Hallo zusammen, folgende Frage ist wohl eher komplex:
Nehmen wir an, jemand bekam von seiner Steuerberatung eine Schreiben, dass er verpflichtet ist ab 2025 seine Rechnungen nur noch als „E-Rechnung“ zu stellen. Angenommen, er ist Freiberufler, keine Angestellten, und macht einen Jahresgewinn (zu versteuernd) von ca 70.000 €. Kann er wirklich dazu gezwungen werden? Wenn ja, gibt es eine vorgeschriebene Form der Rechnung, oder ist damit gemeint, dass diese per Email/PDF erfolgen muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Grüße
Capman42
Wahrscheinlich beantwortet der Link Deine Fragen.
und ja, man kann dazu „gezwungen“ werden. Kurze Frage: wie machst Du Deine USt-Voranmeldung? In Papierform? oder hat man Dich da auch „gezwungen“ das über Elster zu machen?
Das ist eine gesetzliche Vorgabe … Du kannst natürlich den Firmensitz ins Ausland verlagern.
Gerne übersehen wird scheinbar, dass ausschließlich B2B davon betroffen ist.
Die Einführung erfolgt in „Staffeln“ (AFAIR nach Umsatzgröße). Ab 2028 ist aber jeder verpflichtet. Allerdings habe ich schon viele so absolutistische Gesetztesvorgsben mitbekommen, bei denen Kleinstunternehmer dann „irgendwie“ dich nicht müssen. (Wo kein Kläger, da kein Richter)
Gemeint sind strukturierte Datenaustauschformate und somit nichts, was dafür geeignet ist, 1:1 auszudrucken. Die Vertragspartner können ein Format vereinbaren.
Übersichtlicher Link:
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/recht/die-neue-erechnung-ab-2025-6260168
Detaillierter Link
Er läßt machen
Servus,
Dann hat er das Schreiben vom StB nicht richtig gelesen.
Mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € (ich vermute, der ist bei dem von Dir genannten Gewinn gegeben) musst Du nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1.1.2028 E-Rechnungen ausstellen, wenn Du für Unternehmer arbeitest.
E-Rechnungen sind keine Rechnungen im Format *.pdf, sondern solche im guten alten Format EDIFACT. Der Knackpunkt daran ist mehr, dass Du dann eine geeignete Software brauchst, um E-Rechnungen, die Du bekommst, überhaupt anschauen und lesen zu können - die bestehen nämlich nur aus einem ellenlangen String aus lauter Ziffern.
Schöne Grüße
MM
Ist das inzwischen geklärt? Zuletzt las ich, dass EDIFACT nicht sicher zulässig sei. ZUGFERD (sind die Namensgeber eigentlich bekloppt?) und XRECHNUNG sind aber zulässig.
WiSo MeinBüro hat das wohl schon.
Aus dem in meiner letzten Antwort eingestellten „Haufe-Link“:
Das EDI-Verfahren kann weiterhin genutzt werden, sofern die für die Umsatzsteuer erforderlichen Informationen so aus dem verwendeten Rechnungsformat richtig und vollständig extrahiert werden können, dass das Ergebnis der CEN-Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr kompatibel ist. … Mit der nun verabschiedeten Regelung ist man den Forderungen der Wirtschaft entgegengekommen.
Hey Capman42,
also erstmal, das Schreiben von deiner Steuerberatung hast du nicht ganz richtig interpretiert, denk ich mal. Für Freiberufler mit einem Jahresumsatz unter 800.000 € (und bei 70k Gewinn bist du ja noch etwas darunter ) gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung erst ab 2028 – und das auch nur, wenn du B2B arbeitest. Solange du Rechnungen nur an Privatpersonen schickst, bleibst du wohl draußen.
E-Rechnung bedeutet übrigens nicht einfach nur ein PDF per E-Mail. Da geht’s um spezielle Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ja, der Name ist echt schräg ), die maschinenlesbar sind. Diese Formate bestehen aus strukturierten Daten und lassen sich so nicht direkt ausdrucken.
Zur Software: Du wirst, wenn es soweit ist, eine passende Software brauchen, die die Rechnungen für dich lesen und erstellen kann. Falls du jetzt schon digital unterwegs sein willst, gibt’s Tools wie „WiSo MeinBüro“, die sowas inzwischen hinbekommen.
Schöne Grüße und viel Erfolg dabei, das bis 2028 zu verdrängen!
Kleine Ergänzung: Auch wenn man selbst nur B2C betreibt, sollte man zumindest auf den Empfang von E-Rechnungen eingestellt sein. Schliesslich kauft man ja idR. bei einem Gewerblichen.
Zudem sollte man genau hinschauen, was z. B. in seinem Onlineshop für Daten für die Empfängeradresse zur Verfügung gestellt werden. Wenn da ein Feld für den Firmennamen dabei ist, kann es unglaubwürdig werden, dass Du B2B-Umsätze nicht möchtest. Auch würde ich in den AGB eine Klarstellung Unterbringung ngen, dass Du nur an Verbraucher verkaufst. Wenn dann irgendein Unternehmen doch mal das Feld fürden Nachnamen zweckentfremdet, ist das idR. kein echtes Problem.
Es war schon alles gesagt, nur noch nicht von allen, oder was?