Eloxalschlamm Entsorgung

der Eloxalschlamm hat einen hohen TOC Wert von über 8% der GV überschreitet ebenfalls die Grenzwerte der Deponieverordnung deutlich . Wie kann ich ihn entsorgen? Alle anderen Grenzwert für eine DK II werden eingehalten.

Sorry, nicht mein Bereich, da kann ich nicht weiterhelfen!

Hallo Kalles11,

wenn der TOC und GV überschritten ist, bietet die DepV gemäß Anhang III, Tabelle 2, Fußnote 2 wenn der Schutz der Umwelt und der Allgemeinheit nicht gefährdet wird, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, 3 Parameter die statt dessen zur Beurteilung angewendet werden können. DOC im Eluat, AT4 oder GB21 und Brennwert solltest du entsprechend abprüfen. Werden die Grenzwerte eingehalten, auf zum Deponiebetreiber und dann mit dem zur zuständigen Behörde.
Falls nicht lohnt das Gespräch mit dem Deponiebetreiber trotzdem, vielleicht hat er Lust auf einen Monoabschnitt für dich. Bei genügend großer Menge kann das klappen. Hier sind aber weitere Dinge zu beachten!!!
Ansonsten gibt es nur noch die DK III.

Gruß
Christian

Hallo Christian,
danke für die prompte Antwort. Nein, gemäß Dep V (im allgemeinen und daher auch) Anhang III, Tabelle 2, Fußnote 2 ist da nichts zu machen.
Gibt es Monoabschnitte für erhöhte TOC- Gehalte? Das habe ich noch nie gehört? Nein, es sind nur ein paar wenige Tonnen (unter 10t), die zur Zeit den TOC überschreiten. Kann ich den Schlamm irgendwie einer Verwertung zuführen?

Gruß
Kalles11

hmmm,
keine Ahnung. Es gibt Deponien, die Stäube und Schlämme konditionieren und als Verwertung einbauen. Was davon aber verwertung und was als Beseitigung gilt muß man im Einzelfall klären.
Bei Monoabschnitten gab es früher mal die Möglichkeiten Massenabfälle mit Überhöhung von Parametern zu deponieren. Ob das gleichlautend in der neuen DepV umgesetzt ist weiss ich nicht.

Gruß
Christian

Hallo kalles11,

ich kann DIr bei dieser Frage leider nicht weiter helfen, sorry.
Dennoch viel Erfolg!

Andreas

Sorry, mein Schwerpunkt ist ein anderer.

Welches Bundesland? Evtl. hast Du ja eine Andienungspflicht für diesen Abfall…im Gegenzug muss sich dann Deine Landesoffizielle Beseitigungsgesellschaft drum kümmern-wäre z.B. in Hessen und Bayern der Fall.

Lässt sich durch eine Verfahrensumstellung der TOC minimieren?

Grüße
R.