Ich empfehle jedem Kunden, monatlich oder wöchentlich die Zählerstände aufzuschreiben.
Da hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Stromzähler intelligent werden sollen, um ggf. sogar die Leistung in Echtzeit abrufen zu können und du sagst, eigentlich brauche man das noch nicht einmal monatlich?
Regelmäßig jammern mir Leute vor, die Nachzahlung sei so hoch, der Zähler sei bestimmt defekt, andere Mieter würden Strom klauen - und wenn ich nach dem Verbrauch frage, insbesondere nach einer monatlichen Übersicht, kommt gar nichts. Null. Da werden mir irgendwelche Geldbeträge genannt - aber sonst herrscht Funkstille. Dann sollen sie sich halt nicht beschweren. Genau wie die „Benzin zu teuer“-Jammerer, die stets an „ihrer“ Aral oder Shell zur Unzeit tanken, ohne sich mal die Preise anzuschauen. Kein Mitleid.
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Ein Mieter hat das Recht, mindestens einmal im Monat den Stromzähler abzulesen. Der Vermieter hat ihm dazu unentgeltlich den Zugang zu gewähren. (AG Köln 15.02.2013 - 201 C 464/12)
Der Mieter muss Zugriff auf den Sicherungskasten haben. ( AG Celle, 25.11.2016 - 151/110 C 1176/16)
Der Mieter muss jederzeit Zugriff Einrichtungen haben, die typischerweise auch zur Benutzung und Einsichtnahme durch einen Laien geeignet und bestimmt sind. Dazu zählen sowohl der Sicherungskasten mit den der Wohnung des Mieters zuzuordnenden Sicherungen, als auch der Stromzähler. (AG Charlottenburg – Az.: 203 C 60/18 – Urteil vom 03.07.2018)
Die SH-Schalter (Selektive Hauptschalter) vor dem Zähler sind ausdrücklich laienbedienbar.
Der Zählerschrank wurde vom Vermieter dorthin verlegt. Er hat aber in einem vermieteten Kellerraum nichts zu suchen. Den Konflikt, wie der Vermieter sich es vorstellt, den jederzeitigen Zugang zu einem vermieteten Kellerraum durch anderer Mieter und den Netz- und Messstellenbetreiber sicherzustellen, muss den Fragesteller hier nicht interessieren.
Ich habe regelmäßig Diskussionen über den Standort des Zählerschranks. Dabei lehne ich regelmäßig Vorschläge ab, diesen in nicht jederzeit und allgemein zugänglichen Räumen zu installieren. Ich habe mich bislang auf die VDE AR-N 4100 (ehemals TAB) berufen und habe mir nun extra noch ein paar Urteile herausgesucht.
Vermieter und fehlberatender Elektroinstallateur haben da einen Bock geschossen - der Interessenskonflikt scheint nicht lösbar zu sein.