Interessenskonflikt scheint nicht lösbar zu sein.

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Vielen Dank für diese schöne Zusammenfassung!
Hast du ausser den schon genannten Urteilen noch andere (für uns als Mieter förderliche) Urteile parat? :slight_smile:

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Ich habe nur diese Suche durchgeführt:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=stromzähler+zugang+urteil

Ich habe keine Urteile herausgepickt. Jedes gefundene Urteil sagte: Na klar muss der Mieter Zugang bekommen. Unterschiede gab es lediglich darüber, wie oft der Zugang gewährt werden muss. Ein Richter meinte ja, die monatliche Ablesung sei in Ordnung, während andere sagten, dass man jederzeit Zugang haben müsse - vor allem dann, wenn sich auch „Sicherungen“ dort befinden.
Im gezeigten Zählerschrank - der übrigens normgerecht aufgebaut zu sein scheint (sehe ich nicht oft) - befinden sich sowohl Sicherungen als auch laienbedienbare Hauptschalter.

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Gerade im berühmten 2012/2013 Urteil würde ich behaupten wurde nur deswegen „1 mal Zugang pro moant“ zugesprochen weil der Vermieter gar keinen Zugang geben wollte und der Mieter, man erschlage den Depp der uns dieses Urteil beschert hat,. sinngemäß gesagt hat „Ya, einmal im Monat reicht mir völlig. Soll der Hausmeister nen Tag im Monat sagen wo ich rein kann dann reicht das. mehr will ich gar nicht!“
Und genau das hat das dolle gericht bewilligt und nicht mehr…
Und nun halten sich jeder Dick und Doof in einer Person an diese versch*ssenes „1 Mal im Monat“ -.-

Danke Amtgerichtsler, ein etwas allgemeineres Urteil hätte dich ja umgebracht -.-

Wenn ich nochmal einhaken dürfte …

Wo genau ist dein Problem jetzt? Wie oft hattest du vorher den Zählerstand abgelesen? Bist du jeden Abend in den Keller gerannt und hast den Zählerstand abgelesen und notiert?

1mal im Monat reicht völlig.

Dafür sind Richter am Amtsgericht nicht da. Sie fällen ein Urteil zum konkret verhandelten Sachverhalt. Allgemeine Rechtsprechung, die als solche mitunter auch gedacht ist, fällen Bundesgerichte.

Davon abgesehen: einen Sicherungskasten in einem für den Mieter nicht ad hoc zugänglichen Bereich unterzubringen, ist offensichtlich unsinnig und ein Zustand, dem unmittelbar abzuhelfen ist. Offensichtlich unsinnig, weil bspw. der Erfolg von Handwerkerbesuchen offensichtlich nicht davon abhängig sein kann, ob der andere Mieter gerade Lust und Zeit hat, den Kellerverschlag zu öffnen.

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Dabei wäre sowieso der Vermieter allein zuständig. Dann kann der sich mit dem anderen Mieter rumärgern. Sinnigerweise hätte der Vermieter nen Zweitschlüssel bzw. muss er halt due Tür im Notfall gewaltsam öfgnen lassen.
Aber ein intelligenter Vermieter hätte den Sicherungskasten da nicht hinbauen lassen.

Das wär ja echt mal praktisch. Nur: Wird das auch angeboten, das mit dr EchtzeitFERNablesung durch den Kunden?

Sehr schlechts Beispiel. Während Kraftstoffpreise stündlich variieren, ust der Strompreis länger stabil. Und Änderung bekommt man schon mitgeteilt. Meist per Post…

Das ist noch sinnvoll

Sehr allgemein. Ohne Zeitangabe. Also überhaupt. Wie oft, unklar.

Aha. Auch nachts um 2? Wie soll gehen? Man muss bedenken: Es gibt Wohnanlagen, da ist der Zähler in nem verschlossenem Raum, der ja auch andere Zähler beherbergt - jeder könnte jedem dem Strom abschslten oder auch den Allgemeinstrom, dazu noch eventuell anderes Gerät, Wasser, Heizung etc… Da soll und darf ned jeder einfach so rein.
Und in hroßen Wohnanlagen muss jedesmal derHausmeister aufschließen…
Jederzeit kann hier gar nichts anderes bedeuten als: grundsätzlich.
Besser wäre es,wenn Zähler tatsächlich innem eigenen Schrank im Treppenhaus wären, wo auch die Wohnungswasserzähler hingehören. Dann wäres Selbstablesung jederzeit möglich, mit eigenem Schlüssel für Bewohner, Wohnungseigentümer/Vermieter und eventuell auch für Stadtwerke.

Und auf genau diese Weise ha uns ein einzelner Mieter, der äusserst beliebt bei uns ist aber der Liebling des Vermieters ist, uns Alle in der Hand und in geiselhaft…
Na danke auch!

Die Stromrehcnung wird schön wenn wir dem am jahresende seinen angeklemmten Strom mitbezahlen…

Übrigens:
Vermieter hockt am A… der Welt , irgendeinem Kleinort, ca. 50 km von hier entfernt.
Selbst wenn der Shclüssel hätte, braucht der lange bis er da ist.
FALLS er gerade ereichbar sein kann und will oder auch einfach meint, er ignoriert mal die Probleme vor Ort weil wirs ja sind die uns beschweren…

Man nehme eine Kellertür eines gewissen Mieters, man lasse sie aufstehen, wie bisher auch immer und wie sich das auch gehört wenn UNSER(!) Stromzähler, hauptsicherunge und Co da drin sind…

Und Problem gelöst! :slight_smile:

Mit Tibber gibt es einen ersten Anbieter, der Strom stündlich zu Börsenpreisen abrechnet. Dazu braucht es eigentlich Smartmeter, und wenn man keinen hat, gibt es ein Modul von denen, das die Schnittstelle vom Zähler ausliest und das weiter funkt. An die Daten kommt man dann jederzeit dran.

Und genau da wollen wir doch hin, mittels Smartmeter stündlich wechselnde Preise ermöglichen, die das aktuelle Stromangebot wiederspiegeln.

Ich habe eigentlich auf deinen Beitrag geantwortet, und aus der Antwort war zu erkennen, dass ich natürlich KEINE Selbstgespräche führe. :woman_facepalming:

Aus welchem Grund haben sie dazu dringend geraten? Was soll das bringen? Habt ihr keine Hobbys?

Die wenigsten hier im Thread, wenn überhaupt jemand (ich habe keine Lust, alles nochmal von vorne zu lesen), haben’s gut geheißen. Ich sehe nur den Sinn des Zwergenaufstandes nicht, außer dass du den Mieter nicht magst und dich anscheinend gerne künstlich aufregst.

„Vor Wochen“ als „schon ewig“ zu bezeichnen, ist etwas übertrieben, findest du nicht?

Was das angeht:

finde ich tatsächlich, dass ihr auch erstmal abwarten könntet. Angesichts der Tatsache, dass der Zähler

war, sofern euer Stromverbrauch die ganze Zeit ungefähr gleich war, sollte ein (stark) erhöhter Stromverbrauch spätestens bei der nächsten Ablesung auffallen. Sorry, aber bisher sind nur deine grundlosen Phantasien festzustellen.

Dass das vom Vermieter dumm war, die Zähler in den Keller des Mieters zu verlegen, habe ich übrigens nicht in Frage gestellt. Was auch immer ihn geritten hat.

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Ganz klar: NEIN. Viel zu umständlich. Und bei Kleinverbrsuchern sinnlos. Für Industrie zum Sparenlernen sinnvoll.

Wenn 2-3 Moante für dich nicht ewig ist…
Hast du keine Mieter im Haus, die die Alleinmacht über deinen Stromzähler haben.

Kannst ja auch mal dein Eigentum paar Wochen im keller anderer Leute unterstellen,
mal sehen wie viel davon hinterher noch da und unberührt ist…
Und ob du da keinen „Zwergnaufstand“ machst.

Wobei die Aktion dann wohlgemerkt deine eigene Entshceidung gewesen wäre, wir wurden in diese Situation hineingezwungen durch den Mieter und den Vermieter, ders gutheißt.

Wir haben shcon hobbies, uns zum beispiel nicht den Strom klauen zu lassen.
Was shcon zu befürchten war seit der Zähler, Sicherungen und Co. da unten in den Keller gehängt wurden, darum ja auch die Bilder 2 mal die Woche.

Was die Kreatur im haus wohl verhindern will, damit er in Ruhe klauen will ohne dass man in dabei verwischen kann oder es direkt auffiele.

Wir mögen es halt nicht wenn UNSER Eigentum, das für UNSERE Stromksoten verantwortlich ist, NICHT in unserem zugriffsbereich ist und manch einer sich auf UNSERE Ksoten ein schönes Leben machen und sich die Stromkosten ersparen kann. Weil ers eben uns mit auf die Rechn ung macht und wirs viellicht in Monaten erst erfahren bei der jährlichen Ablesung…

Worauf willst du denn abwarten?
Dass demnächst der Gaszähler womöglich gleich unter Mitmieters Bett gehängt wird, damit er da auch noch abzapfen kann?

Sorry, aber weder Verteiler im Keller ist euer Eigentum (gehört Vermieter), noch Stromzähler (gehört dem Messstellenbetreiber, meist Stadtwerke)

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Umziehen. Problem auch gelöst.

Ja, es ist nicht ewig.

Soweit kommt’s noch … Ich habe dafür gesorgt, dass ich alles bei mir unterstellen kann. Das ist aber auch nicht das Thema.

Und das hat was genau gebracht?

Nur mal so zum Klarstellen: der Zähler ist nicht, ich wiederhole, NICHT euer Eigentum. Er gehört nicht mal dem Vermieter, sondern dem Messstellenbetreiber. Insofern: mit deinem Eigentum kannst du machen, was du willst, mit fremden Eigentum nicht. Ob das in Ordnung war, was der Vermieter gemacht hat bzw. hat machen lassen, kannst du den Messstellenbetreiber fragen.

Vielleicht, dass Paranoia behandelbar wird? Sorry, aber ich kann dich nicht (mehr) ernst nehmen!

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Das stimmt allerdings. Aber so wie es dumme Mieter gibt, gibt’s halt auch dumme Vermieter! :smiley:

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Überleg mal, woran das liegen könnte… Ich sage nur: deine unflätige Ausdrucksweise. Sowas kommt hier gar nicht gut an.

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