Gestern beobachtete ich, wie eine Person mit einem Elektromobil („Rollstuhl“) mit Mofakennzeichen - 11km/h schnell - zur Beförderung einen Linienbus befuhr.
Ich unterhielt mich mit dem Rollifahrer und wir stellten uns die Frage, ob es laut Gesetz überhaupt erlaubt ist, mit einem Fahrzeug mit Straßenzulassung in einem Linienbus befördert zu werden, in welchem Gesetz dazu wohl etwas stehen könnte und wer uns diese Frage verbindlich beantworten kann.
Es geht hier NICHT um die moralische Seite, einen Rollifahrer zu befördern / stehen zu lassen, sondern um den rechtlichen Hintergrund, falls es mal knallt und so ein Dingen incl Mensch vielleicht zum Geschoss wird und damit ja nicht nur den Rollifahrer in Gefahr bringt.