Element 8 der ISO 9000

Hallo,

es gibt da eine Frage die mich des längeren beschäftigt. Das Element 8 der ISO 9000 (Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit). In der Norm steht „Wo vom Kunden gefordert muß der Lieferant…“. Heißt das ich muß dieses Element nur beschreiben, wenn der Kunde eine Rückverfolgbarkeit fordert (z.B. bei dokumentationspflichtigen Teilen). Wenn dies der Fall ist habe ich die „normale“ Kennzeichnung eigentlich schon mit dem kapitel „Prüfstatus“ abgedeckt.
Ist diese Denkweise richtig?

Für ein paar Tips aus der Praxis wäre ich dankbar

Gruß

Oliver

Hallo,

es gibt da eine Frage die mich des
längeren beschäftigt. Das Element 8 der
ISO 9000 (Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit). In der Norm steht
„Wo vom Kunden gefordert muß der
Lieferant…“. Heißt das ich muß dieses
Element nur beschreiben, wenn der Kunde
eine Rückverfolgbarkeit fordert (z.B. bei
dokumentationspflichtigen Teilen).

Bis zu diesem Zeitpunkt ist es im wesentlichen richtig interpretiert

Wenn

dies der Fall ist habe ich die „normale“
Kennzeichnung eigentlich schon mit dem
kapitel „Prüfstatus“ abgedeckt.
Ist diese Denkweise richtig?

Hier liegst du leider etwas daneben. Der Prüfstatus zeigt an, welches Ergebnis eine Prüfung hatte (i.O oder n.i.O), also daß eine Prüfung durchgeführt wurde und wie das Ergebnis bewertet wurde. Dies gilt zwar für auc h für ein identifiezierbares (gekennzeichnetes)Produkt, hat mit dem Aspekt Kennzeichunung und Rückverfolgbarkeit aber nicht mehr direkt zu tun.

Für ein paar Tips aus der Praxis wäre ich
dankbar

Gruß

Oliver

Hallo Oliver

Wir bauen Werkzeugmaschinen und haben intern folgende Regelung:

  1. Rückverfolgbarkeit wird zur Zeit von keinem Kunden gefordert.
  2. Zur Erkennung von Fehlerschwerpunkten und Fertigungsmängeln die erst im Laufe des Gebrauches auftauchen, werden sogenannte Kernbauteile die unsere Qualität massgeblich bestimmen nummeriert.
    Diese Bauteile werden an Hand eines Prüfblattes geprüft und dokumentiert. Davon können auch Baugruppen betroffen sein. Alle so gewonnenen Dokumente laufen in einer Maschinenakte zusammen und sind somit noch ca. 10 Jahre greifbar.

Also Rückfürbarkeit hausgemacht.

so long Harald :smile:

Hallo Oliver,

Rückverfolgbarkeit bedeutet u.a. auch, dass das Produkt auch nach vielen Jahren noch auffindbar sein sollte. D.h. bei Rückrufaktionen sollte man wissen, wohin das Produkt geliefert wurde (man denke an Automobilindustrie oder Medizintechnik).
Das ist nicht immer möglich, aber man soll schon ein System haben, das einem diese Rückverfolgbarkeit prinzipiell ermöglich, auch wenn das nicht explizit vom Kunden gefordert wird.

Gruß Michael

Hallo,

es gibt da eine Frage die mich des
längeren beschäftigt. Das Element 8 der
ISO 9000 (Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit). In der Norm steht
„Wo vom Kunden gefordert muß der
Lieferant…“. Heißt das ich muß dieses
Element nur beschreiben, wenn der Kunde
eine Rückverfolgbarkeit fordert (z.B. bei
dokumentationspflichtigen Teilen). Wenn
dies der Fall ist habe ich die „normale“
Kennzeichnung eigentlich schon mit dem
kapitel „Prüfstatus“ abgedeckt.
Ist diese Denkweise richtig?

Hallo Oliver,
versetze dich einfach mal in die folgende Lage :
Ein produkt ist über einen längeren Zeitraum hinweg fehlerhaft produziert worden. Nun habt ihr die Aufgabe, diese fehlerhaften produkte aufzuspüren und nachzubessern oder auszutauschen. Dabei soll euch die Rückverfolgbarkeit unter anderem Helfen. Darüberhinaus solltet ihr intern in der Lage sein, beispielsweise alle Produkte eines bestimmten Fertigungszeitraumes heraussuchen zu können, sofern erst später ein fehler bemerkt wird. Oder versetze dich in die Lage eines neuen Mitarbeiters: sind diese produkte fertig ? müssen sie weiterbearbeitet werden ? sind sie fehlerhaft ? wer hat sie bearbeitet ? muss dieser MA geschult werden?

Gruß
Steffen