Elektromagnetische Verträglichkeit

Hallo!

Für die von einem Gerät ausgehenden elektromagnetischen Felder und leitungsgebundenen Spektren gibt es Grenzwerte. Angenommen, ein elektrisches Gerät, z. B. eine als Schaltregler aufgebaute Stromquelle, bewegt sich unterhalb der Grenzwerte. So ein Gerät erhält dann nach diversen weiteren Prüfungen das CE-Zeichen. 

Nun kommt es aber vor, dass eine große Anzahl solcher Störquellen - jede für sich hält die EMV-Grenzwerte ein - installiert werden. Diesen Fall gibt es z. B. bei Deckenrasterleuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten. Hunderte solcher Vorschaltgeräte sind in einem einzigen größeren Büroraum verbaut. Auch in Wohnräumen kommt mit LED-Beleuchtung und den dafür erforderlichen Vorschaltgeräten eine stolze Zahl an Störquellen zusammen. 

Ist solche Ansammlung von Störquellen in irgend einer Weise bei der Zulassung der einzelnen Geräte zu berücksichtigen?  

Gruß
Wolfgang

Moin, moin,

bei der CE-Zertifizierung / Zulassung kann immer nur das einzelne „Gerät“ beurteilt werden.
Es ist den „Prüfenden“ / „Eklärenden“ unmöglich die zukünftigen Einsatzort zu beurteilen.
(Haben Sie schon mal auf einer Salzpackung einen Hinweis gesehen, daß „übermäßiger“ Genuss tödlich enden kann??)

mfg  tugu
Irgendwie verwirrt mich diese Frage von IHNEN

Hallo Wolfgang,

Ist solche Ansammlung von Störquellen in irgend einer Weise
bei der Zulassung der einzelnen Geräte zu berücksichtigen?

nein, für die Zulassung ist eine mögliche Ansammlung irrelevant. Sie erfolgt gem. Richtlinie 2004/108/EG

Falls Du mit der geschilderten Ansammlung auf die „elektromagnetische Umweltverträglichkeit“ anspielen solltest oder irgendwelche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder vermutest, dann greift hierfür z.B. die Elektrosmogverordnung (BImSchV) oder für den Arbeitsplatz DIN/VDE 0848 oder Du wendest Dich mit einer ganz konkreten Situation ans Bundesamt für Strahlenschutz.

Aber das ist ein anderes Thema und berührt nicht die Zulassung.

Gruß
Steff

Hallo Wolfgang,

CE bedeutet, dass alle relevanten Normen und Vorschriften vom Produkt eingehalten werden.

Ist solche Ansammlung von Störquellen in irgend einer Weise
bei der Zulassung der einzelnen Geräte zu berücksichtigen?  

Nein, aber der Ersteller der Beleuchtungsanlage müsste eigentlich wiederum nachweisen, dass seine Installation wiederum CE-Konform ist!

Wenn eine Seilerei Seile mit 1Tonne Tragkraft herstellt, bedeutet CE, dass dies nach geltenden Normen verifiziert wird und auch keine Seile mit nur 0.7 Tonnen realer Zugkraft raus gehen.

Wenn ich jetzt eine Leo-Panzer mit diesem Seil unter die Decke hängen will, brauche ich einen Flaschenzug, bei welchem das Seil etwa 50-fach ist. Allerdings fehlen dann immer noch die Sicherheitszuschläge und andere Normen.

Das kann der Seiler aber bei seiner CE-Zulassung nicht wissen.

Allerdings gibt es gerade bei der EMV-Prüfung noch einige Ungereimtheiten. Meistens werden Gerät ohne eine Verkabelung geprüft, obwohl das Teil ohne eine solche nicht verwendbar ist.
Ich weiss den aktuellen Stand gerade nicht, aber Laptops haben vor Jahren die EMV-Prüfung nur bestanden, wenn sie zugeklappt waren. Das Problem sind die hohen Schaltfrequenzen des LCD. Aber wer will schon eine Drahtgitter vor dem LCD, damit auch im aufgeklappten Zustand die EMV eingehalten wird.

MfG Peter(TOO)