Hallo,
es gibt da eine Frage die mich des längeren beschäftigt. Das Element 8 der ISO 9000 (Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit). In der Norm steht „Wo vom Kunden gefordert muß der Lieferant…“. Heißt das ich muß dieses Element nur beschreiben, wenn der Kunde eine Rückverfolgbarkeit fordert (z.B. bei dokumentationspflichtigen Teilen). Wenn dies der Fall ist habe ich die „normale“ Kennzeichnung eigentlich schon mit dem kapitel „Prüfstatus“ abgedeckt.
Ist diese Denkweise richtig?
Für ein paar Tips aus der Praxis wäre ich dankbar
Gruß
Oliver