Eltern mieten für erwachs. Sohn Wohnung Hartz IV

Hallo, bin zum 1. Mal hier und verzeiht mir daher bitte event. Fehler. Ich benötige Hilfe!
Zur Frage:
Unser volljähriger Sohn (Alter: 32 J., Hartz IV Empfänger) war lange krank und will nach Klinik-Entlassung Ende Januar 2010 in unsere Nähe nach Bonn ziehen. Es ist sehr schwierig eine Wohnung für ihn hier zu finden (eben wegen Hartz IV und seiner schlechten Schufa-Auskunft). Falls wir für ihn eine Wohnung mieten würden (Mietvertrag durch uns) und an ihn weitergeben würden (damit er überhaupt eine bekommt), würde die ARGE dann die Kosten übernehmen? Bei Miete und Größe würden wir uns natürlich an die Vorgaben der ARGE halten.
Wir selbst (die Eltern) sind Rentner und können ihm die Wohnung nicht bezahlen - eben nur für ihn mieten.
Ich bin für Eure Antworten sehr dankbar!!!
Grüße aus Bonn

Hallo,
sie könnten für Ihren Sohn beim Vermieter bürgen das ist eine Möglichkeit das Ihr Sohn im Mietvertrag steht so kann er Hartz 4 für die Wohnung beantragen, was ist mit der alten Wohnung, ein Umzug muß immer genehmigt werden, wenn genehmigt trägt das Amt auch die Kosten für den Umzug, wichtig ist das die vorher den noch nicht !!unterschriebenen Mietvertrag sehen wollen,die Kaution wird auch übernommen , falls es keine andere Möglichkeit gibt könnten sie auch die Wohnung auf Ihren Namen mieten, wenn ein Vermieter 3 aufeinanderfolgende Monate Mietzahlungen bekommt ( von Ihrem Sohn) und diese nicht zurückgehen lässt das so automatisch ein Mietvertrag zustande kommt wenn sie Ihren Sohn unterstützen wollen sollten sie auch bedenken das alle nachvollziebaren Geldeingänge z.B. wenn sie Ihm Geld überweisen die Kaution bezahlen Miete bezahlen etc. als Einkommen angerechnet werden also hätte Ihr Sohn keinen Anspruch auf Erstattung außer bei einem auch wieder von der Arge genehmigten Darlehnsvertrag, oder aber er hat ein anspaarvermögen unterm Kopfkissen max 700 euro und um 3000 euro Schonvermögen unter der Matratze auf welches er zurückgreifen kann, dieses ist aber nicht für die Ausstattung der Wohnung Aufzubrauchen wenn die alte Wohnung zB. eine Einbauküche hatte die in der Wohnung verbleibt sollten sie Antrag auf Erstausstattung nach genehmigten Umzug stellen, nicht abwimmeln lassen alles schriftlich machen Telefonauskünfte von der Arge sind nichts da wird eh immer gesagt gibts nicht wird nicht gezahlt und so weiter auch beim Argenbesuch immer eine zweite oder dritte Person als Beistand mitnehmen da reden die gleich ganz anders weil die wissen das jemand die gemachten Aussagen bestätigen kann. Auch sollte die Miete an Ihren Sohn gezahlt werden und nicht gleich an den Vermieter das muß die Arge machen und das schaut immer besser aus wenn das geld vom Mieter kommt so hat mann auch einen besseren überblick ob gezahlt wird,am besten noch für die alte Wohnung veranlassen.Viel Erfolg, Carsten

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Tipps.
Dazu vielleicht noch ein paar Anmerkungen:
Mietbürgschaft haben wir schon angeboten, aber leider ohne Erfolg. Eine Umzugsgenehmigung von der ARGE gibt es nicht und wir wollen auch keine Umzugskosten oder Ausstattungskosten oder Kaution von der Arge erstattet haben. Es ist uns nur wichtig, daß er eine Wohnung bekommt (trotz Hartz IV und trotz Schulden), daher die Idee, wir machen den Mietvertag mit dem Vermietere und machen mit dem Sohn eventuell einen Untermietvertrag.
Meinen Sie, daß das funktioniert?
Nochmals Danke!

Ich könnte mir vorstellen das das inerhalb einer Familie nicht klappt, sie zahlen ja die Miete an den Vermieter und Ihr Sohn währe somit nicht von Obdachlosigkeit bedroht und sobald irgendetwas bereits gezahlt ist gilt der Bedarf als gedeckt und die Arge wird mit davon Ausgehen das sie Ihren Sohn nicht aus der Wohnung klagen werden,wenn eine Dritte Person oder ein Partner mit anderem Nachnamen die Wohnung untervermieten würde könnte es gehen. Viel Erfolg, Carsten.

ohne Umzugsgenehmigung übernimmt das das Jobcenter auch keine Mietkosten. Sie müssen mit einem Anwalt erst mal darum kämpfen, dass das Jobcenter dem Umzug zustimmen muss.