Hi.
Es gibt diese elektronischen Parkscheiben, so kleine Displays, die man sich an die Frontscheibe heftet und wo automatisch die ‚Ankunftszeit‘ angezeigt wird. Diese Dinger haben eine offizielle Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes – jedenfalls meine.
Wenn jetzt auf einem Privatgelände (z.B. Parkplatz eines Supermarktes) per Schild darauf hingewiesen wird, dass man nur zeitlich begrenzt zum Einkauf dort parken darf und das Schild ein Symbol einer klassische Parkscheibe zeigt, muss dann der Parkplatzbesitzer auch solche elektronischen Parkscheiben akzeptieren oder kann er auf der klassischen Parkscheibe bestehen?
(Falls ein Supermarkt-Kontrolleur keine Parkscheibe findet, die elektronische ignoriert oder übersieht.)
Danke
M.